Drei Billigfluglinien vor Abmahnung wegen hoher Gebühren
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Drei Billigfluglinien vor Abmahnung wegen hoher Gebühren
Flughafen Köln/Bonn
Bad Homburg (AFP) - Drei Billigfluglinien kassieren nach Ansicht von Wettbewerbshütern überhöhte Gebühren von ihren Kunden und werden deshalb nun abgemahnt: "Konkret geht es um die Gesellschaften Germanwings, LTU und HLX" sagte der stellvertretende Leiter der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg, Hans-Frieder Schönheit, am Mittwoch auf Anfrage. Schönheit nannte als Beispiel die Strecke vom Flughafen Köln/Bonn nach Antalya: Für sie verlangen etwa die Gesellschaften Condor und Sunexpress "realistische" 14 Euro an Steuern und Gebühren etwa für die Flughafennutzung, während LTU 31 Euro fordere und Germanwings 38,95 Euro.Die drei Gesellschaften werden Schönheit zufolge in den nächsten Tagen von den Wettbewerbshütern aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder andernfalls je irreführender Werbung eine Konventionalstrafe von 7500 Euro abzuführen. Schönheit zufolge rührten überhöhte Gebühren daher, dass die Fluglinien ihre Preise in einen anscheinend günstigen Flugpreis und zusätzliche Gebühren zerlegen, in welchen Profite versteckt werden.
Der irische Billigflieger Ryanair trickst nach Informationen des SWR bei der staatlich festgelegten Luftsicherheitsgebühr. Mit einer Ausnahme stellt die Fluglinie ihren Kunden an allen deutschen Flughäfen deutlich mehr in Rechnung, als tatsächlich an die Bundespolizei abgeführt werden muss. In einem Fall betrage der Aufschlag sogar mehr als 100 Prozent.
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Hallo,
ich versteh das auch nicht so ganz....
Wir sind schon MEHRFACH mit germanwings geflogen und wenn ichs nicht schaffe, den Preis von EUR 19,00 (inkl. ALLEM) pro Strecke und Nase zu buchen, dann lass' ichs eben. Okay- ich kann manchmal seeeehr früh buchen- und wenn mal nicht, dann suche ich nach Alternativen.
Ich zahle nicht jeden verlangten Preis.Insofern ist es mir dann auch egal, wie sich der Preis letztendlich zusammensetzt. Mein Preis-Limit ist erreicht- und gut ist!

jo-joma
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Ich vermute mal, die Sendung WISO ist Aufhänger für diese Abmahnungen, da dort ein Test durchgeführt wurde, der in der letzten Sendung ausführlich dargestellt wurde.
Es ging dabei keinesfalls um ein Vorschreiben der Preise, sondern um die zusätzlich berechneten Steuern und Gebühren, die eigentlich bei den Fluggesellschaften für dieselbe Strecke identisch sein müßten, was aber nicht der Fall war. -
na ja, ... wenn eine Fluglinie Flughafengebühren, also staatliche Abgaben einhebt, muss sie nach herschender Gesetzeslage diese, wenn sie sie extra anführt, auch so einheben und abführen. Aufrundung ist hier nicht gestattet.
Die Debatte, ob eine Airline berechtigt ist, für solche Handlangerdienste eine Bearbeitungsgebühr einzuheben oder nicht, wurde auch schon geführt.
Ja, sie dürfte, muss aber diese Bearbeitsgebühr wiederum entweder extra auswerfen oder in ihrem Grundpreis einrechnen.
Weiters wäre durch eine Aburteilung wegen überhöhter Gebühren die Möglichkeit gegeben, dass Passagiere drei Jahre zurück diese Mehrkosten von den Fluglinien zurück verlangen könnten...
Man will damit eben genau den oben erwähnten Effekt verhindern: Flugpreise € 19.-- Steuern und Gebühren ....X ... Y.... Z und DA holen sich die Fluglinen nochmals ... 19.--...
Gruß
Peter -
Ich finde es sowieso schon peinlich, wenn Air Berlin 1 Euro Preise angibt und wenn man dann den tatsächlichen Preis ansieht, sind es 29 Euro oder höher. Warum kann man nicht von vornherein die ganzen Zusatzgebühren draufschlagen und den Endpreis angeben? Nur weil 1 Euro - 15 Euro - 29 Euro schicker klingt als 29 Euro-58 Euro? Das ist doch Blödsinn!
Ich kaufe doch auch nicht in Supermarkt ein und muss an der Kasse auf alles nochmals Maut- und Dieselzuschlag bezahlen.
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Hallo zusammen!
Ich denke es geht im vorliegenden Fall nicht darum den Airlines die Preise für Ihr "Produkt" zu diktieren.
Vielmehr versuchen die Airlines, durch ganzseitigen Anzeigen mit z.b. 19,- € (+St. u. Geb.) Flügen Kunden zu ködern, die im Endeffekt dann aber doch 40,- bis 50,- € kosten.
Nach Auffassung der Wettbewerbshüter erfüllt dies laut UWG §5 den „Tatbestand“ der irreführenden Werbung.Meine persönliche Meinung zu diesem behalte ich für mich, da mein Wissen im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als eher laienhaft zu bezeichnen ist.

Aber – Gesetz bleibt Gesetz. Klingt komisch – ist aber so…….

Gruß Dirk
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"Dirk-B." wrote:
... oder andernfalls je irreführender Werbung eine Konventionalstrafe von 7500 Euro abzuführen...
Copyright AFP Agence France-Presse GmbHLOL, 7500 Euro als Strafe, da pupsen die doch drauf. So was müßte als Strafe richtig weh tun, dann würden die sich solche Methoden vorher überlegen.
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in Österreich dürfen Fluggesellschaften nur mehr mit den tatsächlichen Preisen (d.h. inklusive ALLEM) werben ... das find ich auch gut so
