Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugstornierung: Rote Karte für Ryanair
  6. Flugstornierung: Rote Karte für Ryanair

Flugstornierung: Rote Karte für Ryanair

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3 Beiträge 2 Kommentatoren 5.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • emdeboE Offline
    emdeboE Offline
    emdebo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wegen widriger Wetterverhältnisse war ein Flug aus Schweden
    nach Deutschland von Seiten der Airline storniert worden. Der
    Fluggast forderte Schadensersatz, da die Airline sich nicht um
    den vereinbarten Transport kümmerte. Noch im Jahr 2005
    wurde die entsprechende Klage gegen Ryanair vom zuständigen
    Amtsgericht Simmern /Hunsrück abgewiesen.

    Details hier:

    Der Fluggast gab sich damit nicht zufrieden und ging in Revision.
    Die Berufung hatte dem Grunde und ganz überwiegend auch der
    Höhe nach Erfolg.

    Details zum Urteil des
    OLG Koblenz 29.3.2006 - 1 U 983/05

    Demnach entbindet schlechtes Wetter die Fluggesellschaft
    nicht von der Leistungspflicht bzw. der Übernahme
    daraus entstehenden Schadensersatzes.

    Da sich Ryanair nicht außergerichtlich einigen wollte,
    könnte dieses Urteil des OLG weitreichende
    Konsequenzen für die ganze Luftfahrtbranche haben.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • uteleonieU Offline
      uteleonieU Offline
      uteleonie
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      wir hatten ähnlichen Ärger mit Ryanair: wir hatten am 10.1.06 ordnungsgemäß am Flughafen Jerez d.l.F eingecheckt, da stornierte Ryanair den Flug wegen Nebels und informierte uns erst eine halbe Stunde vor dem avisierten Flug. Die Maschine, die von Frankfurt nach Jerez gehen sollte wurde über Sevilla umgeleitet (90 KM entfernt). Nun hätte man ja die Passagiere nach Sevilla bringen können - das hätte wegen der guten Verbindung via Autobahn nur so ca. 1 Std. gedauert. Man ließ die Maschine aber lieber leer zurückfliegen.
      Am Flughafen Jerez wurde den -teilweise verzweifelten - Leuten überhaupt keine Hilfe angeboten. Wir hatten das Glück wg. unserer Kinder nur 2 Tage später einen Rückflug angeboten zu bekommen,
      andere haben erst 4 Tage später (!)einen Flug bekommen und wussten nicht wohin, da sie auch kein Geld für Übernachtungen hatten.
      Wir haben Ryanair um Erstattung unserer Kosten gebeten, das wurde aber abgelehnt wg. "höherer Gewalt". Daraufhin haben wir das Ganze dem Luftfahrtbundesamt angezeigt, die haben aber nur den Fall an die entsprechende Behörde in Spanien weitergeleitet.
      Auf deren Antwort warten wir trotz Rückfragen seit 3 Monaten...
      Aufgrund des Urteils des OLG vom 29.3.06 wäre es schön, wenn sich auch Ryanair sich nicht mehr von allen Pflichten fernhalten könnte.
      Wir haben - welch ein Pech - danach einen ähnlichen Fall eines kurzfristig wg. höherer Gewalt stornierten Fluges bei Air Berlin erlebt - dort wurde uns selbstverständlich sofort und freundlich geholfen. Es wurde ein gutes Hotel angeboten und auch die Transfers wurden organisiert.
      So kann das also auch gehen !
      Meine Frage nun ganz konkret: wie gehe ich nun vor, damit ich von
      Ryanair meine Kosten ersetzt bekomme ?
      Ist es doch sinnvoll, einen Anwalt zu bemühen ?

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @uteleonie
        Rate persönlich ungerne zur Keule /sprich Einschaltung Anwalt.
        Gerade Ryanair steht aber nicht im Verdacht, auf etwaige
        Schreiben prompt und vor allem im Kundensinne zu reagieren,
        wie das genannte Beispiel zeigt.

        Soweit bekannt, ist Korrespondenz in englisch nur per Brief
        an von Ryanair genannte Geschäftsadresse möglich.
        Unter Nennung des OLG-Urteils vielleicht noch einmal die
        konkrete Forderung benennen sowie letzte Frist für gütliche
        Einigung setzen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        Antworten
        • In einem neuen Thema antworten
        Einloggen
        • Sortiert nach
        • Älteste zuerst
        • Neuste zuerst
        • Meiste Stimmen

        • 1 von 1
        Reiseforum Service
        • RSS-Feed abonnieren
        • Verhaltensregeln im Reiseforum
        • Reiseforum Hilfe
        • Forensuche
        • Aktuelle Themen

        • Inhalte melden
        • Veranstalter AGB
        • Nutzungsbedingungen
        • Datenschutz
        • Privatsphäre-Einstellungen
        • AGB
        • Impressum
        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
        • Erster Beitrag
          Letzter Beitrag