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Hotel nicht 4 sondern max 2 sterne...

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  • Odette2O Offline
    Odette2O Offline
    Odette2
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo !!

    frage:
    wir waren im januar im drago park auf fuerte.
    uns wurde das hotel als 4 sterne und GEHOBENE kategorie angeboten und verkauft...
    nur war es auf keinen fall gehobene kategorie (vielleicht früher mal, aber jetzt..??)

    zum ersten mal buchten wir "all inclusive" - dachten aber, bei gehobener kategorie kann da nichts schief gehen..

    aber das essen war schlecht, schlecht zu bereitet und dargeboten, es stank eklig im speisesaal - der eigentlich aussah wie eine billig-mensa, versiffte getränkeautomaten, schimmel an decke und wände, eiskaltes zimmer (war leider nur 13 °), kaputte gullis, .... nur das personal war super nett.. die taten einem schon leid.

    nun geht unser reiseanbieter l-tur nicht darauf ein. wir denken dass es eine irreführende werbung war, dass da was angepriesen wurde, was gar nicht stimmt....

    was kann man da machen ? da muss es doch eine möglichkeit geben ??
    gibt es keine vorschriften, was 4 sterne / gehoben beinhaltet ????

    grüße
    dani

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ein kurzer Blick im Internet zeigt mir, dass auch andere Veranstalter diese Anlage als 4-Sterne kategorisieren und nach spanische Kategorisierung die Anlage ebenfalls 4 Sterne hat.

      Bis auf "Schimmel an Decken und Wänden" kann ich aber leider keinen Reisemangel so auf den ersten Blick entdecken. Die Aussagen zum Essen sind offensichtlich subjektiv und müssten relativiert werden (Essen war kalt, nur eine Marmelade, Saucen versalzen u.ä.).

      Ich kenne auch nicht die Ausschreibung von l-tur, denn auf diese kommt es letztendlich an, wenn man Reklamationen hat.

      Auch weiß ich nicht, ob ihr die Mängel, aus eurer Sicht, auch der Reiseleitung gemeldet hattet und Abhilfe verlangt habt. Dies wären die beiden rechtlichen Grundvoraussetzungen, um nach Rückkehr Ansprüche aus den Gewährleistungspflichten stellen zu können.

      Zur Frage Vorschriften 4-Sterne. Ein Veranstalter muss natürlich schon seine Bewertungen im Vergleich zu deutscher Einteilung beschreiben. Wie das in der BRD geregelt ist, kann man da nachlesen: http://www.hotellerie.de/sterne/sterne_1_frameset.html

      Aber für den Konsumenten gilt die jeweilige Veranstaltererklärung zu seiner Bewertung - also wenn ein Veranstalter 4 Sterne vergibt, dann können das nach deren Beurteilung 4 Sterne sein, nach deutscher Klassifizierung vielleicht nur 3 oder sogar 5 und nach landesübliche Klassifizierung gar kein Stern, weil es dort keine Sterne gibt.

      Zusammenfassend also nicht der Stern sondern die Beschreibung im Ganzen erklärt eine Anlage.

      Gruß
      peter

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      • KielpinskiK Offline
        KielpinskiK Offline
        Kielpinski
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi,

        habt Ihr denn Vorort die Punkte bei der Reiseleitung moniert?

        Hinterher ist es immer schwierig, da etwas zu machen oder vom Veranstalter eine Entschädigung zu bekommen, denn die werden sich damit rausreden, daß ja alle anderen Veranstalter das Hotel genauso klassifizieren...

        Als wir in einer identischen Lage waren - auch auf Fuerte lachte uns im Monica Beach Schimmel & Co. entgegen - haben wir uns direkt vor Ort umbuchen lassen. Gleich am ersten Abend haben wir die Reiseleiterin angerufen und darum gebeten, umgebucht zu werden, was dann mit etwas Nachdruck auch super geklappt hat - damit haben wir unseren Urlaub zumindest noch retten können.

        Viele Grüße, Viola

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • datstefD Offline
          datstefD Offline
          datstef
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          also wichtig ist, daß du spätestens 4 wochen nach reiseende ein mängelschreiben an den veranstalter geschickt hast und alles negative auflistest und beschreibst. am besten ist natürlich, wenn du bilder vor ort gemacht hast od. wenn man sich die mängel vor ort vom reiseleiter bestätigen lassen hat bzw. vor ort um abstellung der mängel gebeten hat. bilder dann mitsenden. oder zeugenadressen od. nur name (bzw. denen es genauso gegangen ist) vorlegen.
          die ausschreibung des hotels sollte mit den dingen vor ort überein stimmen.
          man muß einen preis oder prozentsatz angeben ... was man zurück haben will und am besten noch dazu schreiben, daß man es nicht als reisegutschein sondern als scheck hätte.
          die frankfurter liste ist ein anhaltspunkt (aber nicht von allen mängeln die prozente zus.rechnen, sondern einen durchschnitt angeben)
          http://www.rechtsfreund.at/frankfurter_tabelle.htm
          viel erfolg!

          die welt ist voll von kleinen freuden - die kunst besteht nur darin, sie zu sehn

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Odette2O Offline
            Odette2O Offline
            Odette2
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            sorry, dass ich so lange offline war...

            und danke für eure antworten.

            moniert haben wir vor ort.
            beim hotel an der rezeption. und dann noch versucht die reiseleitung anzurufen - durchgeklingelt. darauf hin haben wir ein fax an l-tur - kundenbetreuung gesendet und gesagt, dass dieses hotel auf keinen fall 4 sterne hat.
            später zu hause, haben wir dann alle mängel aufgelistet....
            sind darauf aber nicht eingegangen.

            bilder haben wir. denen aber noch nciht mitgeteilt, dass wir bilder haben.......
            vielleicht sollten wir - wie oben geschrieben - eines EURO-betrag ansetzen und die bilder mitschicken.

            .....

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