Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Kerosinzuschlag OFT Reisen
  6. Kerosinzuschlag OFT Reisen

Kerosinzuschlag OFT Reisen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
23 Beiträge 6 Kommentatoren 6.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • peekayP Offline
    peekayP Offline
    peekay
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Moin.

    Wir wurden kurz vor Weihnachten noch von OFT Reisen mit einer Kerosinpreiserhöhung "beglückt".
    Absolut unverschämt.
    Wir hatten die Reise (8.04-22.04.06) Ägypten Nilkreuzfahrt mit Badeurlaub Ende Oktober gebucht.
    Die Buchungsbestätigung ist erst mit der Erhöhung am 12.12.05 gekommen.

    Ich habe hier im Forum schon ein wenig gelesen und gesehen, das eine Kerosinpreiserhöhung nicht weiter gegeben werden darf, wenn nicht die Kalkulation offen gelegt wird.

    Jetzt ist es ja schön und gut, wenn ich recht habe, aber OFT die Sachen nicht anerkennt.
    Ich habe zunächst Einspruch erhoben, weil wir zu keinem Zeitpunkt auf die AGB hingewiesen wurden und diese auch nicht unterschrieben haben.

    OFT weigert sich trotzdem.
    Was soll ich machen?
    Eine Rechtsschutz habe ich nicht. Zahlen?

    Danke

    PS.
    Eine zitierfähige Rechtsquelle wäre nett.

    mfg

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich würde nicht zahlen, denn die Masche ist defintiv nicht rechtens.

      OFT hat eiegntlich gar keine andre Chance als euch fahren zu lassen, denn was sollen die machen den ASufpreis einklagen? da würden die auf die nase fallen und das wissen die auch also nicht bange machen lassen und hart bleiben!

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hier die Details
        Na dann ein Gutes Neues Jahr 2006 !

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • peekayP Offline
          peekayP Offline
          peekay
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für die ersten Tipps.

          Ich habe Bedenken, dass OFT uns die Reiseunterlagen nicht aushändigt, wenn nicht vollständig gezahlt wird.
          Was soll ich dagegen schon tun.
          Selbst wenn OFT es nicht dürfte, ich müsste es vorher 100% sicher wissen, damit ich nicht auf den ganzen Kosten sitzen bleibe.

          Das Urteil, das emdebo verlinkt hat, ist von 2001. Ist das noch aktuell?

          Mein Problem ist. Recht haben, ja. Recht bekommen wird schwierig.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-HendrikT Offline
            Thorben-Hendrik
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die werden die Unterlagen schon rausrücken, denn sonst steht das ja offensichtlich in keinem verhätnis zu dem Schaden, der denen durch ein Storno entsteht! Die wollen Dich nur mürbe machen, alss die mal zappeln DURCHHALTEN!!!

            [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

            [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • peekayP Offline
              peekayP Offline
              peekay
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich bin da nicht so sicher.

              Laut AGB ist alles okay. Da sind keine Fehler drin.
              Dann müssten ja schon die ganzen AGB unwirksam sein oder fehlerhaft.

              Aber wie soll man das nachweisen.

              Hiiiiiiiiiiiiiiiiiilfe :?

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Sina1S Offline
                Sina1S Offline
                Sina1
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ganz einfache Erklärung:

                Nach dem Urteil von 2001 haben sich die Veranstalter und Airlines rechtlich abgesichert. Die AGBs hast Du bei verbindlicher Reisebuchung akzeptiert - ob Du sie auch gelesen/verstanden hast, interessiert vor Gericht nicht.

                Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Begleichung des Reisepreises (inklusive aller Zuschläge) ausgehändigt. Ist der Reisepreis bis zum Abreisetag nicht beglichen, wird die Reise zu den gängigen No-Show- / Storno - Gebühren (Höhe siehe AGB) storniert und Du mußt die entsprechenden Gebühren bezahlen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • emdeboE Offline
                  emdeboE Offline
                  emdebo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Sina
                  Wie ist die einfache Erklärung denn zu verstehen? Egal, wie Gerichte entscheiden, werden AGB's dann so angepaßt, dass im Endeffekt der Kunde der Dumme ist ?

                  @peekay
                  AGB sind nicht die Bibel und werden von den Gerichten häufig zerpflückt. Natürlich ist es schwierig und langwierig, sein Recht zu bekommen, ohne gleich viel Geld zu investieren.

                  Es ist zu berücksichtigen, das der Veranstalter ggf. das Recht hat, Zuschläge nachzufordern. Speziell dann, wenn zwischen Buchung und Abreise eine Zeit von mehr als 4 (?) Monaten liegt. Diese dürfen den Reisepreis auch nicht um mehr als 5% übersteigen. Bei höherer Nachforderung Rücktrittsrecht. Zusätzlichhat er aber präzise und nachvollziehbare Angaben zur Preisänderung zu machen.
                  Nur die Forderung aufzustellen genügt nicht.

                  Aber überprüfen lassen sollte man die Angelegenheit z.B. bei der regionalen Verbraucherberatung. Bis zum April ist ja noch reichlich Zeit. Eventuell den Aufschlag erst mal "unter Vorbehalt" zahlen.

                  Übrigens ist die TUI mit 50% an OFT-Reisen beteiligt. Und genau diese TUI hat schon 2003 gemeinsam mit Neckermann den seinerzeitigen Einspruch gegen das obige BGH-Urteil heimlich, still und leise zurückgezogen. Details hier

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Sina1S Offline
                    Sina1S Offline
                    Sina1
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    http://www.oft-reisen.de/static/katalog/Preisteil_2006.pdf

                    Hier findest Du die AGB von OFT ab Seite 78. Lies mal in Ziffer 4 nach. Ob der Kunde letztendlich der Dumme ist, sei dahingestellt (die HP dieses Veranstalters ist doch sehr verbesserungswürdig, aber das nur nebenbei angemerkt). Zumindest wird der Kunde - im Gegensatz zu 2001 - über mögliche Erhöhungen der Beförderungskosten aufgeklärt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • emdeboE Offline
                      emdeboE Offline
                      emdebo
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hatte mir die Homepage auch angeschaut.
                      Bei allen namhaften Reiseveranstaltern sind
                      z.B. die AGB's bereits von der Homepage aus anwählbar.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sina1S Offline
                        Sina1S Offline
                        Sina1
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Bei OFT nicht - da muß man schon wissen, daß mein die AGBs in der Regel hinten im Preisteil findet...Wie es bei einer Onlinebuchung gehandhabt wird, weiß ich nicht - habe ich noch nicht ausprobiert.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mosaikM Offline
                          mosaikM Offline
                          mosaik
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich kann es aber nicht oft genug wiederholen:

                          Nach Buchungsabschluss sind Kerosinzuschläge oder -nachforderungen NICHT GESTATTET !!!!

                          Es gibt hierzu eindeutige Urteile, die besagen, dass eine Erhöhung nur dann möglich ist, wenn dem Kunden auch - bei Buchung - die Grundlage(n) - Basispreise - Relationsverhältnisse mitgeteilt wurden:

                          ...der Pauschalpreis setzt sich aus 70 Prozent Hotel- und 30 Prozent Flugkosten zusammen, wobei beim Flug ... % Treibstoffkosten pro Maschine mit einer Mindestteilnehmerzahl von ... Personen gerechnet sind.

                          Darüber hinaus hat ein Veranstalter die Sorgfaltspflicht eines Fachmanns walten zu lassen. Steigen die Preise kontinuierlich über Monate an, muss er damit rechnen, dass diese weitersteigen. Er kann sich also nicht auf ein "unvorhersehbares, mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis" berufen!

                          DANN und NUR DANN dürfte ein Veranstalter erhöhen, wenn zwischen Buchung und Abreise mehr als zwei Monate liegen und / oder es nur mehr als 20 Tage bis zur Abreise sind.

                          Und das Ganze muss EINZELN ausgehandelt sein.

                          Alles klar?

                          Gruß
                          Peter

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • peekayP Offline
                            peekayP Offline
                            peekay
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Peter.

                            Woher weisst du das alles so sicher?
                            Im Prinzip habe ich das so ähnlich an OFT geschrieben.
                            Aber die kommen immer mit dem gleichen bla bla.
                            Wie kann ich mein Recht denn sicher durchsetzen? Rechtsquellen, etc.

                            So zahle ich nachher die Erhöhung nicht, bekomme keine ticktes und muss auch noch den Anwalt zahlen.
                            Das scheint mir alles ein wenig unsicher. :?

                            Danke

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • mosaikM Offline
                              mosaikM Offline
                              mosaik
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Pauschale Kerosinzuschläge ohne Berechnung in AGB unzulässig
                              Urteile vom 23.11.2001

                              Die Verbraucherzentralen hatte gegen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel geklagt, wonach die Reiseveranstalter den Reisepreis erhöhen können, wenn sich z.B. die Kosten für Flugbenzin oder die Flughafengebühren erhöhen.

                              Das OLG vertritt die Auffassung, dass dadurch die Kunden unangemessen benachteiligende werden, weil diese Klausel "einen zu großer Gestaltungsspielraum" bei der Berechnung des neuen Preises einräumt. Die Erhöhungsklausel müsse, um wirksam zu sein, "zumindest die relevanten Kostenpositionen, die für die Berechnung der Kostensteigerung entscheidenden Bezugszeitpunkte, die für die einzelnen Kostenpositionen anzuwendenden Verteilungsmaßstäbe und den daran anknüpfenden Berechnungsweg angeben".

                              sowie hier https://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,223694,00.html

                              Gruß
                              Peter

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • peekayP Offline
                                peekayP Offline
                                peekay
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Irgendwie kann ich OFT damit nicht überzeugen. Die sagen, sie hätten ihre AGB entsprechend angepasst bla bla
                                Gibt es keine aktuellen Urteile?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Sina1S Offline
                                  Sina1S Offline
                                  Sina1
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Sag ich doch...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • mosaikM Offline
                                    mosaikM Offline
                                    mosaik
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Das bezweifle ich sehr stark, dass OFT hier eine rechtskräftige Version der Erhöhung in seinen AGB hat:

                                    Unzulässige Preisänderungsklausel
                                    Die in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt." verstößt gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG und ist daher unwirksam. BGH, 19.11.2002, Az.: X ZR 253/01

                                    Eindeutig und klar: es muss eine Offenlegung der Kalkulationsbasis erfolgen, damit der Kunde die Erhöhung nachvollziehen kann. Alles andere ist nicht rechtskräftig. Punkt. Und nochmals Punkt.

                                    Peter

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • peekayP Offline
                                      peekayP Offline
                                      peekay
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Cool.
                                      Danke für die Unterstützung.
                                      Ich werde das mal an OFT weiterleiten und hier weiter berichten.

                                      mfg 😄

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • peekayP Offline
                                        peekayP Offline
                                        peekay
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Oft schreibt immer das gleiche bla blah 😐
                                        Haben uns jetzt zugesichert, dass wir ein gutes Zimmer bekommen.
                                        EIne Frechheit. Heisst mit anderen Worten: Sonst gibt es bei OFT/TUI wohl nur schlechte ZImmer. Und das bei dem Preis!! Einmal und nie wieder!!

                                        Besucht ab Ende Februar 2006 meine neue homepage: www.kerosinzuschlag.de
                                        Vielleicht kann man gemeinsam was machen.
                                        Jemand sollte mal generell gegen solche Klauseln klagen.
                                        Es kann ja nicht sein, dass man fürs früh buchen auch noch bestraft wird!

                                        Ich bin richtig sauer 💡

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • datstefD Offline
                                          datstefD Offline
                                          datstef
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          also ich dächte, daß sich nach dem jahr 2000 - wo schonmal alle veranstalter einfach so kerosinzuschläge erhoben haben und die man aber bis ende letzten jahres zurückfordern konnte - in ihren reisebedingungen so abgesichert haben, daß sie bei steigenden kerosinpreisen die zuschläge verlangen dürfen .....

                                          die welt ist voll von kleinen freuden - die kunst besteht nur darin, sie zu sehn

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag