Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Fluggesellschaft hat Flug storniert
  6. Fluggesellschaft hat Flug storniert

Fluggesellschaft hat Flug storniert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
4 Beiträge 3 Kommentatoren 2.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • FidesF Offline
    FidesF Offline
    Fides
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Leute, Eure Meinung ist gefragt !!
    Im September 04 habe ich einen Charterflug, Sondertarif, Frankfurt-Phuket für Mitte Februar 05 gebucht und bezahlt. Tickets habe ich auch schon erhalten.
    Anfang Januar hat mir die Fluggesellschaft den Reisepreis kommentarlos zurück überwiesen. Mein Anruf bei der Hotline ergab: "Flug storniert, Tsunami, fliegen Phuket bis Ende April nicht mehr an ". Ersatzangebot konnte nicht angeboten werden.
    Daraufhin buchte ich bei einer anderen Gesellschaft. Allerdings ca. 600 Euro teurer.
    Nun bietet die Gesellschaft, die storniert hat, seit dem 15.01.05 schon wieder Flüge auf dieser Strecke an.
    Meine Frage :
    Ist es sinnvoll Schadensersatz, den Mehrpreis von ca.600 Euro, zu fordern ??
    Wie seht Ihr die Sache ??
    viele Grüße
    Fides

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn zum Zeitpunkt der Absage keine Aussicht auf Durchführung der Flüge wegen höherer Gewalt (der Tsunami war höhere Gewalt) bestanden hat, so war die Absage rechtens.

      In diesem Fall hat der Kunde das Recht auf Rückzahlung seines vollen Reise(Flug)preises.

      Dass dann eine oder zwei Wochen später - überraschend - doch wieder Flüge durchgeführt werden können, ist natürlich etwas schief von der Optik. Andererseits muss man angesichts der Ausmaße der Katastrophe ja auch sagen, dass es anfänglich schwierig bis unmöglich war, Prognosen zu geben.

      Ich meine daher, dass keine weiteren Schadenersatzansprüche bestünden.
      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • salvamor41S Offline
        salvamor41S Offline
        salvamor41
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich sehe das genau so wie Peter. Die Fluggesellschaft kann sich jederzeit darauf zurückziehen, daß eine Prognose zum Zeitpunkt der Annullierung nicht möglich war und daß sich die Verhältnisse eben unvorhergesehen schnell geändert hätten.
        Das juristisch wasserdicht zu widerlegen, dürfte kaum möglich sein.

        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • FidesF Offline
          FidesF Offline
          Fides
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für Eure Meinunung.
          Dann war ich mal wieder zu schnell mit der Neubuchung. Denn jetzt hätte ich den Flug wieder bedeutend preiswerter haben können.
          Will mir den Urlaub dadurch nicht vermiesen lassen. Auf geht´s, in vier Wochen nach Krabi.
          Gruß
          Fides

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          Antworten
          • In einem neuen Thema antworten
          Einloggen
          • Sortiert nach
          • Älteste zuerst
          • Neuste zuerst
          • Meiste Stimmen

          • 1 von 1
          Reiseforum Service
          • RSS-Feed abonnieren
          • Verhaltensregeln im Reiseforum
          • Reiseforum Hilfe
          • Forensuche
          • Aktuelle Themen

          • Inhalte melden
          • Veranstalter AGB
          • Nutzungsbedingungen
          • Datenschutz
          • Privatsphäre-Einstellungen
          • AGB
          • Impressum
          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
          • Erster Beitrag
            Letzter Beitrag