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Familienzimmer mit 2 Schlafräumen anstatt 2 Doppelzimmer mit Verbindungstür

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  • lala24L Offline
    lala24L Offline
    lala24
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    wir sind frisch aus dem Urlaub gekommen und jetzt würde mich interessieren, ob jemand Tipps/Erfahrungen bei Reisemängeln hat.

    Lt. Veranstalterbeschreibung haben wir ein FZ bestehend aus zwei DZ mit Verbindungstür gebucht. Vor Ort mussten wir feststellen, dass es sich aber lediglich um ein Zimmer mit zwei Schlafräumen („Kinderbereich“ direkt am offenen Badezimmer gelegen und „Elternbereich“ hatte eine Zimmertür) handelt. Wir haben natürlich sowohl an der Rezeption, als auch den Reiseleiter und die Gästebetreuung befragt warum wir nicht das gebuchte Zimmer erhalten. Dort wurde uns erklärt das es diesen Zimmertypen im Hotel gar nicht geben würde.

    Kann ich hier dem Veranstalter gegenüber eine Preisminderung abverlangen, da die zugesagte Leistung nicht erbracht wurde?

    Ich hoffe meine Erklärung war verständlich und vielen Dank für eure Erfahrungen!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen im Forum von HolidayCheck, lala24! ☀
      Zunächst einmal wäre wichtig zu wissen, ob der Reiseleiter eure Beschwerde zu Protokoll genommen hat. Ein solches ist nämlich unerlässlich.
      2. Punkt: Ich nehme an die Beschreibung der Gegebenheiten "2 DZ mit Verbindungstür" ist so auch in deinen Buchungsunterlagen zu finden bzw. zumindest in der aktuellen Anzeige des Veranstalters für dieses Hotel?
      Soviel mal zu den grundsätzlichen Voraussetzungen.
      Dann gilt es zu beurteilen, ob es sich bei der abweichenden Gestaltung des Familienzimmers um eine Unannehmlichkeit handelte oder die Beeinträchtigung so erheblich war, dass eine Reisepreisminderung in Betracht kommt.
      Du kannst dazu mal in der Frankfurter oder der Kemptner Tabelle recherchieren nach vergleichbaren Reklamationen und deren Ausgang. Diese Tabellen sind keinesfalls bindend, können aber als Grundlage zur Argumentation dienen.
      Meine Einschätzung: Wenn überhaupt dürfte der Anspruch auf Minderung marginal sein.
      Mein Tipp: Nenne mal das Hotel. Vielleicht hat einer der zahlreichen Leser dieses Forum es besucht und entgegen der dir entgegengebrachten Behauptung ja ein DZ mit Verbindungstür erhalten?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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