Unerwartete Sperrung der Schleuse bei Nilkreuzfahrt
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Hallo,
habe mal eine Frage:
Wir haben Ende mai eine Nilkreuzfahrt gemacht, los ging es am Do den 25.05.06
der Programmablauf wurde wie folgt beschrieben ( sinngemäß ) :
Donnerstag: (Einschiffung) Transfer vom Flughafen zu Ihrem Nilkreuzfahrtschiff, Einschiffung.
Freitag: Luxor - Esna
Theben Heute bleibt Ihr Schiff bis Nachmittagden ganzen Tag in Luxor. Am frühen Morgen fahren Sie nach Theben-West. Dort sehen Sie das Tal der Könige, wo Sie Gelegenheit haben, eine Grabkammer zu besichtigen. Des Weiteren besichtigen Sie den Tempel der Hatschepsut, Deir el-Bahri, und die gewaltigen Memnon-Kolosse.Samstag: Esna - Edfu:
Sie geniessen die vorbeiziehende Nillandschaft vom Sonnendeck aus. Bei Esna durchfahren Sie die grosse Schleuse. Übernachtungsstop unterwegs.Sonntag: Edfu - Kom Ombo - Assuan Morgens besichtigen Sie den Horus-Tempel von Edfu, der dem falkenköpfigen Gott gewidmet ist. Danach fahren Sie mit Ihrem Schiff weiter stromaufwärts nach Kom Ombo. Hier wird der direkt am Nil gelegene Doppel-Tempel des Sobek und des Haroëris besichtigt. Am Abend wird Ihr Schiff in Assuan erwartet. Dort haben Sie Gelegenheit zum Basarbesuch.
Montag: Assuan - Nassersee Heute sehen Sie den Hochdamm des Nassersees. Danach setzen Sie mit einem Motorboot über zur Insel Agilkia. Dort besichtigen Sie den Philae-Tempel. Anschliessend Busfahrt zum Granitsteinbruch, wo Sie den unvollendeten Obelisken sehen. Nach dem Mittagessen Fahrt mit einer Segelfeluke oder Motorboot zum Botanischen Garten auf der Lord-Kitchener-Insel. Vom Boot haben Sie Aussicht auf das Aga-Khan-Mausoleum.
Dienstag: Assuan - Luxor Ankunft am Abend.
Kreuzen Sie mit Ihrem Nilkreuzfahrtschiff stromabwärts durch die besonders schöne Landschaft Oberägyptens, die Sie vom Sonnendeck aus geniessen.Mittwoch: Karnak Tempel, Nachmittag in Luxor zur freien Verfügung.
Donnerstag: Transfer zum Flughafen Luxor
Weitere 3 herausgestellte Merkmale in einem "Steckbrief" für die Kreuzfahrt waren:
- geruhsam zu den Höhepunkten Oberägypten
- entspannen und die Niluferlandschaft genießen
- Luxor und Assuan auf eigene Faust erkunden
Am Dienstag den 30.05.06 endete die Fahrt dann aprubt und unerwartet vor der Schleuse von Esna, der Abend in Luxor war passe'.
Die Schleuse war zwar offen aber man wollte nicht durchfahren.....Also wurden die Ausflüge am 31.05.06 mit dem Bus durchgeführt d.h 2 Stunden unnötig im Bus und der Nachmittag in Luxor viel flach.
"Luxor auf eigene Faust" viel also ebenso aus (unser Flug am ersten Tag war spät in Luxor), wie die relativ lange Fahrtstrecke Esna-Luxor mit Nillandschaft, zusätzlich wurden mehr als 3 Stunden "unnötig" im Bus verbracht, wir waren 2 Abende in Esna "eingesperrt" anstatt in Luxor zu flanieren!
Wir haben reklamiert, aber der Veranstalter sagt, er habe ja einen Hinweis im Katalog, dass in der Zeit vom 01.06-30.06.06 die Schleuse geschlossen ist und wenn er am 30.05.06 durch gefahren wäre, wäre das Schiff ja nach unserer Ausschiffung nicht mehr zurück gekommen.....also Pech gehabt....nix gibts!
Frage:
Muss mich das als Reisender interessieren, was nach meiner Ausschiffung mit dem Schiff passiert

Wenn im Katalog steht die Schleuse ist ab dem 01.06.06 geschlossen und laut Ablauf fahre ich eigentlich am 30.05.06 durch, kann ich dann so etwas ahnen und muss ich das hinnehmen oder habe ich eine Minderungs-Anspruch für die entgangenen Abende und Zeit in Luxor + die vertane Zeit im Bus?
Danke für Eure Hilfe, ich überlege nämlich ob ich die Sache einem Anwalt übergebe!
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In mir vorliegenden Bedingungen hinsichtlich einer Nil-Reise habe ich folgenden Passus gefunden:
"Zumutbare Änderungen, Austausch der Schiffe bzw. der Hotels, des Zeit- und Reiseablaufes sowie geringfügige Änderungen des Programminhaltes behalten wir uns vor."
Ich kann mir gut vorstellen, daß jeder Reiseveranstalter einen solchen Hinweis in seinen Bedingungen untergebracht hat.
Die Frage lautet jetzt: was ist zumutbar und was ist geringfügig?
Die Schleuse Esna scheint auch außerhalb der fest eingeplanten Zeiten ab und an geschlossen zu werden. Nahezu bei jeder Nil-Reisebeschreibung findet sich dazu eine Anmerkung.
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@ Baebel
Die Einspruchsfrist für Reklamationen ist 28 Tage nach Ankunft in Deutschland.
Wenn Deine Reise am 25.05. begann und Du 1 Woche dort warst, dann endete die Frist am 30.06.06.
Solltest Du 14 tage in Ägypten gewesen sein; Fristende 07.07.06.Somit kannst Du heute leider keinen Anspruch auf Entschädigung mehr geltend machen; unabhängig davon, ob Du überhaupt einen Anspruch nach Veranstalter AGB gehabt hättest.
Sorry
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Hallo,
@ Erika
Danke für den Hinweis!
In seiner Antwort hat der Veranstalter nur aufgeführt " ....das es aus organistorischen Gründen eben schon ab dem 30.05.06 keine Durchfahrt mehr gegeben hat..." eine Berufung auf die von Dir geschilderten Vorbehalte hat nicht statt gefunden, nur der Hinweis, dass ja ab 01.06.06 eben die Schleuse geschlossen wäre.
Können die Ihre Argumentation denn später noch ändern?Weitere Hinweise zur Schleuse gibt es auch nicht, nur eben den dass es ab 01.06.06 eben nicht mehr geht...aber wir waren ja eigentlich vorher!
Habe ein derartige Klausel wie von Dir genannt auch nicht gefunden, es wurde ja auch nicht nur geändert, sondern einer "Highlights" (fett gedruckt! ) war ja Luxor aus eigene Faust und das ist ja einfach weggefallen und dafür war ja auch soviel Zeit eigentlich extra in Luxor eingeplant gewesen.
@ Chiara
Danke für den Hinweis, aber wir haben vorort schriftlich mit Bestätigung gerügt und hier sofort per Einschreiben Ansprüche angemeldet.
Nun kam die ablehnende Antwort des Veranstalters, so dass nun nur noch der Weg zum Anwalt bzw. Gericht bleibt. -
Hallo,
war TUI

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Da habe ich den Winterkatalog - gerade heute bekommen!
Hier steht:
"Vom 1.12.-16.12. ist die Esna-Schleuse ... geschlossen. Die Schiffe können nicht nach Luxor fahren und legen daher in Esna an. Von hier aus unternehmen Sie die Besichtigungen....."
Und nun kommt´s:
"Auch Rundreisen, die 14 Tage vor dem Termin beginnen, sind von den Beeinträchtigungen betroffen. Bitte haben Sie für die notwendigen organisatorischen Programmänderungen in dieser Zeit Verständnis."
Baerbel, ich denke, daß im Sommerkatalog dasselbe gestanden hat, halt mit anderer Schließungszeit.
Ob ein Anwalt da viel erreichen kann?
edit:
Das steht nicht in den AGB, sondern im Preisteil, direkt bei den Nil-Reisen. -
"Erika1" wrote:
Da habe ich den Winterkatalog - gerade heute bekommen!Hier steht:
"Vom 1.12.-16.12. ist die Esna-Schleuse ... geschlossen. Die Schiffe können nicht nach Luxor fahren und legen daher in Esna an. Von hier aus unternehmen Sie die Besichtigungen....."
Und nun kommt´s:
"Auch Rundreisen, die 14 Tage vor dem Termin beginnen, sind von den Beeinträchtigungen betroffen. Bitte haben Sie für die notwendigen organisatorischen Programmänderungen in dieser Zeit Verständnis."
Baerbel, ich denke, daß im Sommerkatalog dasselbe gestanden hat, halt mit anderer Schließungszeit.
Ob ein Anwalt da viel erreichen kann?
edit:
Das steht nicht in den AGB, sondern im Preisteil, direkt bei den Nil-Reisen.BINGO
!!!Genau dieser Passus fehlt im Sommerkatalog!
Da steht "vom 01.06.06 - 30.06.06 ....................Bitte haben Sie für die nötigen Änderungen IN DIESER ZEIT Verständnis."
Also KEIN Zusatz wie im Winterkatalog, die werden wissen warum die das geändert haben!
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Wenn es so mit den 14 Tagen vorher, auch im Sommer gestanden hätte, hätten wir es ja gewusst, aber da wir ja vor dem 01.06.06 durchfahren sollten und da stand "in dieser Zeit" dachten wir, wir würden eben kurz vorher durchflutschen und das war dann ja nicht so, wir wären ja am 01.06. sowieso abgereist!
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Hallo,
also es ist doch wunderbar im Preisteil des TUI-Sommerkataloges
auf Seite 19 beschrieben:dass vom 01. 6. - 30. 6. die Schleuse in Esna geschlossen ist
und dass es zu Programmänderungen kommen kann.Ausserdem, wenn das Schiff am 30. 5. in Esna ankommt
und dann weiter bis Luxor gefahren wäre, wie hätte es dann am-
- von Luxor abfahren sollen Richtung Assuan ?
Es kann doch nur die logische Folgerung sein, dass nur bis
Esna gefahren wird um dann von dort die "Rückfahrt" nach Assuan
anzutreten.Es war sicherlich etwas unangenehm dass der private Aufenthalt in
Luxor ausgefallen ist, aber doch vorhersehbar.Ich habe für den Unmut Verständnis, aber wie die TUI schon
geantwortet hat war es anders nicht möglich.Grüsse
Monika
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"monika proske" wrote:
Hallo,also es ist doch wunderbar im Preisteil des TUI-Sommerkataloges
auf Seite 19 beschrieben:dass vom 01. 6. - 30. 6. die Schleuse in Esna geschlossen ist
und dass es zu Programmänderungen kommen kann.Ausserdem, wenn das Schiff am 30. 5. in Esna ankommt
und dann weiter bis Luxor gefahren wäre, wie hätte es dann am-
- von Luxor abfahren sollen Richtung Assuan ?
Monika
Genau das ist ja der Punkt, dort steht IN DER ZEIT vom 01.06.06 bis 30.06.06 und nicht schon vorher sonst hätte eben ab dem 30.05.06 oder früher stehen müssen!
Was das Schiff nach dem 01.06.06 macht ist für mich nicht von Bedeutung gewesen, weiß ja nicht wo die überall eingesetzt werden.
Muss ich ja auch nicht wissen.Fakt ist, die Schleuse war offen und nirgendwo steht, dass am 30.05.06 keine Schleusendurchfahrt mehr stattfindet.
Es ist ja auch mehr als eine Änderung gewesen, ein von 3 Highlights
"Luxor auf eigene Faust" ist einfach so ausgefallen und das ist schon wesentlich, waren doch dort 2 Abende und viel Freizeit extra eingeplant gewesen.
Wir werden uns wohl zu mehreren zusammen tun und ein Anwalt ist auch schon gefunden, der uns vertritt und sehr gute Chancen sieht, weil es eben nirgendwo steht.
Vielen Dank für Eure Hilfe !!!!
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Hallo,
also hätten die das Schiff wegen Euch bis Luxor fahren lassen
sollen, Euch am 31. 5. von Bord schmeisen sollen, damit
das Schiff dann gleich wieder zurückfährt um die Schließung
der Schleuse zu umgehen ?Es steht auch drinn:
Bitte haben Sie für die notwendigen organisatorischen
Programmänderungen in dieser Zeit Verständniss.Also ich sehe da keine guten Karten.
Grüsse
Monika
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ein Anwalt lebt nicht von Luft und Liebe allein, somit ist es für Ihn (Honorar) unerheblich, ob eure Klage Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, bezahlen müßt Ihr Ihn trotzdem, und falls Ihr eine Rechtschutzversicherung haben solltet, springt diese in den wenigsten Fällen ein, sofern die Klage keinen erfolg verspricht.
Hier gilt nun folgendes abzuwegen; was kostet mich der Anwalt in Bezug auf die u.U. durch 'Reisemangel' zustehenden Ansprüche.
Ich bin zwar kein Prophet, würde aber sagen dass sich das die Waage hält ( im günstigsten Fall ), da euer 'Reisemangel' nicht so erheblich ist und der Zuschnitt der Reise nur begrenzt beeinträchtigt wurde.
Der Streitwert ergibt sich nicht aus dem gesamten Reisepreis, sondern nur die Tage die bemängelt werden;
BSP. kostet der Tag auf dem Schiff 50.- entspricht dass bei einem Reisepreisminderungsanspruch von 10%(Bsp.) NUR 5.- usw. .Nicht zu vergessen den Ärger, den man bei jeder Klage hat, die Zeit die dabei verloren geht (konsultation des Anwalts, Gerichtstermin etc.).
Man sollte sich wirklich gut überlegen, ob es das Wert ist, oder nicht ?
i.d.S.
Chiara