Reiseabbruch
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Hallo zusammen

meine Freundin und ich haben uns getrennt.....so die Reise war/ist gebucht und auch bezahlt. Wir hätten die Möglichkeit das wir das ganze Geld zurück bekommen durch die Versicherung. Die Frage ist darf ich dann trotzdem am nächsten Tag eine andere Reise buchen oder würde ich das Geld dann nicht bekommen?
Lg
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Ein „Reiseabruch“ liegt hier wohl in jedem Falle nicht vor, und somit tritt eine Reiseabbruchversicherung keinesfalls ein. In der Regel urteilen Gerichte dergestalt, dass die Reise bei einer Flugpauschalreise mit dem Check In beginnt . Vor Reisebeginn also auch kein Reiseabbruch.
Und ob bei einer Reiserücktrittsversicherung eine Trennung der Reisenden als Rücktrittsgrund gilt und somit Ansprüche auf eine Versicherungsleistung bestehen wage ich zu bezweifeln - denn immerhin verreisen ja auch viele ander gemeinsam, die nicht in einer Beziehung stehen - für gänzlich ausgeschlossen halte ich es aber je nach Vertragsbedingungen nicht, -
Richtig, es handelt sich nicht um einen Abbruch und gewöhnlich ist eine Trennung auch kein versicherter Sachverhalt.
Ausgenommen ein Arzt attestiert auf Grund der Trennung eine schwere Beeinträchtigung und Reiseunfähigkeit. -
Der TE meint bestimmt eine Reisestornoversicherung und je Vertragsbedingungen können auch Trennungen versichert sein. Die Bedingungen sind aber relativ streng (Einreichung des Scheidungs-/Trennungsantrages, bzw. Auflösung mit nachweislich Änderung des bisherigen Wohnsitzes ...).
Ich habe das in meiner Versicherung auch inkludiert, aber noch nie benötigt.
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde, wenn eine versicherte Person nach Rücktritt eine neue Reise bucht. Die Gegebenheiten haben sich schließlich geändert. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine separat abgeschlossene Versicherung pro Reise handelt, die für die neue Reise dann aber nicht mehr gilt (andere Preise, andere Personen ...).
Diese Frage kann dir allerdings nur deine Versicherung beantworten.
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Allianz Global Assistance: "2.6. Einreichung der Scheidungsklage (bzw. der Auflösungsklage bei eingetragenen Partnerschaften), bzw. des Antrages auf einvernehmliche Trennung bei Gericht vor der versicherten gemeinsamen Reise. Auflösung der Lebensgemeinschaft (identer Meldezettel seit mindestens 3 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise."
Quelle: https://www.allianz-assistance.at/images/2017-02-01-AVB-AWP.pdf
Ich habe den Passus aber auch schon bei anderen Reiseversicherungen gesehen.
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@Alexa78
das ist so wohl korrekt - doch m.E. beinhaltet der Begriff „meine Freundin“ eine andere partnerschaftliche Konstellation als die in deinem Falle abgesicherte. Doch dazu müsste der TO sich mal äußern.