Erstattung nach Flugverspätung
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Diesmal bin ich leider selber von einer Flugverspätung betroffen und benötige daher eine rechtliche Einordnung.
Flug BUD - BER war mit 2h verspätet. Dadurch musste ich ein neues Bahnticket buchen, was natürlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden war.
Die betreffende Airline stellt sich nun quer und verweist darauf, keine Kosten zu übernehmen, da es sich hier um Folgeschäden handelt.
Muss ich also auf den Kosten sitzen bleiben oder weiterhin hartnäckig bleiben? Kann man hier mit der EU-VO und/ oder Montrealer Übereinkommen argumentieren? -
Schadenersatz / Entschädigung: Dazu ist beim ADAC oder auf zig anderen Seiten zu lesen:
"Kommt ihr Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Sie eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen."
- hier klicken -
Ah, der Flieger ist also pünktlich (?) von Budapest losgeflogen, aber - aus welchem Grund ? - zwei Stunden verspätet in Berlin angekommen :
"Bei internationalen Flügen können Flugreisende ihren Schaden nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzt verlangen, der durch eine Flugverspätung bei der Ankunft entsteht." - wieder hier
Oder verstehe ich das falsch ? -


