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Flugentschädigung bei Nebel am Abflughafen wo die Maschine herkommen sollte

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  • roedertR Offline
    roedertR Offline
    roedert
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir hatten beim Rückflug von Lanzarote nach Eindhoven knapp 12h Verspätung. Hauptursache war ein verspätetes Eintreffen der Maschine in Lanzarote wegen Nebel am Startort. Nebel gehört ja nun zu "höherer Gewalt" und somit gäbe es keine Entschädigung. Unser Flug selbst war vom Nebel aber nicht betroffen, sondern nur der vorhergehende Flug. Die Airline hätte also die Möglichkeit gehabt den Flug mit einer anderen Maschine wie geplant durchführen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage?

    JaguarDesireJ 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Natürlich war "euer Flug" betroffen - namentlich die geplante Maschine konnte ja wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht planmäßig zur Verfügung gestellt werden.
      Wenn dem LVU auf Lanzarote kein Ersatzflugzeug zur Verfügung stand war eine planmäßige Durchführung eben nicht möglich, sonst hätte man das ja angestrebt.
      Dessen unbeachtlich kannst du Beschwerde führen mit demselben Vortrag, mal sehen was dir das LVU antwortet?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • roedertR roedert

        Wir hatten beim Rückflug von Lanzarote nach Eindhoven knapp 12h Verspätung. Hauptursache war ein verspätetes Eintreffen der Maschine in Lanzarote wegen Nebel am Startort. Nebel gehört ja nun zu "höherer Gewalt" und somit gäbe es keine Entschädigung. Unser Flug selbst war vom Nebel aber nicht betroffen, sondern nur der vorhergehende Flug. Die Airline hätte also die Möglichkeit gehabt den Flug mit einer anderen Maschine wie geplant durchführen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage?

        JaguarDesireJ Offline
        JaguarDesireJ Offline
        JaguarDesire
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @roedert sagte:

        Die Airline hätte also die Möglichkeit gehabt den Flug mit einer anderen Maschine wie geplant durchführen zu können. Wie ist hier die rechtliche Lage?

        Und woher willst du Wissen dass ein anderes Flugzeug und eine Crew zur Verfügung stand?

        Einen Anspruch auf Entschädigung hast du meiner Meinung nicht da die Fluglinie für Unwetter nichts kann.
        Sofern man sich um euch gekümmert hat (Snacks & Trinken) sehe ich keine rechtliche Option.

        Allerdings stellt dies nur meine Meinung dar und ersetzt keine rechtliche Beratung beim Juristen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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