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Erstattung nach Flugverspätung

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  • MaxamaxM Offline
    MaxamaxM Offline
    Maxamax
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Diesmal bin ich leider selber von einer Flugverspätung betroffen und benötige daher eine rechtliche Einordnung.
    Flug BUD - BER war mit 2h verspätet. Dadurch musste ich ein neues Bahnticket buchen, was natürlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden war.
    Die betreffende Airline stellt sich nun quer und verweist darauf, keine Kosten zu übernehmen, da es sich hier um Folgeschäden handelt.
    Muss ich also auf den Kosten sitzen bleiben oder weiterhin hartnäckig bleiben? Kann man hier mit der EU-VO und/ oder Montrealer Übereinkommen argumentieren?

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bis 3 Stunden verspätung gibt es, nix.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      MaxamaxM 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH HABERLING

        Bis 3 Stunden verspätung gibt es, nix.

        MaxamaxM Offline
        MaxamaxM Offline
        Maxamax
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi Haberling, du sprichst von der pauschalen Ausgleichzszahlung, mir geht es hier aber um Schadensersatz.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Online
          KourionK Online
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #4

          Schadenersatz / Entschädigung: Dazu ist beim ADAC oder auf zig anderen Seiten zu lesen:
          "Kommt ihr Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Sie eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen."
          - hier klicken

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MaxamaxM Offline
            MaxamaxM Offline
            Maxamax
            schrieb am zuletzt editiert von Maxamax
            #5

            Vielen Dank, in dem von dir genannten Link ist die Antwort auf meine Frage zu finden, s. Montrealer Übereinkommen. Hat nix mit der von dir erwähnten Ausgleichszahlung zu tun, da es sich dabei um einen pauschalen Betrag handelt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Online
              KourionK Online
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
              #6

              Ah, der Flieger ist also pünktlich (?) von Budapest losgeflogen, aber - aus welchem Grund ? - zwei Stunden verspätet in Berlin angekommen :
              "Bei internationalen Flügen können Flugreisende ihren Schaden nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzt verlangen, der durch eine Flugverspätung bei der Ankunft entsteht." - wieder hier
              Oder verstehe ich das falsch ?

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MaxamaxM Offline
                MaxamaxM Offline
                Maxamax
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Er ist verspätet losgeflogen und damit verspätet gelandet.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK Online
                  KourionK Online
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                  #8

                  Dann ist die Begründung "Folgeschaden" ja korrekt.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MaxamaxM Offline
                    MaxamaxM Offline
                    Maxamax
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich bat ja um eine rechtliche Einschätzung und zumindest lt. MÜ haftet die Airline für Schäden, die infolge einer Ankunftsverspätung entstehen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das Montrealer Übereinkommen kommt ja hier gar nicht zur Anwendung. 😟

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MaxamaxM Offline
                        MaxamaxM Offline
                        Maxamax
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Und weshalb nicht?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MaxamaxM Offline
                            MaxamaxM Offline
                            Maxamax
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wo ist die Quelle dazu? Da sind einige fehlerhafte Informationen enthalten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH 1
                              HABERLINGH 1
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                              #14

                              klick hier

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                              • MaxamaxM Offline
                                MaxamaxM Offline
                                Maxamax
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hier werden die Regelung mit der EU-VO verwechselt, zumindest was die Ausgleichzsahlungen betrifft. Ich spreche hingegen von Schadensersatz und beziehe mich auf Art. 19 MÜ.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Passt doch, wenn du es besser weißt...😉

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MAN-mannM Offline
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                                    MAN-mann
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Reform der Fluggastrechte angekündigt klick

                                    der Heiner

                                    Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV 1
                                      vonschmelingV 1
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #18

                                      @Maxamax
                                      Nach meiner Ansicht hast du durchaus Anspruch auf die Erstattung der Mehrkosten gem. MÜ.
                                      Hier wurde tatsächlich so einiges durcheinander gewürfelt und unpräzise evaluiert, lass dich nicht verunsichern!

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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