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Veranstalter kündigt Umzug im Hotel trotz anderslautender Buchungsbestätigung vorher an

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • tut1T Offline
    tut1T Offline
    tut1
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    eine Pauschalreise wurde Mitte November 16 über ein check- Vergleichsportal gebucht (Mallorca im April 17 , Flug, Transfer, 2 Wochen im Studio), Buchuungsbestätigung mit allen Details (wie gebucht) kam nach 2 Tagen.

    Plötzlich nach über 3 Wochen der Hinweis seitens der Veranstalters: "Uns sei ein Fehler unterlaufen, für die 2. Woche steht kein Studio mehr zur verfügung , es ist schon Buchungsstopp. Daher gibt es 2 Möglichkeiten: kostenlose Stornierung oder Umzug in ein anderes Zimmer - sogar ein Appartmet ohne Zuzahlung mit 80€Schadensersatz. Die Buchtung des Hotels ist bereits von uns geändert worden. ".
    Ich lehnte beides ab, wies dem Veranst. nach dass es schon ein durchgängiges Zimmer für 2 Wochen gebe (web seite des Hotels), ein höherwertiges. Nach 1 Woche bot er mir das als 3. Option an- für 280€ Zuzahlung. Ich lehte ab.

    Nun bin ich verzweifelt, ich möchte doch nur 1*ein * Zimmer für 2 Wochen! Und nicht Umziehen, ist das zuviel verlangt?
    Selbst auf eine schriftliche 3 seitige rechtliche Abhandlung nur ein Halbsatz "leider gibts von uns kein anderes Angebot" asl Antwort.

    Wer kennt Druckmittel, denn rechtlich bin ich meiner Meinung auf der richtigen Seite: 2 Wochen 1 Zimmer sind gebucht und dürfen nicht vorher einseitig geändert werden.

    • Klagen geht nicht- ist nicht durch bis April
    • Aussitzen: dann kann ich nachher garantiert umziehen und hab Stress vor Ort, 100%
    • Mehr zahlen: sehe ich nicht ein, nur weil die einen Fehler gemacht haben und ich überhaupt kein Luxus Zimmer brauche
    • Schau in die Röhre und nicht ins Land- das ist auch keine Lösung ! 😉
    • Ans TV rantreten: von mir gibts bestimmt genug, das ist nicht spannend genug

    Danke für Tipps!!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tipp: Storniere und buche was anderes.
      Die Angebote sind absolut konform mit gängiger Rechstauffassung / den Pflichten des Vermittlers gem. BGB.
      Presse? Druck?? Klage???
      Ich vermute, du bist so ein bisschen auf dem Holzweg hinsichtlich weitreichenderer Ansprüche!?!
      Das Zimmer steht nicht durchgänging zur Verfügung, du kannst eine Alternative annehmen oder zurücktreten.
      Das war´s - happy holidays btw!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      tut1T 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Tipp: Storniere und buche was anderes.
        Die Angebote sind absolut konform mit gängiger Rechstauffassung / den Pflichten des Vermittlers gem. BGB.
        Presse? Druck?? Klage???
        Ich vermute, du bist so ein bisschen auf dem Holzweg hinsichtlich weitreichenderer Ansprüche!?!
        Das Zimmer steht nicht durchgänging zur Verfügung, du kannst eine Alternative annehmen oder zurücktreten.
        Das war´s - happy holidays btw!

        tut1T Offline
        tut1T Offline
        tut1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke, aber für mich ist es nicht ganz verständlich:

        • 1 Zimmer gebucht für 2 Wochen;
        • 1 Zimmer bestätigt, beim Hotel gebucht etc, ist fest, ich kann nicht mehr zurück
        • plötzlich: ach nee, geht nun doch nicht
        • 2 Zimmer, ich soll umziehen
        • muss ich in kauf nehmen, dass ich nacher vielleicht noch 1 oder 2 mal umziehen muss?

        Muss der Veranstallter den Vertrag nicht erfüllen wenn er es kann, auch wenn es für ihn wegen seiens Fehlers doch für ihn teurer wird?
        Warum muss ich für seien Fehler zahlen?
        Wenn ich einen Fehler gemacht hätte (z.B. 3 statt 2 Wochen) käme ich ja auch nicht so einfach wieder aus dem Vertrag...

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4

          Was veranlasst dich zu der Annahme, der Veranstalter/ das Hotel würde können aber nicht wollen und zwänge dich mutwillig zu einem Umzug?
          Für einen Zimmerwechsel innerhalb des Hotels kannst du eine Reisepreisminderung von 50% eines Tagessatzes verlangen.
          Offenbar bietet man dir vorsorglich bereits eine Erstattung an. Ebenfalls offenbar angeboten wurde der Rücktritt vom Vertrag.
          Welchen Schaden erleidest du also, bei dem du gleichgestellt werden möchtest?

          Übrigens sind 3-seitige schriftliche Abhandlungen zu einem derart banalen Problem ungefähr das Letzte, was sich ein Veranstalter wünscht ...
          Fazit: Du hast Anspruch auf einen Rücktritt oder eine Erstattung für den Ungemach des Umzugs, aber nicht auf ein kostenloses Upgrade auf eine höhere Zimmerkategorie. Alle pflichtgemäßen Angebote sind dir unterbreitet worden, auch streitig würde hier kein anderes Ergebnis erwirken lassen (was ein grotesker Gedanke übrigens?!).
          Soviel zu den reiserechtlichen Aspekten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • HC-Mitglied985931H Offline
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            HC-Mitglied985931
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und mal ab von der rechtlichen Seite, was ist an einem Zimmerupgrade mit Umzugsentschädigung so schlimm? Gute Hotels führen den Umzug für Dich durch, während Du an Pool/Strand liegst und kompensieren oftmals noch ihrerseits durch zusätzliche Leistungen.

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

              Und mal ab von der rechtlichen Seite, was ist an einem Zimmerupgrade mit Umzugsentschädigung so schlimm? Gute Hotels führen den Umzug für Dich durch, während Du an Pool/Strand liegst und kompensieren oftmals noch ihrerseits durch zusätzliche Leistungen.

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              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Du siehts also auch den Rahmen des rechtlichen Anspruchs eher überobligatorisch erfüllt, doc?
              Danke, das hatte ich aus der etwas beliebigen Darstellung ebenso entnommen.
              Ich erkenne hier jedenfalls keine Unrechtmäßigkeiten und habe bereits umziehen lassen - tiefenentspannt mit der einzigen Pflicht, meinen Schlüssel an der Reze zu tauschen ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • HC-Mitglied985931H Offline
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                HC-Mitglied985931
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                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich bin da bei weitem nicht so in der Materie wie Du, aber lass es mich so ausdrücken:

                Wenn alle Veranstalter sich dementsprechend der Richtlinien verhielten, könnte man den Unterpuff hier dicht machen 😉

                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                  Ich bin da bei weitem nicht so in der Materie wie Du, aber lass es mich so ausdrücken:

                  Wenn alle Veranstalter sich dementsprechend der Richtlinien verhielten, könnte man den Unterpuff hier dicht machen 😉

                  vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Blödi ... 😘
                  (könnsse jehn!!)

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • HC-Mitglied985931H Offline
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Nö, ganz ehrlich, ich hätte z.B. nicht gewusst, dass sich die 50% auch auf einen Umzug im gleichen Hotel beziehen, wobei es bei manchen Ausmassen ja fast logisch ist.

                    (noch bleibter 😉)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Natürlich nur bei Verschulden, und beim Umzug in eine anderes Hotel gibt´s einen kompletten Tagessatz erstattet.
                      Besungener Veranstalter jedenfalls hält sich eindeutig streng an die Richtlinien, da gibt´s kein Vertun!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • Florian80wF Offline
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                        Florian80w
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Umzug mit dem Inhalt eines Koffers, also 20 -23 kg, von einem Zimmer in ein anderes im gleichen Hotel ist eine Lachnummer und in vielleicht einer Stunde erledigt, selbst ohne Mithilfe von Hotelpersonal. Wenn dafür auch noch 80 Euro angeboten werden, ist das ein superguter Stundenlohn. Warum also meckern?

                        Und ob drei Seiten Text gespickt mit juristischem Halbwissen an die Veranstalteradresse eine gute Idee war, sollte auch mal überlegt werden. Volljurist scheint tut1 nicht zu sein, aber der Veranstalter hat mehrere davon mit Schwerpunkt Reiserecht.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Gilt für alle Beschwerden: In der Kürze liegt die Würze.
                          Die damit befassten Mitarbeiter haben keine Muße für das Lesen epischer Romane, kein Interesse an heulenden Kinderlein und dehydrierten Omsen und kollabierenden Gattinnen.
                          tut1 Veranstalter hat 3 brauchbare Optionen angeboten, da sollte an sich was dabei sein.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • tut1T Offline
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                            tut1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,
                            vielen Dank für eure Meinungen!

                            Ich verstehe es also richtig, dass ein Veranstalter einer Pauschalreise einem Tage, Wochen oder Monate ankündigen kann dass man ein oder 2 (oder 3) mal in seinem Aufenthalt von 2 Wochen im Hotel umzeihen werden muss.

                            Das hab sich noch nie gehört und nie erlebt. Aber ich lerne gerne dazu wie es überall passiert!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Er kann sogar ankündigen, dass du das Hotel wechseln musst - immer vorausgesetzt, er bietet entsprechende Alternativen an.
                              In deinem Fall ist das eine Erstattung, ein Upgrade oder ein Rücktritt.
                              Wenn das fragliche Zimmer nicht durchgängig verfügbar ist, was soll er tun? Anbauen?
                              Es kommt immer wieder zu Überbuchungen, es ist ausgesprochen seriös, sich zu solchen Pannen im Voraus zu bekennen und dem Gast die Wahl zu lassen. Oftmals läuft´s anders und der Schlamassel wird erst beim Check-In bekannt.
                              Kein Anlass daher aus meiner Sicht für ein dreiseitiges Lamento ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Florian80wF Offline
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                                Florian80w
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Sei doch froh, dass er es vorab ankündigt. Damit kannst du entsprechend reagieren, also entweder die Reise kostenfrei stornieren (weil du das Umziehen ablehnst) oder die ausgelobte Gratifikation dankend annehmen und wie vorangekündigt einmal umziehen.

                                Kündigt man es dir nicht vorab an, sondern erst nach paar Tagen vor Ort, machst du auch Geschrei und hast noch mehr Schreibarbeit, weil du dafür garantiert nachträglich eine prozentuale Rückerstattung wegen erheblichem Reisemangel verlangst.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • tut1T Offline
                                  tut1T Offline
                                  tut1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Also, der Veranstalter hat vergessen beim Hotel rechtzeitg zu buchen- obwohl er es mir ein paar Tage nach meiner Buchung bei ihm bestätigt hat - sein Verschulden, hat er zugegeben.
                                  Das Buchen beim Hotel hat er nach 3 Wochen dann schnell versucht nachzuholen, zu spät. DADURCH ist das Studio nicht für die gebuchten 2 Wochen da, nur 1 Woche. Nach einer Wochen im Studio steht ein anderes App. zur verfügung. Das machder Veranst. für mich kostenfrei.

                                  Er könnte aber aber ein duchgängiges völlig anderes App. (neu renoviert mit Seeblick) für mich buchen, dies will er aber nur mit 300€ Zuzahlung machen.
                                  Und genau das erwarte ich OHNE Zuzahlung, ist das zuviel verlangt?

                                  HC-Mitglied985931H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Florian80wF Offline
                                    Florian80wF Offline
                                    Florian80w
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Geh doch einfach mal davon aus, dass das Hotel seine grundrenovierten Meerblickzimmer teurer vermarktet als die anderen unrenovierten. Warum sollten dir Hotel und Veranstalter sowas für 0,0 Euro anbieten?

                                    Könnte es eventuell sein, dass du Gartenzwerge besitzt?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Verstehe ich recht, dass bereits das Apartment ein Upgrade darstellt?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • tut1T tut1

                                        Also, der Veranstalter hat vergessen beim Hotel rechtzeitg zu buchen- obwohl er es mir ein paar Tage nach meiner Buchung bei ihm bestätigt hat - sein Verschulden, hat er zugegeben.
                                        Das Buchen beim Hotel hat er nach 3 Wochen dann schnell versucht nachzuholen, zu spät. DADURCH ist das Studio nicht für die gebuchten 2 Wochen da, nur 1 Woche. Nach einer Wochen im Studio steht ein anderes App. zur verfügung. Das machder Veranst. für mich kostenfrei.

                                        Er könnte aber aber ein duchgängiges völlig anderes App. (neu renoviert mit Seeblick) für mich buchen, dies will er aber nur mit 300€ Zuzahlung machen.
                                        Und genau das erwarte ich OHNE Zuzahlung, ist das zuviel verlangt?

                                        HC-Mitglied985931H Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @tut1 sagte:

                                        Und genau das erwarte ich OHNE Zuzahlung, ist das zuviel verlangt?

                                        Ja.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @tut1

                                          wenn ich dich richtig verstehe, erwartest du  für die Unannehmlichkeit eines Umzugs innerhalb des Hotels eine Upgrade im Wert von 300,- Euro ?
                                          Hattest du denn vorher nicht nur ein einfaches Studio, ohne Meerblick gebucht, nicht renoviert und kleiner als das, dir für eine Woche angebotene Apartment (zuzüglich 80,- Euro Entschädigung für dich), gebucht ? Also eine mindestens zwei Stufen niedrigere Zimmerkategorie ?

                                          Wie kommst du denn dann auf das schmale Brett, ein Topzimmer mit Meerblick bekommen zu wollen ?

                                          Fehlt dir denn jeglicher Realitätssinn oder willst du die Leute hier im Forum einfach nur veräppeln ?

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