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Reisebestätigung (seitlicher Meerblick)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • arieleA Offline
    arieleA Offline
    ariele
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    würde mich sehr interessieren ob bei einer Reisebestätigung der versprochene seitliche Meerblick stehen muss bzw. hat jemand schon einmal eine Buchungsbestätigung gekriegt, wo seitlicher Meerblick erwähnt?!

    Ich hab nämlich eine Reise gebucht, DZ mit SM, in der Reisebestätigung von Reiseveranstalter steht aber DZ, Landseite.
    Auf meine Anfrage wurde folgende mitgeteilt:
    "...die Begriffsbezeichnung „seitlicher Meerblick“ in unserem System nicht bestätigt werden kann, sondern die Zimmer standardmäßig als „Landseite“ bestätigt werden"
    "Der Begriff seitlicher Meerblick ist kein geschützter Begriff, sodass wir diesen in einer Bestätigung auch aus rechtlichen Gründen nicht verwenden können."
    "Hier nochmals die Beschreibung der Zimmer, die Ihnen auch bei der Buchung vorlag: Die Zimmer (DZ) sind mit Telefon, Klimaanlage (je nach Außentemperatur), Sat-TV, Minibar, Fön, Bad, Dusche, WC und Balkon oder Terrasse mit seitlichem Meerblick ausgestattet."

    Was haltet Ihr davon?
    Bei anderen RV habe ich auch die Spar-Zimmer gesehen (LP), da steht aber der Hinweis "DZ ohne seitlichen Meerblick".
    Also finde ich das alles... naja... merkwürdig

    MfG

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen, ist also im Endeffekt egal ob du den bekommst oder peng......

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Rechtlich ist das einwandfrei geklärt:

        wer einen seitlichen Meerblick verspricht, hat den Blick auf das Meer aus seitlicher Sicht auch einzuhalten.

        wenn es eine Abweichung zwischen Buchungsunterlage und Buchungsbestätigung in dieser Frage gibt, so hat der Reiseveranstalter oder Reisevermittler dieses zu korrigieren.

        Es ist dabei unerheblich, ob das System etwas drucken oder nicht drucken kann.

        Sollte die Buchungsbestätigung nicht korrigiert werden, so besteht die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Buchung, da sie nicht den vom Kunden gebuchten Kriterien entspricht.

        Wird die Buchungsbestätigung NICHT geändert und man erhält dann auch ein Zimmer OHNE Meerblick, hat man KEINEN rechtlichen Anspruch auf Gewährleistung.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • arieleA Offline
          arieleA Offline
          ariele
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Peter,

          Vielen Dank für Deine Antwort, gerade das habe ich vermutet. Gibt es einen gesetzlichen Verweis dazu?
          Bisher konnte ich nur das folgende finden:

          „Die Reisebestätigung führt aber nur dann zu einem Vertragsabschluss, wenn sie inhaltlich der Reiseanmeldung entspricht. Weicht die Buchungsbestätigung hiervon ab (z.B. wird statt des gebuchten Zimmers mit Meerblick ein Zimmer zur Landseite bestätigt), kommt ein Vertragsabschluss nicht zustande. Bei der geänderten Buchungsbestätigung handelt sich vielmehr um ein erneutes Angebot (diesmal vom Reiseveranstalter) auf Abschluss eines Reisevertrags.
          Hier steht es dem Reisenden grundsätzlich frei, dieses geänderte Angebot anzunehmen oder nicht. Für die Annahme hat der Reisende etwa 10 Tage Zeit. Danach ist der Reiseveranstalter an sein geändertes Angebot nicht mehr gebunden.“

          (http://www.urbs.de/thema/reise1.htm#2)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • arieleA Offline
            arieleA Offline
            ariele
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "Thorben-Hendrik" wrote:
            Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen...

            Dieses Hotel trifft das nicht zu, es liegt direkt am Meer und alle Zimmer mit SM eigentlich schönen Ausblick haben. Wenn auch nicht, dann werde ich es auch verkraften (sobald es keine andere Störungen gibt).

            Aber es geht mir in erster Linie um Prinzip.
            Ehrlich gesagt ich fühle mich vom Veranstalter ein wenig ver.... sorry

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @ariele

              deine zitierte Stelle ist die gesetzliche Grundlage.

              Also entweder neue, richtige Bestätigung oder du lehnst "das neue Angebot von seiten des Veranstalters" ab, weil du kein Landseite-Zimmer haben wolltest.

              Gruß
              peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Marion56M Offline
                Marion56M Offline
                Marion56
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                wir haben für Oktober bei Neckermann ein Zimmer mit seitlichem Meerblick gebucht.
                Es war im Katalog so ausgewiesen und auf der Buchungsbestätigung steht es auch.

                MFG

                Marion

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                • arieleA Offline
                  arieleA Offline
                  ariele
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich habe gerade - nach wiederholter Anforderung - eine neue geänderte Reisebestätigung per eMail gekriegt, wo seitlicher Meerblick drinn steht! Geht doch 🙂

                  Anbei muss ich mich bei dem Forum und persönlich bei Peter bedanken!

                  Lanzarote, wir kommen!

                  MfG
                  Nadja

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • datstefD Offline
                    datstefD Offline
                    datstef
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    normalerweise steht auch auf dem buchungsausdruck seitl.mb oder smb drauf - definitiv ist landseite und seitl.mb nicht dasselbe! - gucke am besten nochmal im preisteil nach - da gibt es immer unterschiedliche codierungen für landseite und smb - ne ausnahme wäre nur wenn im katalog steht: zi. liegen zur landseite od. haben smb - dann kann man nur den wunsch smb an den veranstalter/hotel weiterleiten lassen.
                    zur not geh nochmal ins reisebüro und lass dir die buchung am bildschirm zeigen: bei den meisten veranstalter steht bei der zimmercodierung dzs_ (beim _ muß dann das kürzel für die verpflegung stehn, also h für hp oder a für ai)

                    die welt ist voll von kleinen freuden - die kunst besteht nur darin, sie zu sehn

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Angelo99A Offline
                      Angelo99A Offline
                      Angelo99
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wir haben letztes Jahr auch seitl. MB gebucht!!! Dies stand ebenfalls in der Reisebestätigung drin!!!!
                      Ich würde sofort in RB gehen und dies aufklären, dass dies geändert wird

                      Gruss
                      Angelo

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • BellaninaB Offline
                        BellaninaB Offline
                        Bellanina
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "ariele" wrote:
                        Ich habe gerade - nach wiederholter Anforderung - eine neue geänderte Reisebestätigung per eMail gekriegt, wo seitlicher Meerblick drinn steht! Geht doch 🙂

                        Anbei muss ich mich bei dem Forum und persönlich bei Peter bedanken!

                        Lanzarote, wir kommen!

                        MfG
                        Nadja

                        Da sieht man mal wieder, das Hartnäckigkeit sich auszahlt 😄
                        Sehr gut!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • arieleA Offline
                          arieleA Offline
                          ariele
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich melde mich noch einmal :?

                          Hab` heute endlich die Reiseunterlagen per eMail gekriegt (6 Tage vor Reiseantritt und erst nach dem telefonischen Kontakt!). Und was steht im Hotelvoucher?!! Ihr dürft drei mal raten 😉 Ja, richtig: Zimmerlage Landseite 😆

                          Ich hab keine Lust mehr mit dem VTours darüber zu diskutieren!
                          Ist es kriminell wenn ich diese Bemerkung einfach lösche und dann ausdrucke?? Nur so, um Hotelangestelle nicht zu verwirren.
                          Die Buchungsbestätigung nehme ich natürlich auch mit...

                          MfG
                          Nadja

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Fälschung von Urkunden ...? Ein Voucher (=Leistungsgutschein) stellt einen "Geldwert" dar, auch wenn er von VTours stammt...

                            Außerdem wird es nicht viel nützen, wenn die Buchung im Hotel mit Landseite läuft.

                            Allerdings kann man jetzt noch vor Abflug schriftlich reklamieren, dass man diese Leistung nicht gebucht hat und sich eine Rückforderung eines Teilbetrages des bezahlten Betrages vorbehält.

                            Reklamiert man nicht, so käme dies einer stillschweigenden Anerkenntnis der geänderten Leistung gleich und berechtigt nach Ende des Urlaubs zu keinerlei Forderungen.

                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              arieleA Offline
                              ariele
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke für die Antwort, Peter.
                              Werde gleich reklamieren.

                              MfG
                              Nadja

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                ariele
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Falls es noch jemanden interessiert... 😉
                                Gestern früh habe ich eine kurze nette Mail an VTours abgeschickt mit der Mitteilung, dass sie von uns in die nächsten Tagen eine schriftliche Reklamation kriegen. Heute Nachmittag wurde Reklamation zum Postkasten gebracht.
                                Und jetzt bekam ich doch den neuen Voucher! kopfschüttel

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  melbelle
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "Thorben-Hendrik" wrote:
                                  Naja, seitlicher Meerblick ist eh nix besonderes und kann heißen, dass du dich fast über die Balkonbrüstung werfen musst um einen fetzen Meer in der Ferne zu sehen, ist also im Endeffekt egal ob du den bekommst oder peng......

                                  trifft oft zu, aber nicht immer. In Ibiza, Hotel Don Toni, ist auch seitlicher Meerblick, war aber, wie man an einen meiner Fotos (hier im HC zur Verfügung gestellt) unschwer erkennen kann, ein sowas von direkter Meerblick (was anderes gab es gar nicht)

                                  ;) melbelle

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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