Auslandskrankenversicherung+RRV für 84 Jährigen, 5 Monatsreise gesucht
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Hallo Urlauber!
Ich brauche mal Eure Hilfe. Ich suche für meinen 84 jährigen Vater eine Auslandskrankenversicherung. Die Reise, bzw. der Flug wird bis zu 5 Monaten dauern und bis zu 200 Euro kosten.
Außerdem würde ich gerne eine Reisekostenrücktrittsversicherung mit Reiseabbruch abschliessen.
Leider stellt sich bei den meisten Anbietern das Problem, dass sie für so alte Menschen keinen Versicherungsschutz anbieten.
-Oder die Versicherung ist sehr teuer oder der Selbstkostenbeitrag ist sehr hoch.
Na ja, letztendlich sag ich mir, die Hauptsache ist, dass er gut abgesichert und versichert ist.Grüße,
Biene -
Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Reisende ab 60 ist teuer, natürlich, das Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalles ist ja auch höher.
Für die ersten 6 Wochen kannst Du mit etwa 1,50 bis 2 Euro pro Tag rechnen; für jeden Tag darüber hinaus mit 7 bis 10 Euro.
Das wären also etwa 250 bis 300 Euro im Monat. Viel Geld. Aber die gleiche Summe kann ein einziger Tag Krankenhausaufenthalt kosten.
Mir ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bekannt, die eine Altersbeschränkung bei den Reisenden selbst hat. Hier gibt es i.d.R. eine Einschränkung bei den Personen, die zum Risikokreis gehören, aber zu Hause bleiben. Beispiel: die 90jährige Oma stirbt am Heimatort. Die Altersgrenze hierfür liegt meist bei 75 Jahren.
Was meinst Du mit "der Flug wird bis zu 200 Euro kosten"?
Ist Dir das Reiseziel bekannt?
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"Erika1" wrote:
Mir ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bekannt, die eine Altersbeschränkung bei den Reisenden selbst hat.Was meinst Du mit "der Flug wird bis zu 200 Euro kosten"?
Ist Dir das Reiseziel bekannt?
Ich danke Euch erst mal für Eure Antworten.
@Erika, bei www.travelsecure.de z.B. steht in den Vertragsbedingungen für den Abschluß einer RRV: "Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 79. Lebensjahr." -Leider steht so etwas auch immer auf den Seiten für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die Anbieter wollen gar nicht erst alte Menschen versichern.

Das Reiseziel ist uns bekannt und liegt innerhalb Europas.
Ich habe bei meiner Frage mal die Flugkosten angegeben, weil auf den Seiten der Anbieter meist nach dem Reise-/ Flugpreis gefragt wird. -Danach richtet sich die Höhe des Preises für die Versicherung.
Grüße,
Biene -
Der Reisepreis, also Flug- und Unterkunftskosten, ergeben die Berechnungsgrundlage für die Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Ich fragte nach dem Ziel, weil es innerhalb der EU incl. der Schweiz eine EU-Regelung gibt. Es wäre zuviel, alles hier aufzuschreiben.
Kurz gesagt, erhalten EU-Bürger in jedem EU-Land die ärztlichen Leistungen, die nicht bis zu ihrer Rückkehr in ihr eigenes Land aufgeschoben werden können. EU-Bürger werden dann so gestellt, als wären sie im Gastland versichert. Die Vorlage der Versichertenkarte genügt.
Zu berücksichtigen ist hierbei, daß ein Erkrankter möglicherweise nicht die gleichen Leistungen erhält, die er in Deutschland erhalten würde.
Eine große Lücke bleibt in jedem Fall bestehen: keine Kasse zahlt einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Der einfachste Weg ist es, wenn Ihr Euch mit der GKV Deines Vaters in Verbindung setzt, die Euch darüber berät.
Zudem arbeiten heute viele GKV mit einer PKV (Privaten Krankenversicherung) zusammen und bieten deren Auslandsprodukte an. Laßt Euch in diesem Fall die Prämie für den Auslandsaufenthalt berechnen und stellt ggf. Preisvergleiche im Internet an.
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"Erika1" wrote:
Kurz gesagt, erhalten EU-Bürger in jedem EU-Land die ärztlichen Leistungen, die nicht bis zu ihrer Rückkehr in ihr eigenes Land aufgeschoben werden können. EU-Bürger werden dann so gestellt, als wären sie im Gastland versichert. Die Vorlage der Versichertenkarte genügt.Danke Erika!
Im Prinzip kann er sich ja dann die Auslandsreisekrankenversicherung sparen. Er ist bereits Mitglied beim DRK, das ihn bei einigen Krankheitsfällen nach Hause in ein deutsches Krankenhaus transportieren würde.Dann such ich nochmal weiter nach einer RRV für "Alte".
Grüße,
Biene -
Hallo Biene 1
Fährt dein Vater noch Auto?
Wenn ja ist er vieleicht bei einem Autoclub. (ADAC ect.)
Möglicherweise besitzt er bereits eine Rückholversicherung über den Autofahrerclub.
Wenn Ihr solange unterwegs seid, ist es sicher sinnvoll wenn sich dein Vater eine Kreditkarte besorgt sofern er nicht schon eine besitzt.
Auch die Kreditkartenunternehmen bieten Reiseversicherungen an oder haben sie im Leistungpaket der Karte mit drin.Gruß Karl -
"wukovits" wrote:
Hallo Biene 1Wenn Ihr solange unterwegs seid, ist es sicher sinnvoll wenn sich dein Vater eine Kreditkarte besorgt sofern er nicht schon eine besitzt.
Auch die Kreditkartenunternehmen bieten Reiseversicherungen an oder haben sie im Leistungpaket der Karte mit drin.Gruß KarlDie kreditkartengesellschaften gewähren aber meist nur Versicherungsschutz, wenn die Leistung auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde.
Gruß
holzwurm -
Auch die in den Karten includierten Versicherungen haben Bedingungen, die Altersbeschränkungen enthalten können.
Bienes Vater ist anzuraten, sich bei seiner GKV über die Leistungen der GKV in seinem Zielgebiet zu informieren. Auch wäre es sinnvoll, beim DRK nachzufragen, unter welchen Bedingungen ein Krankenrücktransport durchgeführt wird.
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Hallo Erika,
das ist ja schön, wenn man dann die Deckung der GKV im Zielland hat.
In der Regel rechnet der Arzt im Zielland höhere Kosten ab als die GKV gemäß deutscher Tabelle erstattet. Somit bleibt Bienes Vater u. U. auf Kosten sitzen und diese können ein nicht gerade geringer Betrag sein.
Daher ist eine RKV sinnvoll.
Gruß
holzwurm -
holzwurm,
die Auslandsreisekrankenversicherung ist äußerst wichtig, das habe ich immer betont.
Über die EU-Regelung informiert zu sein, ist interessant für Reisende, die keinen privaten Versicherungsschutz bekommen können. Auch habe ich auf die eventuellen Lücken hingewiesen.
Es geht hier nicht um die Behandlung als Privatpatient, die man mit einer AKV erhält. Es geht darum, daß der EU-Bürger im EU-Ausland die gleiche Behandlung erfährt wie ein Bürger dieses Landes.
Das war mal anders: der Reisende bekam den Auslandskrankenschein (Sozialversicherungsabkommen!) seiner GKV, mit der er sich am Urlaubsort einen Berechtungsschein besorgen mußte, um zum Arzt zu gehen. Er trat dann für die Behandlungskosten in Vorlage und bekam zu Hause von seiner GKV die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
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"Erika1" wrote:
holzwurm,Es geht hier nicht um die Behandlung als Privatpatient, die man mit einer AKV erhält. Es geht darum, daß der EU-Bürger im EU-Ausland die gleiche Behandlung erfährt wie ein Bürger dieses Landes.
Das war mal anders: der Reisende bekam den Auslandskrankenschein (Sozialversicherungsabkommen!) seiner GKV, mit der er sich am Urlaubsort einen Berechtungsschein besorgen mußte, um zum Arzt zu gehen. Er trat dann für die Behandlungskosten in Vorlage und bekam zu Hause von seiner GKV die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Der Reisende braucht auch weiterhin einen Auslandskrankenschein. Nur ist dieser neuerdings für den EU-Raum auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte. Auch können die Ärzte vor Ort diese Karte ablehnen und Dich als Privatpatient behandeln.
Derzeit gibt es noch keine EU-weite Regelung, die besagt, daß ein ausländischer Arzt Dich zu den Konditionen der dortigen nationalen KV behandeln muß.
Hatte gerade ein Gespräch mit meiner GKV, da wir dieses Jahr mehrmals innerhalb der EU unterwegs sind bzw. unseren Haupturlaub in der Türkei verbringen.
von dem her war meine Aussage vorhin richtig und es wird dringenst zu einer AKV geraten. Auch von der GKV.
Gruß
holzwurm