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Schadenseratz bei Umbuchung auf ONUR AIR durch den Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MondfeeM Offline
    MondfeeM Offline
    Mondfee
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo in die Runde!Ich benötige hier als Neumitglied nun einen Rat.Erstmal zum SV:Wir haben am 26.03.05 als Frühbucher eine Türkeireise bei Plärrer Reisen gebucht. Wir haben dieses Reiseangebot vor allem auch wegen der Fluggesellschaft und der günstigen Flugzeiten (Hinflug am So.früh um 3.30 Uhr/Rückflug am So. um 0.05 Uhr). Auf der Reisebestätigung ist die Fluggesellschaft SunExpress auch vermerkt (über die FlugNr. „XQ“).Bei diesen Flugzeiten wären wir um ca. 8 Uhr im Hotel gewesen (kurzer Transfer) und hätten zum einen 7 volle Tage (Sonntag-Samstag) im Hotel gehabt und auch am letzten (Sams-)Tag das Zimmer bis abends nutzen können, da dieses ja bis So. 03.07.05 gebucht ist.Nun haben wir – allerd. erst durch Nachfragen wg. unserer Tickets – 6 Tage vor Reisebeginn erfahren, dass unser Flug storniert wurde und auf Onur Air mit Abflug abends 18.10 Uhr (von Nbg. nach Antalya ÜBER Hamburg) stattfindet. Rückflug wäre der 03.07.05 um ca. 17 Uhr.Diese Zeiten hättet bedeutet, dass wir irgendwann nachts (dann schon Montag!) um ca. 3 Uhr im Hotel ankommen wären. Dies alles hat wirtschaftliche Gründe, da lt. Aussage des Veranstalters der urspr. Flug nicht ausgebucht war und der Veranst. die finanzielle Seite nicht tragen will. Bei Reisebuchung im März allerdings war von nur noch Restplätzen die Rede. Da von uns KEINER mit Onur Air fliegen will, konnten wir eine Umbuchung auf Contor (zu noch besch….. Flugzeiten (Hinflug am Spätnachm./Rückflug nun bereits früh mit Abholung im Hotel um 8 Uhr).Wie wir nun über Internetrecherchen in Erfahrung brachten, ist eine Änderung der Fluggesellschaft/Flugzeiten aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht statthaft (LG Berlin/LG Frankfurt). Nach der Auffassung der AG Bonn ist die Angabe einer bestimmten Fluggesellschaft in der Buchungsbest. als Zusicherung zu betrachten.Wir haben nun beim Reiseveranstalter bereits im Vorfeld auf mögliche Schadenseratzforderungen unsererseits hingewiesen, allerdings auch Alternativvorschläge zur Abhilfe angebracht.Wer hatte ähnliche Erfahrungen bzw. kann mir die Aktenzeichen der AG Bonn/LG Berlin mitteilen?Vielen lieben Dank

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Es treffen hier einige Problemkreise zusammen:

      a) Wechsel einer Fluggesellschaft
      b) eventuelle Mehrkosten durch (freiwillige) Umbuchung auf eine (vom Kunden gewünschte) andere Fluglinien
      c) Flugzeitenänderung

      Nun müsste man überprüfen:
      Stand auf der Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter, nicht vom Reisebüro! die Fluggesellschaft?
      Ist die Behauptung der Wirtschaftlichkeit vom Reiseveranstalter nachweislich getätigt worden oder vom Reisebüro?
      Welche Vorbehalte bzgl. Mindestteilnehmerzahl pro Charterflug finden sich im Katalog, in den AGB's des Reiseveranstalters?

      Flugzeitenänderungen sind zumindest dann auf jeden Fall erlaubt, wenn sie sich der Charterveranstalter vorbehält und diese vor Abflug bekannt werden (also nicht als Verspätung beim Check-In bekannt werden).
      Beim Schadenersatz könnte es aber sein, dass ein Richter zur Auffassung kommt, Sun Express und Onur Air seien gleichwertige türkische Fluggesellschaften und somit ein - eigenmächtiges - Umbuchen auf Condor zu Lasten des Kundens.

      Zum Thema der Flugzeiten und der damit "verlorenen" Zeit:Grundsätzlich zählt bei Pauschalreisen die Anzahl der Nächte; eine Nacht "beginnt" im Sinne der Hotelkonvetion mit der frühest möglichen Check-In-Zeit (in der Regel 14 Uhr) und endet mit dem spätest möglich Chech-Out-Termin (in der Regel 12 Uhr am nächsten Tag).
      Für diesen Zeitraum mietet der Kunde (zunächst der Reiseveranstalter also, dann in weiterer Folge der Kunde) das Zimmer. Aber in welchen Zeitraum genau er sich im Zimmer aufhält ist dabei unerheblich (gar nicht, 6 Stunden, 22 Stunden...).
      Somit ergibt sich als erste Nacht eine Ankunft vor 12 Uhr des zweiten Reisetages und die letzte Nacht eben ab 14 Uhr des vorletzten Reisetages.
      Nun muss man aber auch wissen, dass es in Einzelfällen trotzdem zu einer Reiseminderung kommen könnte:...wenn im Katalog werblich besondere Flugzeiten hervorgehoben wurden...wenn im Katalog mit Tagflugzeiten geworben wird (wobei natürlich die Interpretation ein Problem sein kann: geht es nach Uhrzeiten, nach Helligkeit, nach Landezeiten...)...wenn im Katalog nicht von Nächtigungen die Rede wäre, sondern von einer exakten Anzahl von Abendessen und Frühstücken beispielsweise...wenn es sich um eine Kurzreise (bis 5 Tage Gesamtreisezeit) handelt und andere Flugzeiten zugesagt waren
      Bei einer üblichen Urlaubsreise, 7 oder 14 Tage, ist es aber schon gerichtlich bestätigt worden, dass der Anreisetag (..nacht) und der letzte Reisetag (..nacht) zur Reisezeit zu zählen sind und nicht zu den "Erholungstagen".
      Ich hoffe, wieder einmal das Thema geklärt zu haben.
      Gruß
      Peter

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      • melbelleM Offline
        melbelleM Offline
        melbelle
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die Unverbindlichkeit der Flugzeiten steht doch in jedem Reisekatalog....
        Ich persönlich wäre Onur geflogen, denn meine Meinung nach auch nicht sehr schlechter als Sun....und hätte mich trotzdem auf den Urlaub gefreut, denn machen könnt Ihr eh nix, der Veranstalter hat schließlich auch keine andere Wahl als die der Airlines!

        ;) melbelle

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        • MondfeeM Offline
          MondfeeM Offline
          Mondfee
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @melbelle
          Wir freuen uns trotzdem auf unseren Urlaub. Sofern jetzt nicht noch was mit dem Hotel schief geht wird es auch eine tolle Woche werden.
          Mit Onur Air wäre von uns KEINER geflogen. Und die Umbuchung wurde auch erst  - und nicht gerade freiwillig - angeboten nachdem wir nen größeren Aufstand gebaut haben.
          P.S. Das Thema Wirtschaftlichkeit wurde von Plärrer Reisen selbst angesprochen. Sie können es sich nunmal nicht leisten, den halb besetzten Flieger los zu schicken. Als wir allerdings im März gebucht haben, hies es das die Reise fast ausgebucht sei!!??

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          • fareinF Offline
            fareinF Offline
            farein
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo
            vielleicht war mit der Bemerkung  Reise seihe bald ausgebucht, die Kontigente der Hotelzimmer gemeint gewesen und nicht der Flug.
            Das könnte doch auch eine Möglichkeit sein.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MondfeeM Offline
              MondfeeM Offline
              Mondfee
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wir hatten uns zu diesem Zeitpunkt nicht auf ein Hotel festgelegt. Es hieß tatsächlich, daß die Flüge so ziemlich ausgebucht seien. Das wurde sowohl im Internet angezeigt (bei der Prüfung der Verfügbarkeit) als auch von unserem Reisebüro (Buy4Fly) so angegeben.
              Wir denken, daß von einigen Veranstaltern einfach die Flüge storniert wurden um auf die günstigere ONUR AIR umzubuchen. Vielleicht hat Onur ja auch die Flüge zu Spottpreisen angeboten um wieder Fuß zu fassen.
              Unser Urlaub liegt nun hinter uns. Leider war auch das Hotel (5*) nicht der Hammer. Hatten auch 3 Tage eine kaputte Klimaanlage (und das bei 35 Grad) usw. Es geht also weiter mit Plärrer Reisen.

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              • stephgurl1986S Offline
                stephgurl1986S Offline
                stephgurl1986
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                also wir wurden mal 5h vor Abflug nach Ägypten noch auf einen anderen Flughafen(und das um 6h morgens) (von Berlin-Tegel nach Schönefeld) und dann mit Zwischenlandung in Nürnberg umgebucht. Waren natürlich auch keineswegs erfreut. Die Maschine von Air Berlin war überbucht... auf dem Rückflug hat man dann das gleiche Spiel mit uns gespielt- wir haben nur 25€ p.P. bekommen und min 10 Stunden Urlaub verloren!

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