Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Aktuelle Infos für Euch
  4. Weiteres Wegweisendes Urteil im Kampf gegen Fakebewertungen
  5. Weiteres Wegweisendes Urteil im Kampf gegen Fakebewertungen

Weiteres Wegweisendes Urteil im Kampf gegen Fakebewertungen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Aktuelle Infos für Euch
1 Beiträge 1 Kommentatoren 2.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Günter/HolidayCheckG Online
    Günter/HolidayCheckG Online
    Günter/HolidayCheck
    Admin Experte Fuerteventura
    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
    #1

    HolidayCheck- Pressemitteilung vom 6. Oktober 2023

    Inzwischen in vielen Print -und Onlinemedien veröffentlicht

    ================================================

    Hier kommt sie:

    HolidayCheck erringt Sieg vor Gericht gegen Goldstar Marketing

    HolidayCheck hat im Gerichtsverfahren gegen Goldstar Marketing gewonnen und einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten erwirkt. Es ging in dem Verfahren um das wettbewerbswidrige Verhalten des Unternehmens und des Hintermannes von Goldstar Marketing, das gefälschte Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen verkauft.
    Das auf Zypern angesiedelte, jedoch weltweit operierende Unternehmen, zählt vermutlich zu den größten Verkäufern von Fakebewertungen der Welt. Das erwirkte Urteil besagt, dass eine erneute Veröffentlichung von Fakebewertungen bei HolidayCheck von Seiten Goldstar Marketing ab sofort vom Gericht mit Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft belegt werden kann. Das Unternehmen muss zudem dafür sorgen, dass die entsprechenden Fakebewertungen gelöscht werden und HolidayCheck Auskunft geben, von wem die gefälschten Bewertungen stammten. Die tatsächliche Unterlassung wird HolidayCheck regelmäßig überprüfen. Bereits 2019 hatte HolidayCheck vor dem Landgericht München einen wichtigen Erfolg errungen, indem das Gericht Fakebewertungen als rechtswidrig eingestuft hatte.

    Christoph Ludmann, CEO von HolidayCheck sagt: „Nach dem entscheidenden Urteil 2019 ist dieses zweite Urteil ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Bewertungen und es zeigt, dass wir in unserem Vorgehen gegen Fakebewertungen auf dem richtigen Weg sind. Wir hoffen, dass uns die zivilrechtlichen Mittel ausreichen werden, um den Titel zu vollstrecken. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein erfolgreicher Prozess noch nicht bedeutet, dass die Fake-Agenturen ihr Geschäft einstellen.“
    „Parallel setzen wir uns deshalb auch zukünftig für klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen ein und verfolgen unsere strikten Prüfmaßnahmen intensiv weiter.“
    HolidayCheck steht als Synonym für Hotelbewertungen und Erholungsurlaub. Die Authentizität von Bewertungen ist die Grundlage des Geschäftsmodells der Reisebuchungs- und Bewertungsplattform. Laut einer Studie der EU-Kommission werden 60 Prozent aller Kaufentscheidungen durch Bewertungen beeinflusst. 71 Prozent der VerbraucherInnen vertrauen bei der Buchung von Ferienunterkünften auf Online-Bewertungen. Diese Zahlen verdeutlichen die Relevanz von Bewertungen für die gesamte Wirtschaft und die Notwendigkeit, VerbraucherInnen vor manipulativen Bewertungen zu schützen. HolidayCheck verfolgt deshalb eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Fakebewertungen. Um die Problematik des Themas Bewertungsbetrug transparent zu machen, trägt das Unternehmen dieses bereits seit Jahren proaktiv in die Öffentlichkeit. Zudem gibt HolidayCheck Einblicke hinter die Kulissen des eigenen Sicherheitssystems und hat die Initiative gegen Bewertungsbetrug gegründet, um für mehr Know-How, Transfer und Schulterschluss gegen Fakeagenturen zu sorgen.

    HolidayCheck erhofft sich, dass dieses weitere Urteil Strahlkraft über die Grenzen der Hotelbewertungsbranche hinaus entwickelt und wegweisend im Kampf gegen Bewertungsbetrug sein wird.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    Antworten
    • In einem neuen Thema antworten
    Einloggen
    • Sortiert nach
    • Älteste zuerst
    • Neuste zuerst
    • Meiste Stimmen

    • 1 von 1
    Reiseforum Service
    • RSS-Feed abonnieren
    • Verhaltensregeln im Reiseforum
    • Reiseforum Hilfe
    • Forensuche
    • Aktuelle Themen

    • Inhalte melden
    • Veranstalter AGB
    • Nutzungsbedingungen
    • Datenschutz
    • Privatsphäre-Einstellungen
    • AGB
    • Impressum
    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
    • Erster Beitrag
      Letzter Beitrag