Taschenmesser beim Flug
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Ich hab bei meinem Urlaub diesmal ausprobiert, wie das mit Taschenmessern bzw. Mini-Tools mit Klingen unter 6 cm aussieht. Ich hatte in kleines Multi-Tool in meiner Hüfttasche.
Bei der Sicherheitsüberprüfung in München gab es gar kein Problem, ich wurde einfach durchgewunken.
Beim Rückflug aus Enfidha wurde meine Hüfttasche noch einmal durch das Röntgengerät geschoben, dann geöffnet und durchsucht. Das Mini-Tool wurde kommentarlos weggelegt (konfisziert).
Die Tunesier sehen das also anders als die deutschen Sicherheitswächter. Mitreisende berichteten, dass auch schon Nagelfeilen mit 3 cm Länge konfisziert wurden.
Das heißt also, dass unbedingt alles, was unabhängig von der Länge als "Stichgerät" verwendet werden könnte, unbedingt in den aufgegebenen Koffer muss, wenn man es weiterhin haben will! -
Ich hab bei meinem Urlaub diesmal ausprobiert, wie das mit Taschenmessern bzw. Mini-Tools mit Klingen unter 6 cm aussieht. Ich hatte in kleines Multi-Tool in meiner Hüfttasche.
Bei der Sicherheitsüberprüfung in München gab es gar kein Problem, ich wurde einfach durchgewunken.
Beim Rückflug aus Enfidha wurde meine Hüfttasche noch einmal durch das Röntgengerät geschoben, dann geöffnet und durchsucht. Das Mini-Tool wurde kommentarlos weggelegt (konfisziert).
Die Tunesier sehen das also anders als die deutschen Sicherheitswächter. Mitreisende berichteten, dass auch schon Nagelfeilen mit 3 cm Länge konfisziert wurden.
Das heißt also, dass unbedingt alles, was unabhängig von der Länge als "Stichgerät" verwendet werden könnte, unbedingt in den aufgegebenen Koffer muss, wenn man es weiterhin haben will! -
OT:
@JuanitoWieso nicht? Das u. a. Taschenmesser ist komplett 58 mm lang - da ist die Reibfläche der Feile kaum länger als 30 mm.
LG
Sokrates

Als Ergänzung zu Deinem Beitrag siehe auch den nachfolgenden Beitrag eines bekannten Herstellers auf seiner Webseite:
Welche Schweizer Taschenmesser kann ich im Flugzeug mitführen?
- Gemäss den Gepäckbestimmungen von Fluggesellschaften sind gefährliche Gegenstände im Handgepäck und in aufgegebenem Gepäck auf Flügen nicht erlaubt oder unterliegen Einschränkungen. In der Regel ist das Mitführen des kleinen V*****x - Taschenmessers (Modell „Classic“) im Handgepäck erlaubt. Grössere Taschenmesser müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut sein.
- Diese Bestimmungen weichen je nach Flughafen, Fluggesellschaft und Land allerdings ab. Sie sollten sich daher vor Ihrer Reise auf der Website Ihrer Fluggesellschaft über die Einzelheiten aktueller Bestimmungen informieren. In einigen Ländern gelten strengere Bestimmungen für das Mitführen von Gegenständen, die als Waffe verwendet werden können, und zwar sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Flughäfen (Beispiel: Taschenmesser mit feststellbarer Klinge). Bitte beachten Sie dies und informieren Sie sich entsprechend.
LG
Sokrates
P.S.: Damit können wir hier abschließen.