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Flugticketstorno und Erstattung

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  • Florian80wF Offline
    Florian80wF Offline
    Florian80w
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    In der Forumsuche fand ich nichts Erhellendes, daher kurze Frage: Welche Einzelpositionen innerhalb der Gesamtberechnung eines gebuchten Tickets (kostenfreies Storno, namechange etc. ausgeschlossen) müssen bei Stornierung der Buchung von der (deutschen) Airline erstattet werden?

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    • wukovitsW Offline
      wukovitsW Offline
      wukovits
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Floian80w

      Laut einem vor einigen Jahren ergangenen Gerichtsurteil müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren welch die Airline wenn Du fliegst an den Staat abführt rückerstattet werden. Vor diesem Urteil haben die Airlines diesen Teil des Ticketpreises welcher ja nicht für die Airlines bestimmt ist einkassiert. Die Airlines dürfen jedoch für die Rückerstattung Spesen verrechnen wodurch z.B. bei Ryan Air von der Rückerstattungssume fast nichts übrig bleibt.

      Gruß
      Karl

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Jedenfalls Steuern und Flughafengebühren, an sich auch alle Kosten, die das Luftverkehrsunternehmen im Flugbetrieb spart (Verpflegungs-und Kerosinzuschläge), die sind allerdings häufig lt. ABB von der Erstattung ausgenommen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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