DRSF: Erstattungsprozess für FTI - Touristik/ Big-Xtra -Kunden /Update:postalischer Antragsweg möglich
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Geht wohl doch schneller als erwartet. Zunächst mal als Vorankündigung (entnommen der FVW als Ausriss):
"Der Deutsche Reisesicherungsfonds will in den kommenden Tagen den Erstattungsprozess für Urlauber starten, die von der Insolvenz von FTI und deren Tochtermarke Big Xtra betroffen sind. Dabei geht es um Ansprüche aus mehr als 250.000 abgesagten Pauschalreisebuchungen."
Dazu erste Infos auf der Seite des DRSF:
klick malNoch ein paar kompakte Hinweise, ebenfalls der FVW entnommen:
(Ob diese vollständige sind können wir hier noch nicht einschätzen, aktualisieren wir ggf.aber laufend)
Erforderliche Unterlagen:
Zitat:
"Konkret handelt es sich dabei um folgende Belege, die die Betroffenen zur Prüfung ihres Anspruchs einreichen müssen:- Buchungsbestätigung der Reise
- die entsprechenden Zahlungsbelege
- den vom Veranstalter ausgehändigten Reisesicherungsschein des DRSF
Und weiter :
"Sollten aufgrund individueller Buchungs- und Reiseprofile weitere Dokumente benötigen werden, will der DRSF die Betroffenen zum Start des Erstattungsprozesses darüber individuell informieren."
Die nur mal in Kürze und sicher noch nicht umfassend in der Info. Wir denken aber, jeder Betroffene ist gut beraten sich vorzubereiten.
Wenn es soweit ist , dann werden wir diesen Thread als Hilfe-Thread anbieten , dieHeadline abändern und freigeben.
Bis dahin bleibt er allerdings noch gesperrt
Weitere von Fragestellern ggf aufgemachte Threads werden wir sofort abschließen, aus Gründen der Übersichtlichkeit - nur so bleiben alle Infos gebündelt
Abschließend noch die Info
"Jeder Anspruchsberechtigte werde aktiv kontaktiert – es sei nicht nötig, sich beim DRSF zu melden."Quellen: Ausriss aus einem komplexeren Online-Artikel der FVW -Traveltalk Basis : DRSF Hinweise)
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Weitere Hinweise zur DRSF Rückerstattung --hier aus Reisevor9
Klick mal Entschädigung-von-FTI-Kunden-soll-demnaechst-starten
Oder ausführlicher :
Touristik aktuell, (aus der Online Variante), klick -
Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang -- es gibt schon erste Betrugsversuche.
Dazu aus der Webite der DRSF ein Ausriss:Zitat:
" Achtung - Phishing!
Mehrere Verbraucher haben uns über die Service-Nummer des DRSF mitgeteilt, dass sie verdächtige SMS von einer Mobilfunknummer erhalten haben. Der Text der Nachricht lautete: „Ihre Rückerstattung ist verfügbar und kann an Sie gesendet werden.“ Dieser SMS war ein Link beigefügt, der zu einer Seite führte, auf der ein angeblicher Rückerstattungsbetrag angezeigt wurde und man seine Bankdaten eingeben sollte.
Diese SMS stammt nicht vom Deutschen Reisesicherungsfonds und ist ein Betrugsversuch ! Wir raten dringend davon ab, auf diesen Link zu klicken oder Ihre persönlichen Daten einzugeben. Geben Sie niemals vertrauliche Informationen wie Bankdaten, Passwörter oder persönliche Daten an unbekannte Absender weiter.
Falls Sie diese oder eine ähnliche Nachricht erhalten haben, löschen Sie sie bitte umgehend. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie unsere Hotline unter der bekannten Nummer +49 (0)30 78954770."
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Bleiben Sie wachsam!"Zitatende
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Der Erstattungsprozess startet
Der DRSF möchte allen anspruchsberechtigten Verbrauchern schnell den gezahlten Reisepreis erstatten (vgl. § 651r Absatz 1 Satz 1 BGB). Vor allem aber wollen wir gewährleisten, dass die Erstattung für alle Beteiligten gesetzeskonform und vollständig vonstatten geht. Von einem großen Teil der Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra liegen die dazu erforderlichen Informationen für eine Rückerstattung vor. Diese Personengruppe wird aktuell vom DRSF kontaktiert, um den Erstattungsprozess starten zu können. Der Erstattungsantrag kann anschließend über ein Online-Portal gestellt werden.
Alle weiteren Pauschalreisekunden von FTI und BigXtra erhalten demnächst die Möglichkeit, zunächst einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungsprozess zu stellen. Diese Personen werden dafür vom DRSF zunächst auf dem Postweg kontaktiert, um anschließend ihren Aufnahmeantrag ganz einfach auf dem Online-Portal des DRSF stellen zu können.
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Und hier Touristik aktuell klick
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Das steht dann alles in dem Schreiben
Seit Wochen wird aber schon darauf hingewiesen folgende Unterlagen bereit zu halten:DRSF bittet Kunden, Unterlagen bereitzuhalten siehe Touristik aktuell klick
Um den Erstattungsantrag einreichen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt: die Buchungsbestätigung, die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sowie den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.
Damit die Erstattung zügig vonstatten geht, bittet der DRSF die Verbraucher, deren Kontaktdaten nicht vollständig vorliegen, die Unterlagen bereitzuhalten. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig sind. Ein entsprechendes Formular werde zur Verfügung gestellt. -
Infos auch aus der Ecke der FVW(Quelle)
DRSF:
"Wir starten heute vermutlich einen der größten Erstattungsprozesse zur Erfüllung des Verbraucherschutzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland", erklärt Ali Arnaout, einer der beiden DRSF-Geschäftsführer. "Das Erstattungsvolumen beläuft sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag. Das verdeutlicht das Leistungsvermögen des DRSF."Verbraucher, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren wie zum Beispiel E-Mail-Adresse und Handynummer vorliegen, sollen als Erstes profitieren. Am heutigen 8. August und in den kommenden Tagen erhalten sie eine E-Mail vom DRSF.
Beantragung via Online-Portal nötig
Über den Link in jener E-Mail gelangen die Geschädigten zu einem Online-Portal, auf dem sie die Erstattung der auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen beantragen können. Wichtig zu wissen: Für jede Reise ist nur ein Erstattungsantrag vorgesehen. Mitreisende werden daher vom DRSF nicht gesondert kontaktiert.
Und:
Kunden, von denen der DRSF bislang nicht die vollständigen Kontaktdaten vorliegen hat, erhalten in einem gesonderten Verfahren die Gelegenheit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren. Sie können die dafür erforderlichen Daten nachreichen. Der DRSF schreibt diese Verbraucher zunächst auf dem Postweg an, um anschließend die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen.Zur Vorbereitung:
Diese Nachweise müssen Kunden vorlegen
Um ihren Erstattungsantrag einzureichen, benötigen die Verbraucher folgende Unterlagen:
● die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH,
● die Nachweise für auf den Reisepreis geleistete Zahlungen,
● den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein.Nachdem der DRSF die Nachweise geprüft hat, folgt die Auszahlung.
Damit die Erstattung zügig vonstatten geht, sollten Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen bereithalten. Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Der DRSF stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Zuvor hatte der DRSF angekündigt, dass das Gros der Erstattungen bis zum Herbst durch sein soll.
Hinweis : Das sind die in der FVW erwähnten konkreten Voraussetzungen.
(Angaben ohne unser Obligo) -
Das ist mal eine beachtliche Leistung, knapp 10 Wochen nach der Pleite und der Masse an Betroffenen. Wenn ich da an TC denke und das vergleiche, ist das schon enorm. Betroffene sehen das sicherlich anders, aber es ist so.
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Wollt ihr das nicht als reinen Infothread machen? Sonst sehe ich schon Beiträge vor mir "ich habe was bekommen, es fehlen aber 5 Öre" oder "ich warte immer noch" vor mir - das hilft niemandem so richtig weiter meine ich. Dass ist ein Massenverfahren, das dauert einfach seine Zeit. Und dafür ging es beachtlich schnell los!
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Wir besprechen das mal- wobei sicher auch Fragen kommen werden.
Dank Dir für den Hinweis.
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Wir warten jetzt mal ab wie sich der Thread entwickelt. Dabei hoffen wir natürlich auf die bewährte Unterstützung unserer Poweruser.
Das vom DRSF vorgestellte Auszahlungsverfahren wirkt zunächst sehr durchdacht.
Gerade als Forum mit unserer großen Reichweite wollen wir schon für Fragen zur Verfügung stehen.Sicher auch im Sinne der gesamten HC-Plattform. -
Ich habe noch eine Ergänzung der wichtigen Unterlagen:
"Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig. Der DRSF stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung."
Quelle: https://drsf.reise/drsf-startet-erstattungsprozesse/
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Willkommen im Forum, Johannes K83: Das steht aber doch schon in der Zusammenfassung- Beitrag oben.
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Interessant ist auch, dass sie mittlerweile von Familienmitgliedern, speziell von Ehepartnern und minderjährigen Kindern eine unterschriebene Vollmacht verlangen, mühsamer geht’s nicht mehr.
Scheinbar wollen sie den Prozess so schwierig wie möglich machen. -
Interessant ist auch, dass sie mittlerweile von Familienmitgliedern, speziell von Ehepartnern und minderjährigen Kindern eine unterschriebene Vollmacht verlangen, mühsamer geht’s nicht mehr.
Scheinbar wollen sie den Prozess so schwierig wie möglich machen.Verstehe ich auch nicht. Schließlich ist die Zahlung auch von einem Konto bzw. einer Kreditkarte gegangen und da soll es auch zurücküberwiesen werden.
Es kann aber sein dass diese Informationen dem DRSF gar nicht vorliegen und deshalb wird eben ALLES benötigt. Finde ich nicht so schlimm, vor allem nicht weil es doch zügig gehen sollte. Zumindest so deren Mitteilung.
Ganz ehrlich, ich hab heuer nicht mehr so sehr mit der Rückzahlung gerechnet. Also von dem her bin ich sehr positiv begeistert!
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Nein, die müssen ich ja auch absichern. Es kann sich an der Lebenssituation/Partnerschaft/Konto, ja zwischenzeitlich einiges geändert haben. Den Einwand finde ich wirklich daneben, die waren verdammt schnell mit der Abwicklung. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen dies.
bzw. generell wann es nun die ersten erhalten. Lt. der Info müsste es heute schon losgehen...