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Sandstrand nicht vorhanden %???

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Gladbach1900G Offline
    Gladbach1900G Offline
    Gladbach1900
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    So im Sommer 2006 waren wir in Ägypten/Taba im Hotel Morgana Beach Resort.
    Im Katalog wurde die Lage ungefähr beschrieben.

    Das Resort liegt ca. 4 km von Taba Heights direkt am Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff.

    Es war kein Sandstrand vorhanden! Es sah dort so aus...
    http://www.pictureupload.de/showpic.php?src=/pictures/
    191006164709_IMGP0456.JPG&w=500

    Zudem gab es noch weitere Sachen, die nicht ganz ok waren.

    Wieviel Prozent kann man allein durch diese Tatsache bekommen?
    Oder kennt jemand Gerichtsurteile mit einer ähnlichen Situation?

    PS: Wir hatten schon einen Beschwerde Brief ui Neckermann geschickt, der dann ohne eine Entschädigung beantwortet wurde. Bei einem Telefongespräch bot man uns mal schnell 5%. Dieses Angebot ähnelte eine Verhandlung auf einem Basar!

    Hotel aus diesem Beitrag
    98%
    Hotel Morgana
    Latium/Italien
    Zum Hotel
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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hallo gladbach.
      habe mir das foto einmal an gesehen. sehe dort aber sandstrand. und dass bei der beschreibung dabei steht, dass dort in korallenriff vorgelagert ist bedeutet, dass im sand auch korallensplitter verhanden seien können. das kann manchmal ganz schön unangenehm an den füßen sein.
      aber definitiv kann ich nicht wirklich einen mangel erkennen.
      du scheibst, dass es noch andere sachen gab. welche mängel waren das denn? beschreib doch mal.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • Gladbach1900G Offline
        Gladbach1900G Offline
        Gladbach1900
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        "Lexilexi" wrote:
        hallo gladbach.
        habe mir das foto einmal an gesehen. sehe dort aber sandstrand. und dass bei der beschreibung dabei steht, dass dort in korallenriff vorgelagert ist bedeutet, dass im sand auch korallensplitter verhanden seien können. das kann manchmal ganz schön unangenehm an den füßen sein.
        aber definitiv kann ich nicht wirklich einen mangel erkennen.
        du scheibst, dass es noch andere sachen gab. welche mängel waren das denn? beschreib doch mal.

        Hallo Lexilexi, wenn in der Hotelbeschreibung Sandstrand steht und mann erst im Hotel Badeschuhe kaufen muss, weil man sonst garnicht in die Nähe vom Wasser kommen konnte, dann gehe ich von einer Kataloglüge aus. Bei allen anderen Hotelbeschreibungen wurde darauf hingewiesen das wenigstens Badeschuhe empfohlen sind, weil es keinen Sandstrand gibt. Mit Kindern macht das baden unter solchen Bedingungen richtig Spass. MfG gladbach

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        • muecke1401M Offline
          muecke1401M Offline
          muecke1401
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hy Gladbach-Fan 😉

          Das Ufer ist kein Sand, an den Liegen aber wohl.
          sei froh, wenn du 5% zurück bekommst.
          Mittlerweile lese ich Kataloge mit Lupenaugen und an irgendwelchen unscharfen bilderstellen im katalog, fällt das Hotel-oder die Ecke sofort weg.
          Jetzt teste ich auch erst mal im Holiday.
          Leider fallen die Antworten nicht wie erhofft aus, aber stimmt eben so. Das du mit Kids da keinen Spass im wasser hattest ist verständlich- ist dem VA aber sch... egal.
          Bin selber eine Geschädigte (aber woanders), man fühlt sich im recht- kriegt aber keins... tja-hartes Lehrgeld.
          Liebe Grüsse Mücke (auch ein halber Gladbach-fan)

          Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • DenluxD Offline
            DenluxD Offline
            Denlux
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hi Gladbach,

            Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würd ich die Bilder mal deinem Anwalt vorlegen. Solche Hotels gibts total oft in Ägypten, wo man kaum oder gar nicht ins Wasser kommt. Ich verstehe nicht warum an solchen Stränden überhaupt Hotels gebaut werden, und dann noch nichtmal ein Badesteg darüber gelegt wird.

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              wieso sollte man einen rechtsanwalt mit diesem fall bemühen?
              beim va neckermann ist zu lesen: direkt an einem vorgelagerten korallenriff, badeschuhe empfehlenswert.
              damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder?
              ein weiterer anbieter für dieses hotel ist bucher. dort ist dieser hinweis nicht gegeben, aber die tatsache, dass dort ein korallenriff ist, sagt doch schon aus, dass man nicht mit puderzuckersand rechnen kann.
              für reklamationen müssen bestimmte fristen eingehalten werden. wenn der fragesteller im sommer 06 dort war, dürfte die zeit verstrichen sein.
              also: beim nächsten mal vielleicht alles ein bißchen aufmerksamer lesen und bei hc informieren 😉

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Gladbach1900G Offline
                Gladbach1900G Offline
                Gladbach1900
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                "Lexilexi" wrote:
                wieso sollte man einen rechtsanwalt mit diesem fall bemühen?
                beim va neckermann ist zu lesen: direkt an einem vorgelagerten korallenriff, badeschuhe empfehlenswert.
                damit ist doch eigentlich alles gesagt, oder?
                e

                Hallo, allso lesen kann ich noch. Bei Neckermann steht Sandstrand und nichts von Badeschuhen. Wir waren das fünfte mal in Ägypten und so verarscht wurden wir noch nicht. Die Frist haben wir eingehalten, Montag ist der Termin beim Anwalt.

                MfG gladbach 1900

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  hallo gladbach.
                  gestern, als ich den obigen beitrag schrieb, habe ich bei "deinem" hotel geschaut und auch unter den "offiziellen beschreibungen der veranstalter". dort stand das mit den badeschuhen. es kann aber sein, dass das jetzt schon die winterkatalogbeschreibung ist und es bei euch im sommer nicht drin stand.
                  das will ich gar nicht bezweifeln.
                  ich kann auch verstehen, dass du sauer bist, weil der urlaub nicht so war, wie du/ihr ihn euch vorgestellt habt.
                  jedoch würde ich der ganzen sachen wenig erfolgsaussichten zusprechen. aber kannst ja dann mal erzählen, wie es weiter geht.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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                  • Thorben-HendrikT Offline
                    Thorben-HendrikT Offline
                    Thorben-Hendrik
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wie man überhaupt so ein Theater machen kann weil man keine Badeschuhe dabei hatte obwohl man das Gebiet kennt und weiß was es bedeutet, dass ein Riff vorgelgert ist, ist schon unvertsändlich.

                    Da im Katalog stand, dass ein Riff vorgelagert ist hat die Sache sowieso null Aussicht auf Erfolg, aber der Anwalt wird sich freuen, dass er sich etwas verdienen darf und die Rechtschutz wird sich überlegen, ob Sie so einen Kunden, der wegen so einer eindeutigen Lapalie Klagen will, nicht rausschmeißt...

                    Im Neckermann Katalog steht doch:

                    Lage:
                    Das Resort liegt ca. 4 km von Taba Heights direkt am Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff (Badeschuhe empfehlenswert).

                    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                    [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Gladbach1900G Offline
                      Gladbach1900G Offline
                      Gladbach1900
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      So in dem alten Katalog steht nur
                      "Lage: Etwa 4km von Taba Heights entfernt liegt das Morgana Beach Resort direkt am hoteleigenen Sandstrand."

                      Die neuere Version lautet:
                      "Lage:
                      Das Resort liegt ca. 4 km von Taba Heights direkt am Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff (Badeschuhe empfehlenswert)."

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Thorben-HendrikT Offline
                        Thorben-HendrikT Offline
                        Thorben-Hendrik
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Bleibt dabei, Sandstrand, heißt (leider) nicht, dass Du ohne Badeschuhe ins Meer kannst....den Sandstrand hattest Du ja auch, wie aus den Bildern ersichtlich....

                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LexilexiL Offline
                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @gladbach
                          und? was sagt der anwalt?

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • juanitoJ Offline
                            juanitoJ Offline
                            juanito
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Guten Tag, bitte unterschreiben Sie die anwaltliche Vollmacht 😄

                            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DenluxD Offline
                              DenluxD Offline
                              Denlux
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Also wenn im Katalog steht "Sandstrand mit vorgelagertem Korallenriff", heisst das nicht das man unbedingt Badeschuhe braucht. In allen Hotels wo ich bis jetzt war in allmöglichen Ländern hat das auch gestanden und es waren bis jetzt immer Puderzuckerstrände, wo man gut ins Wasser kam und sich nicht gleich im flachen Wasser die die Beine gebrochen hat. Ein guter Reiseveranstalter gibt auf jeden Fall schon im Katalog an, dass man Badeschuhe braucht. Ein gutes Hotel muss aber auch auf jeden Fall einen Steg über solche Strände haben. Was soll denn eine Familie mit kleinen Kindern machen die sich nicht auskennt, und dann so einen Rotzstrand bucht. Sollen die Kinder dann den ganzen Urlaub nicht ins Wasser oder was....

                              Wenn das so legal wäre hätte Neckermann ja sicher auch keine 5 % geboten!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Thorben-HendrikT Offline
                                Thorben-HendrikT Offline
                                Thorben-Hendrik
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Doch es ist legal, die haben nur keine Lust auf Stress udn geben dann lieber einen Gutschein.....

                                Was die Leute mit Ihren Nachkommen machen ist denen total wurscht!

                                [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                                  sakura*no*hanaS Offline
                                  sakura*no*hana
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wenn in Ägypten ein Riff vorgelagert ist, kann man davon ausgehen, dass man nicht wirklich bequem ohne aufgeschnittene Füße ins Meer kommt.
                                  Und nur weil ein Veranstalter einem entgegen kommt, heißt es noch lange nicht, dass der Kunde auch Anspruch auf Entschädigung hat. Man möchte den Kunden nur nicht verlieren und gibt ihm etwas ganz Tolles: einen Gutschein, den man bei der nächsten Reise mit den Veranstalter (!) einlösen kann. Klingelt es?? ❓ So bindet man den unzufriedenen Kunden gleich für eine weitere Reise an sich.
                                  Eine Rechtschutz Versicherung schmeißt niemanden wegen eines Beratungsgespräches heraus. Dafür sind die da! Denn die RV mss ja erst noch entscheiden, ob sie für eine eventuelle Klage Deckung erteilt oder nicht. Und ich würde mal zu 98% sagen, dass dies auf ein NEIN hinausläuft.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    levesmaedche
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Auweia und beim nächsten Urlaub beschwerste Dich dann, weil du nen Krümel Sand zwischen die Zehen gekriegt hast?
                                    Schliesslich hat niemand im Katalog Socken empfohlen??? :? :? :? :?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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