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Wer hat Erfahrung mit Beschwerde gegen Fluggesellschaft?

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13 Beiträge 4 Kommentatoren 15.0k Aufrufe
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  • cobraC Offline
    cobraC Offline
    cobra
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!
    Wir haben im November unseren Urlaub (für Pfingsten) gebucht und wurden kurzfristig von einem Direktflug zu einem Gabelflug umgebucht. Damit hat sich unsere Flugzeit um ca. 2 Stunden verlängert. Uns wurde geraten, dass wir uns direkt bei der Fluggesellschaft beschweren sollen. Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg? Hat jemand Erfahrung damit?
    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

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    • HeinrichHeineH Offline
      HeinrichHeineH Offline
      HeinrichHeine
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      irgendwie frage ich mich bei solchen Aussagen immer, ob die Person, die die Reise gebucht hat, überhaupt in der Lage war die Vertragsbedingungen des Veranstalters zu lesen.

      1. Dir ist ein Direktflug zugesichert worden. (Mit Sicherheit kein non-stop-Flug) !
      2. Das hat also zur Folge, daß Du auf Deinem Weg zum Ziel Zwischenlandungen haben kannst. (Beliebt ist das besonders bei den Kanaren, oder Zielen in Ägypten, sowie den Balearen). Passiert halt manchmal, wenn sich 2 eigenständige Flüge nicht lohnen.
      3. Mit ziemlicher Sicherheit ist aus Deinem Flug kein Gabelflug geworden ? (oder etwa doch ?). Du bist also von einem anderen Flughafen zurückgeflogen, als Du gelandet bist ? Oder sogar an einem anderen Flughafen in Deutschland gelandet ?
        Wahrscheinlich nicht, eher wird es wohl eine Zwischenlandung gegeben haben.
        Das ist jedoch wie oben beschrieben völlig legitim und mit Sicheheit nicht die Grundlage einer Beschwerde.
      4. Ruhig bleiben, da man sich gar nicht hätte aufregen müssen, hätte man den Vertrag, den man unterschrieben hat vorher gelesen.
      5. Beschwerde sinnlos.
        Gruß
        HeinrichHeine
        PS: Das ganze kommt ein bischen heftiger rüber als es gemeint ist, jedoch habe ich so meine Probleme mit Leuten, die auf ****** komm raus ein Haar in jeder Suppe suchen. (Wahrscheinlich leider etwa die Hälfte aller deutschen Pauschaltouris)
      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HeinrichHeineH Offline
        HeinrichHeineH Offline
        HeinrichHeine
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        irgendwie frage ich mich bei solchen Aussagen immer, ob die Person, die die Reise gebucht hat, überhaupt in der Lage war die Vertragsbedingungen des Veranstalters zu lesen.

        1. Dir ist ein Direktflug zugesichert worden. (Mit Sicherheit kein non-stop-Flug) !
        2. Das hat also zur Folge, daß Du auf Deinem Weg zum Ziel Zwischenlandungen haben kannst. (Beliebt ist das besonders bei den Kanaren, oder Zielen in Ägypten, sowie den Balearen). Passiert halt manchmal, wenn sich 2 eigenständige Flüge nicht lohnen.
        3. Mit ziemlicher Sicherheit ist aus Deinem Flug kein Gabelflug geworden ? (oder etwa doch ?). Du bist also von einem anderen Flughafen zurückgeflogen, als Du gelandet bist ? Oder sogar an einem anderen Flughafen in Deutschland gelandet ?
          Wahrscheinlich nicht, eher wird es wohl eine Zwischenlandung gegeben haben.
          Das ist jedoch wie oben beschrieben völlig legitim und mit Sicheheit nicht die Grundlage einer Beschwerde.
        4. Ruhig bleiben, da man sich gar nicht hätte aufregen müssen, hätte man den Vertrag, den man unterschrieben hat vorher gelesen.
        5. Beschwerde sinnlos.
          Gruß
          HeinrichHeine
          PS: Das ganze kommt ein bischen heftiger rüber als es gemeint ist, jedoch habe ich so meine Probleme mit Leuten, die auf ****** komm raus ein Haar in jeder Suppe suchen. (Wahrscheinlich leider etwa die Hälfte aller deutschen Pauschaltouris)
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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich würde den Fall mal Herrn RA Böhmer, Admi der Rubrik "Reiserecht" in diesem Forum, vorlegen.
          Aber vorher bitte ein bißchen konkretisieren, mir wäre das, was Du schreibst, ein wenig zu schwammig.

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • salvamor41S Offline
            salvamor41S Offline
            salvamor41
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich würde den Fall mal Herrn RA Böhmer, Admi der Rubrik "Reiserecht" in diesem Forum, vorlegen.
            Aber vorher bitte ein bißchen konkretisieren, mir wäre das, was Du schreibst, ein wenig zu schwammig.

            ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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            • ErzwolfE Offline
              ErzwolfE Offline
              Erzwolf
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich geh mal davon aus, dass es sich bei dem Urlaub um eine Pauschalreise handelt. Da habt ihr nur einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, nicht mit der Fluggesellschaft. Eine Klage gegen die Fluggesellschaft ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ErzwolfE Offline
                ErzwolfE Offline
                Erzwolf
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich geh mal davon aus, dass es sich bei dem Urlaub um eine Pauschalreise handelt. Da habt ihr nur einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter, nicht mit der Fluggesellschaft. Eine Klage gegen die Fluggesellschaft ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt.

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                • cobraC Offline
                  cobraC Offline
                  cobra
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo!
                  Wir sind keine notorischen Mängler und gewiß nicht darauf aus überall etwas zu suchen. Auch bin ich in der Lage die Reisebedingungen zu lesen. Nur ist es in diesem Fall so, dass uns ein Direktflug angeboten wurde und kurz vor der Abreise mitgeteilt wurde, dass wir eine Zwischenlandung haben werden. Damit hat sich unser Flug um ca. 2 Stunden verlängert. Es bestand aber noch ein Flug an diesem Tag und der ging direkt. Wir haben im November gebucht und ich bin der Meinung, dass der der zuerst kommt auch zuerst mahlt. Leider gehen aber die Fluggesellschaften nicht danach, wann oder mit wieviel Kindern die Leute gebucht haben. Deshalb würde ich gerne meinen Unmut äußern. Außerdem haben wir den gleichen Preis für unseren Flug bezahlt wie die anderen Gäste auch.

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                  • cobraC Offline
                    cobraC Offline
                    cobra
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo!
                    Wir sind keine notorischen Mängler und gewiß nicht darauf aus überall etwas zu suchen. Auch bin ich in der Lage die Reisebedingungen zu lesen. Nur ist es in diesem Fall so, dass uns ein Direktflug angeboten wurde und kurz vor der Abreise mitgeteilt wurde, dass wir eine Zwischenlandung haben werden. Damit hat sich unser Flug um ca. 2 Stunden verlängert. Es bestand aber noch ein Flug an diesem Tag und der ging direkt. Wir haben im November gebucht und ich bin der Meinung, dass der der zuerst kommt auch zuerst mahlt. Leider gehen aber die Fluggesellschaften nicht danach, wann oder mit wieviel Kindern die Leute gebucht haben. Deshalb würde ich gerne meinen Unmut äußern. Außerdem haben wir den gleichen Preis für unseren Flug bezahlt wie die anderen Gäste auch.

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                    • salvamor41S Offline
                      salvamor41S Offline
                      salvamor41
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Heinrich Heine hatte das in seinem Beitrag schon erwähnt: Du mußt Dir zunächst einmal über den Unterschied der Begriffe "Direktflug" und "Nonstopflug" klar werden. "Direkt" heißt nicht "Nonstop", ein Direktflug bedeutet, daß der Flieger zwischenlanden kann, ein Nonstopflug bedeutet, wie der Name bereits sagt, daß der Flieger Dich ohne Unterbrechung ans Ziel bringt.
                      Wenn Dir also in Deinem Fall ein "Direktflug" bestätigt wurde, ist die Fluggesellschaft berechtigt, zwischenzulanden. Da kannst Du überhaupt nicht gegen anstinken.
                      Sollte Dir allerdings ein Nonstopflug bestätigt worden sein und der Veranstalter oder die Fluggesellschaft hat ihn "einfach so" in einen Direktflug umgewandelt, solltest Du reklamieren.
                      Ich unterstelle, daß es sich um einen Pauschalurlaub handelt. Adressat Deiner Mängelrüge ist in diesem Fall nicht die Fluggesellschaft, sondern der Veranstalter, mit dem Du im juristischen Sinne den Vertrag abgeschlossen hast.  
                      Ich bin aber weiterhin der Meinung, daß dieser Beitrag eher in die Rubrik "Reiserecht" gehört. Dort sitzen die juristischen Experten mit dem fundierten Wissen!

                      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                      • salvamor41S Offline
                        salvamor41S Offline
                        salvamor41
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Heinrich Heine hatte das in seinem Beitrag schon erwähnt: Du mußt Dir zunächst einmal über den Unterschied der Begriffe "Direktflug" und "Nonstopflug" klar werden. "Direkt" heißt nicht "Nonstop", ein Direktflug bedeutet, daß der Flieger zwischenlanden kann, ein Nonstopflug bedeutet, wie der Name bereits sagt, daß der Flieger Dich ohne Unterbrechung ans Ziel bringt.
                        Wenn Dir also in Deinem Fall ein "Direktflug" bestätigt wurde, ist die Fluggesellschaft berechtigt, zwischenzulanden. Da kannst Du überhaupt nicht gegen anstinken.
                        Sollte Dir allerdings ein Nonstopflug bestätigt worden sein und der Veranstalter oder die Fluggesellschaft hat ihn "einfach so" in einen Direktflug umgewandelt, solltest Du reklamieren.
                        Ich unterstelle, daß es sich um einen Pauschalurlaub handelt. Adressat Deiner Mängelrüge ist in diesem Fall nicht die Fluggesellschaft, sondern der Veranstalter, mit dem Du im juristischen Sinne den Vertrag abgeschlossen hast.  
                        Ich bin aber weiterhin der Meinung, daß dieser Beitrag eher in die Rubrik "Reiserecht" gehört. Dort sitzen die juristischen Experten mit dem fundierten Wissen!

                        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                        • HeinrichHeineH Offline
                          HeinrichHeineH Offline
                          HeinrichHeine
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Also liebe Conny Kobras,
                          wie mein Vorredner schon schrieb, solltest Du Dir die Begriffe Direktflug und Nonstop-Flug nocheinmal vor Augen halten.

                          Um es nocheinmal ganz klar zu machen:

                          1. Non-Stop-Flug: Wie der Name schon sagt, ein Flug ohne Stops. Also ein Flug, der ohne Unterbrechung vom Start zum Zielflughafen führt.
                          2. Direktflug. (Hierbei handelt es sich um die Flugvariante, die von jedem (!) deutschen Reiseveranstalter angeboten wird. Also ein Flug, der ohne Umsteigen (ergo ohne Flugzeugwechsel) sehr wohl aber mit Zwischenlandungen zum Ziel führt.
                            Da in einem "Reisevertrag" eigentlich immer ein Direktflug zu Grunde gelegt wird, hast DU keine rechtliche Handhabe.
                            Zu Deinen anderen Anmerkungen:
                            Es ist völlig logisch, daß in diesem Geschäft die gleiche Leistung zu unterschiedlichen Preisen verkauft wird. (Der Preis eines Kilos Tomaten, ändert sich auch je nach Saison, oder ;-))
                            Ich weiß nicht was Dein Flugziel war, aber nehmen wir als Beispiel mal Spanien. Da wäre allein der Flug mit Iberia von Deutschland nach Mallorca mit Umsteigen (!) in Madrid oder Barcelona womöglich teurer als der ganze Urlaub, den Ihr gebucht habt (alle Angaben pro Person).
                            Und: Selbst, wenn an diesem Tag noch eine andere Direktverbindung bestand, heißt das noch lange nicht, daß Dein Reiseveranstalter auf diesem Flug auch Plätze eingekauft hat.
                            Immernoch gleiches Fazit: Eine Beschwerde hat überhaupt keinen Sinn.
                            Gruß
                            HeinrichHeine
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HeinrichHeineH Offline
                            HeinrichHeineH Offline
                            HeinrichHeine
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Also liebe Conny Kobras,
                            wie mein Vorredner schon schrieb, solltest Du Dir die Begriffe Direktflug und Nonstop-Flug nocheinmal vor Augen halten.

                            Um es nocheinmal ganz klar zu machen:

                            1. Non-Stop-Flug: Wie der Name schon sagt, ein Flug ohne Stops. Also ein Flug, der ohne Unterbrechung vom Start zum Zielflughafen führt.
                            2. Direktflug. (Hierbei handelt es sich um die Flugvariante, die von jedem (!) deutschen Reiseveranstalter angeboten wird. Also ein Flug, der ohne Umsteigen (ergo ohne Flugzeugwechsel) sehr wohl aber mit Zwischenlandungen zum Ziel führt.
                              Da in einem "Reisevertrag" eigentlich immer ein Direktflug zu Grunde gelegt wird, hast DU keine rechtliche Handhabe.
                              Zu Deinen anderen Anmerkungen:
                              Es ist völlig logisch, daß in diesem Geschäft die gleiche Leistung zu unterschiedlichen Preisen verkauft wird. (Der Preis eines Kilos Tomaten, ändert sich auch je nach Saison, oder ;-))
                              Ich weiß nicht was Dein Flugziel war, aber nehmen wir als Beispiel mal Spanien. Da wäre allein der Flug mit Iberia von Deutschland nach Mallorca mit Umsteigen (!) in Madrid oder Barcelona womöglich teurer als der ganze Urlaub, den Ihr gebucht habt (alle Angaben pro Person).
                              Und: Selbst, wenn an diesem Tag noch eine andere Direktverbindung bestand, heißt das noch lange nicht, daß Dein Reiseveranstalter auf diesem Flug auch Plätze eingekauft hat.
                              Immernoch gleiches Fazit: Eine Beschwerde hat überhaupt keinen Sinn.
                              Gruß
                              HeinrichHeine
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