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Reise stornieren wegen Krankheitsfall: was zahlt die RRKV?

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  • Sandra1971S Offline
    Sandra1971S Offline
    Sandra1971
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Morgen,

    da es meinem Vater z.Zt nicht so gut geht, könnte es sein, dass wir unsere Reise nach Malaysia stornieren müssen (sind jetzt noch 2,5 Wochen bis dahin). Ich hatte jetzt mal im Reisebüro angerufen und gefragt, wie das so laufen würde wegen der Kosten...Wenn ich ihn richtig verstanden habe, müßten wir bis 15 Tage vorher 30% des Reisepreises übernehmen, bzw 20% davon??? Kann doch gar nicht sein, oder? Für was hat man denn dann eine RRKV, wenn man dann noch soviel bezahlen muß? Auf der Homepage von der Europ. Reisevers. steht eigentlich, wenn ich das richtig verstehe, das die alle Kosten übernehmen...Bei einer Fernreisen von 15.000,- wäre das natürlich nicht gerade wenig...Kann mir jemand weiterhelfen?

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Also, es hängt einmal von der jeweiligen Versicherung ab, ob man

      a) im Fall einer Stornierung alle Kosten ersetzt bekommt
      b) im Fall einer Stornierung einen Teil der Stornokosten (so genannter Selbstbehalt) selbst bezahlen muss.

      Beispiel - Stornokosten wären 30 % vom Pauschalpreis pro Person:
      zunächst muss man diese Kosten an das Reisebüro/Reiseveranstalter bezahlen, denn Reiseveranstalter und Reiseversicherung sind zwei voneinander getrennte Unternehmen.

      bei a) reicht man die Kosten bei der Versicherung ein und erhält alle Kosten ersetzt
      bei b) reicht man die bezahlten 30 % ein, z. B. € 1.000.-- und bekommt dann davon die Summe abzüglich des Selbstbehalts, z. B. 20 % = € 200.-- ausbezahlt, in diesem Beispiel € 800.--

      alles klar?
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Erika1E Offline
        Erika1E Offline
        Erika1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Sandra,

        für die Stornokosten tritt die Reiserücktrittskosten-Versicherung ein, abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehaltes.

        ABER:

        Sobald ein Umstand bekannt wird, der zum Reiserücktritt führen kann (hier die schwere Erkrankung des Vaters) muß das der Versicherung gemeldet werden! Das gehört zu den Obliegenheiten, schau mal in Deine Bedingungen.

        Man kann nicht bis zwei Tage vor dem geplanten Abflug warten und dann erst den Versicherungsfall melden, wenn die Stornokosten 100 % betragen (Schadenminderungspflicht).

        Du solltest Dich sofort mit Deinem Versicherer in Verbindung setzen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

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