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Änderung des Abflugortes & der Fluggesellschaft bei Hinflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BiemimonB Offline
    BiemimonB Offline
    Biemimon
    schrieb am zuletzt editiert von Biemimon
    #1

    Halle zusammen,
    Vielleicht gibt es schon einen ähnlich Beitrat, ich möchte trotzdem mein Anliegen schildern.
    Mein Freund & ich buchten bereits im Februar eine Woche Urlaub auf Ibiza,
    Ursprüngliche Reisedaten:
    18.05.2019 3:25 von Hannover nach Ibiza mit TuiFly
    Am Donnerstag (!) 16.05.2019 erhielten wir eine Email, mit neuen Flugdaten:
    18.05.2019 5:10 von Köln/Bonn nach Ibiza mit Eurowings
    Wir wählten den Flughafen Hannover aus, weil er sich für uns am günstigsten fahren ließe. Mit dem Zug insgesamt ca. 3 Stunden. (Rail&Fly vorhanden)
    Nun erfährt man keine 48 Stunden vorher, das man einen neuen Flughafen antreten muss. Mit dem Zug mussten wir somit fast 8 Stunden fahren!
    über die Hotline des Reiseveranstalters (Ltur) “vertröstete“ man uns mit einem Hotelzimmer, natürlich umsonst, welches wir auch angenommen haben. Nachdem wir gegen 11 Uhr los gefahren sind & erst zu halb 8 am Kölner Bahnhof angekommen sind, war dies auch nötig.
    Wir konnten aus diesem Grund beide bloß einen halben Tag arbeiten, frühdienst, da wir sonst die Anbindungen des Zuges nicht geschafft hätten. (Ruhezeiten?)
    Nun meine Frage,
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? 
    Welche genauen Ansrpüche können wir jetzt geltend machen? Wir wollen aufjedenfall Geld wieder. Sowas geht garnicht!
    Vielen Dank im Voraus.
    Mfg

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo @Biemimon , da ihr die Änderung angenommen habt, diese hättet ihr ablehnen können, sehe ich leider keine Ansprüche.😟

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Biemimon
        Einen Anspruch gegen den Veranstalter kann ich auch nicht erkennen, der neue Vertrag wurde ja zu bekannten Bedingungen angenommen.
        Gegen das LVU hingegen könnte hingegen Anspruch auf Kompensation bestehen, falls nämlich der ursprünglich geplante Flug gestrichen wurde. Dieser wäre dann bei X3 direkt geltend zu machen, auf deren Website gibt es dafür ein Formular. Pro Ticket stehen euch u.U. 250€ gem. VO(EG)261/04 zu.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das mit dem LVU hatte ich glatt vergessen, gut das es @vonschmeling gibt.😘

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BiemimonB Offline
            BiemimonB Offline
            Biemimon
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vorab Danke für die Antwort.
            Was genau bedeutet LVU? 😀
            Ich versteh nur nicht ganz, wenn der Reiseveranstalter eine Frist von 2 Wochen hat um eventuelle Änderungen vorzunehmen, bzw bekannt zu geben, er aber erst 48 Stunden vorher eine Email schickt das es ein anderer Flughafen ist, muss doch was möglich sein.. wir haben direkt mit der Service hotline telefoniert, uns wurde die Wahl gestellt - entweder stornieren, oder eben das Hotel in Köln.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die 2 Wochen beziehen sich auf das Luftfahrtunternehmen

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Genau, kurz LVU.
                Die Gretchenfrage ist, warum euch der Veranstalter auf einen anderen Flug gesetzt hat.
                Sofern X3 den Flug kurzfristig gestrichen hat und ex Hannover keine Möglichkeit bestand, wurde der Vertrag seitens des Veranstalters erfüllt. In die Bedingungen habt ihr eingwilligt, das Zugticket wurde erstattet und eine Hotelübernachtung gewährt.
                Also könnt ihr den Veranstalter nicht auf Schadenersatz in Anspruch nehmen sondern solltet vielmehr froh sein, dass er euch den Urlaub ermöglicht hat.
                Weiter zu "sofern X3 den Flug kurzfristig gestrichen hat":
                In diesem Fall besteht u.U. ein Anspruch auf Entschädigung gem. EU Fluggastrecht auf 250€ pro Ticket, wie gesagt bei TUI fly geltend zu machen.
                Das würde auch gelten für den Fall, dass X3 den Flug überbucht hat, ist aber schwieriger darzulegen.
                Deine Aufgabe:
                Finde heraus ob der gegenständliche Flug von X3 durchgeführt wurde.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • BiemimonB Offline
                  BiemimonB Offline
                  Biemimon
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Der Flug von Hannover hat nicht statt gefunden.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    In diesem Fall kannst du das Luftverkehrsunternehmen wahrscheinlich im Rahmen der VO(EG)261/04 auf Entschädigung in Anspruch nehmen in Höhe von 250€ pro Ticket.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • ArminA Offline
                      ArminA Offline
                      Armin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Um den Ärger für @Biemimon abzumildern bleibt noch zu sagen daß bei Tuifly bei berechtigtem Anspruch die Chancen sehr gut sind die Entschädigung auch zu bekommen. Das ist nämlich lange nicht selbstverständlich! Insofern würde ich genau den Weg gehen den @vonschmeling angeraten hat.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Übringens ist der Status "Pauschalreise" und "alternative Beförderung" im konkreten Sachverhalt unerheblich betreffend den Anspruch.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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