Absicherung bei direkter Buchung im Resort ??
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Hallo,
ja ich weiß das man es normal nicht unbedingt machen sollte sondern lieber über ein Reisebüro buchen aber wer kann mir sagen wie ich mich am besten absichern kann wenn ich einen Urlaub direkt beim Resort buchen möchte ??
Da wir im nächsten Jahr auf die Fiji´s wollen haben wir ggf. vor den Aufenthalt direkt beim Resort zu buchen. Dies resultiert schon daraus das es- Kaum Anbieter gibt die das Resort im Angebot haben
- Die Anbieter nicht die selben Preis-Specials bieten wie das Resort direkt
Da es sich dabei aber auf 14 Tage gesehen schon um Reisepreise von 3000 Euro/Person nur fürs Resort handelt möchten wir auf Nummer "sicher" gehen und so gut es geht absichern auch wenn es sich dort um ein deurtsches Managment handelt.
Wer hat tipps ??
MFG
Heiko
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@ Heiko Müller
Wie hoch ist das Risiko, das Ihr eingeht? Verlangt das Resort eine Anzahlung und, wenn ja, in welcher Höhe?
Wir haben in den letzten Jahren mehrere male so gebucht, wie Du das jetzt vorhast. Überraschenderweise wollten die Resorts von uns gar keine Anzahlung haben, wir sollten nur die volle Postanschrift angeben. In einem einzigen Falle wollte das Resort unsere Kreditkarten-Daten für den Fall, daß wir ganz kurzfristig (ab 4 Tage vorher) absagen, in diesem Fall wollte man dann den Gegenwert von 3 Übernachtungen abbuchen.
Wenn die den vollen Übernachtungspreis für den gesamten Aufenthalt im voraus haben möchten, würde ich Dir raten, das auf gar keinen Fall, auch nicht gegen Bankbürgschaft, zu machen. Angemessen sind höchstens 10% der Gesamtsumme. -
@ Heiko Müller
Wie hoch ist das Risiko, das Ihr eingeht? Verlangt das Resort eine Anzahlung und, wenn ja, in welcher Höhe?
Wir haben in den letzten Jahren mehrere male so gebucht, wie Du das jetzt vorhast. Überraschenderweise wollten die Resorts von uns gar keine Anzahlung haben, wir sollten nur die volle Postanschrift angeben. In einem einzigen Falle wollte das Resort unsere Kreditkarten-Daten für den Fall, daß wir ganz kurzfristig (ab 4 Tage vorher) absagen, in diesem Fall wollte man dann den Gegenwert von 3 Übernachtungen abbuchen.
Wenn die den vollen Übernachtungspreis für den gesamten Aufenthalt im voraus haben möchten, würde ich Dir raten, das auf gar keinen Fall, auch nicht gegen Bankbürgschaft, zu machen. Angemessen sind höchstens 10% der Gesamtsumme. -
Hallo,
das ist ein prima Punkt auf den Du uns da gebracht hast und wir werden das in jedem Fall beim Resort nachfragen. Bis jetzt sind wir aber noch inder Planungsphase so das wir bis auf eine Anfrage noch nicht weiter mit dem Resort in verbindung gestanden haben.
Ich denke auch das ein seriöses Resort/Managment dies in hjedem fall so machen sollte.MFG
Heiko
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Hallo,
das ist ein prima Punkt auf den Du uns da gebracht hast und wir werden das in jedem Fall beim Resort nachfragen. Bis jetzt sind wir aber noch inder Planungsphase so das wir bis auf eine Anfrage noch nicht weiter mit dem Resort in verbindung gestanden haben.
Ich denke auch das ein seriöses Resort/Managment dies in hjedem fall so machen sollte.MFG
Heiko
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Ich habe das gleiche Problem mit einer Buchung in Mexico, die Prepaid rates sind leider nur bei 100% Zahlung im Voraus gültig.
Was ist, wenn der "Zwischenhändler" ein amerikanisches Reisebüro mit dem geld über die Wupper geht und es nicht an das Hotel weiterleitet?Die einzige Möglickeit die ich gefunden habe ist, mit der AMEX zu bezahlen, da kann man die Abbuchng bei Betrug bis 3 Monate nach der Rechnung wiederrufen........aber eigentlich wollte ich mehr als 3 Monate im Voraus buchen..............
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Ich habe das gleiche Problem mit einer Buchung in Mexico, die Prepaid rates sind leider nur bei 100% Zahlung im Voraus gültig.
Was ist, wenn der "Zwischenhändler" ein amerikanisches Reisebüro mit dem geld über die Wupper geht und es nicht an das Hotel weiterleitet?Die einzige Möglickeit die ich gefunden habe ist, mit der AMEX zu bezahlen, da kann man die Abbuchng bei Betrug bis 3 Monate nach der Rechnung wiederrufen........aber eigentlich wollte ich mehr als 3 Monate im Voraus buchen..............
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Ich würde die Finger davon lassen!
Bei uns sichert man im Geschäftsleben "Vorauszahlungen ohne Gegenleistung" gerne mit Bankbürgschaft ab. Ich weiß nicht, wie die Usancen in USA sind, aber wahrscheinlich werden sie das nicht machen, auch wenn es möglich wäre. Du kannst sie ja mal fragen. Und wenn sie es machen, weißt Du nicht, ob die Bürgschaft echt oder gefälscht ist.
Ich wiederhole mich: Lieber Finger davon lassen. Am Ende bist Du Dein sauer verdientes Geld noch los! -
Ich würde die Finger davon lassen!
Bei uns sichert man im Geschäftsleben "Vorauszahlungen ohne Gegenleistung" gerne mit Bankbürgschaft ab. Ich weiß nicht, wie die Usancen in USA sind, aber wahrscheinlich werden sie das nicht machen, auch wenn es möglich wäre. Du kannst sie ja mal fragen. Und wenn sie es machen, weißt Du nicht, ob die Bürgschaft echt oder gefälscht ist.
Ich wiederhole mich: Lieber Finger davon lassen. Am Ende bist Du Dein sauer verdientes Geld noch los! -
moin,
also ich habe schon mehrmals prepaid gebucht und hatte nie ein problem. wenn es eine kette ist (interconti etc) hat manüberhaupt kein problem und sonst würde ichhalt nur über seriöse anbieter buchen und nicht welche die mir irgendwie google ausspuckt. direkt am hotel zu buchen, habe ich auch schon gemacht und hatte keine probleme.
lasse -
moin,
also ich habe schon mehrmals prepaid gebucht und hatte nie ein problem. wenn es eine kette ist (interconti etc) hat manüberhaupt kein problem und sonst würde ichhalt nur über seriöse anbieter buchen und nicht welche die mir irgendwie google ausspuckt. direkt am hotel zu buchen, habe ich auch schon gemacht und hatte keine probleme.
lasse -
Die Absicherungspflicht gegen Konkurs gibt es nur für Reiseveranstalter, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben und nur für Pauschalreisen. Das heißt, Ferienwohnungs- und Hotelanbieter müssten den Buchstaben des Gesetzes nach auch nicht versichert sein - sind es aber trotzdem in der Regel.
Bei einer Buchung z. B. eines Ferienresorts in der Südsee gelten die dort gültigen Gesetze bzw. sind allfällige Forderungen auch am Sitz des für den dortigen Unternehmer zuständigen Gerichts einzubringen.
Gruß
Peter -
Die Absicherungspflicht gegen Konkurs gibt es nur für Reiseveranstalter, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben und nur für Pauschalreisen. Das heißt, Ferienwohnungs- und Hotelanbieter müssten den Buchstaben des Gesetzes nach auch nicht versichert sein - sind es aber trotzdem in der Regel.
Bei einer Buchung z. B. eines Ferienresorts in der Südsee gelten die dort gültigen Gesetze bzw. sind allfällige Forderungen auch am Sitz des für den dortigen Unternehmer zuständigen Gerichts einzubringen.
Gruß
Peter