Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. ERV will zuwenig zahlen, ich könnte platzen!
  6. ERV will zuwenig zahlen, ich könnte platzen!

ERV will zuwenig zahlen, ich könnte platzen!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
35 Beiträge 19 Kommentatoren 13.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Sandra1971S Offline
    Sandra1971S Offline
    Sandra1971
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Morgen,

    vor einiger Zeit habe ich ja hier schonmal um Rat gebeten wegen einer Reisestornierung 4 Tage vor Reiseantritt. Mein Papa ging es schlechter, er hatte seit 4,5 Jahren Krebs. Vor 1 Woche ist er gestorben ;°°-(( Gestern war die Beerdigung.
    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
    Heute flattert mir der Brief von der Euro. Reisevers. ins Haus...

    ich hatte damals am 4. Tag vor Reiseantritt per Telefon und mail bei Dertour storniert, wurde auch angenommen. wir haben dann den ganzen Papierkram erledigt, samt Attest vom Arzt. Da drin wollten sie wissen,
    a)seit wann er krank ist: haben wir den Beginn der Krebserkrankung 2002 reingeschrieben.
    b) wann eine Verschlechterung eingetreten ist: 1.3
    c) wann die GRAVIERENDE Verschl. einge. ist: 24.3

    Es war am 1.3 aber definitiv nicht so, das wir mit dem baldigen Tod und der grav. Verschl. rechneten. Der Arzt sagte im KH auch, dass er sich wieder erholt und ich hatte meinen Vater ja damals schon gefragt, ob wir stornieren sollten und da sagte er nein. Jetzt behauptet die ERV, es sei ja schon am 1.3 ersichtlich gewesen, dass wir die Reise nicht antreten könnten, und da wäre der Stornosatz noch niedriger gewesen, deshalb wollen sie jetzt weniger zahlen.

    Mich ärgert es einfach, dass die ERV jetzt versucht, uns einen Strick daraus zu drehen. Es handelt sich aber jetzt ja schliesslich auch um einen Unterschied von 2900,- Euro, die sie zahlen WOLLEN zu rund 13.000,-, die sie zahlen SOLLEN.
    Was kann man jetzt tun, ich bin echt so stinkesauer!!

    Sandra :?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • pebeasP Offline
      pebeasP Offline
      pebeas
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      auch in der Trauerzeit ( mein Beileid ) nicht den Kopf verlieren.

      bitte gibt das doch einem Rechtsanwalt Deines Vertauens.

      Da ist es bestimmt in guten Händen und die Versicherung gibt sich dann meist auch anders.

      Gruß
      Pebeas

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Bifi44B Offline
        Bifi44B Offline
        Bifi44
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        zuerst mein Beileid zu dem Verlust.

        Gib den ganzen Vorgang an den Rechtsanwalt, bei den genannten Summen, immerhin eine Differenz von 10000 Euro, wird sich die Versicherung streitig stellen.

        Nur mit einem guten und versierten Anwalt kommt ihr hier ohne Fehler raus. Auf jeden Fall müssen euch die Ärzte bestätigen das am 01.03. von einer Besserung der Beschwerden deines Vaters auszugehen war.

        Toi Toi Toi

        Rainer

        Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Sandra1971S Offline
          Sandra1971S Offline
          Sandra1971
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich nochmal...ich danke Euch beiden erstmal.
          Mir ist auch noch so eingekommen, dass mein Vater zwar am 1.3 ins KH kam, aber ja auch 3 Tage später wieder entlassen wurde, weil nichts gefunden wurde (er kam da wegen Verdacht auf Gallenwegsverschluss ins KH). Ist ja schon auch ein Zeichen, dass es abgesehen bis auf den Krebs nichts "schlimmes" war. Ich werde morgen nochmal mit meinem Reisebüro reden, die sind sehr hilfsbereich und haben mir gestern gesagt, dass die ERV hier bei uns einen Aussendienstmitarbeiter sitzen hat, der sehr nett und verständig sei.

          Einen schönen Sonntag
          Sandra

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • PietrocelliP Offline
            PietrocelliP Offline
            Pietrocelli
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "Sandra1971" wrote:
            Ich nochmal...ich danke Euch beiden erstmal.
            Mir ist auch noch so eingekommen, dass mein Vater zwar am 1.3 ins KH kam, aber ja auch 3 Tage später wieder entlassen wurde, weil nichts gefunden wurde (er kam da wegen Verdacht auf Gallenwegsverschluss ins KH). Ist ja schon auch ein Zeichen, dass es abgesehen bis auf den Krebs nichts "schlimmes" war. Ich werde morgen nochmal mit meinem Reisebüro reden, die sind sehr hilfsbereich und haben mir gestern gesagt, dass die ERV hier bei uns einen Aussendienstmitarbeiter sitzen hat, der sehr nett und verständig sei.

            Einen schönen Sonntag
            Sandra

            Hallo,

            vergiß hier Diskussionen mit dem Reisebüro!

            Die Sache zum Rechtsanwalt und durchziehen!

            Entscheidend ist letztendlich das ärztl. Gutachten welches mit Sicherheit erstellt werden muß.

            Keine Versicherung der Welt löhnt freiwillig 10 000 Euro!

            Liebe Grüße
            Pietrocelli

            Wenn ich einmal sterben muß, dann bitte ruhig schlafend wie mein Taxifahrender Opa und nicht vor Angst und Panik schreiend wie seine Fahrgäste als das Taxi in die Schlucht stürzte

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • elton240171E Offline
              elton240171E Offline
              elton240171
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              und auch von mir erstmal mein Beileid!

              Das wird auch meines Erachtens nicht ohne anwaltlichen Beistand abgehen. Wenn die ERV nur die Möglichkeit sieht, einen Euro an Zahlung zu sparen, wird sie das auch durchziehen.
              Am besten du nimmst schon, bevor du zu dem "netten und verständnisvollen" Außendienstmitarbeiter gehst, Kontakt zu einem guten RA, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat, auf.
              Die ERV wird, gerade bei einer so hohen Summe, mit allen Mitteln versuchen, günstig dabei wegzukommen, die drehen dir glatt das Wort im Munde um!!!

              lg ELTON

              ELTON for PRESIDENT !!! August 14 Kambodscha - Laos - BKK - Dubai; November 14 Kambodscha again ...

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • MarcellM Offline
                MarcellM Offline
                Marcell
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Sandra,

                vielen Dank für den Beitrag. Sehr sehr interessant, wie sich Versicherungen im "wirklichen Ernstfall" verhalten. Das lohnt sich wirklich, mal an die grosse Glocke gehängt zu werden.

                Mein herzlichstes Beileid und alles Gute!

                Marcell

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Zunächst auch von mir mein Beileid.

                  Zum Fall:
                  Es scheint leider der Hinweis, dass am 1.3. eine Verschlechterung eingetreten war, die Fallschlinge zu sein.

                  Wenn dieser Eintrag von Euch kam und NICHT vom Arzt, sollte es kein Problem sein mit einem ärztlichen Attest, dass deinem Vater zum 1.3.07 die wahrscheinliche Reisefähigkeit bescheinigt, die Sache wieder zu ändern.

                  Hat allerdings der Arzt das so ausgefüllt...

                  Die üblichen Versicherungsbedingungen sagen nämlich, dass beim Eintritt jenes Ereignisses, das zum Rücktritt der Reise führt, storniert werden muss. Und da streiten dann immer Anwälte und Versicherungen: was ist der Eintritts- Zeitpunkt: eine einsetzende Verschlechterung (mit möglicher Verbesserung...) oder die Krankenhauseinlieferung oder der Zeitpunkt, an dem der Arzt das Reisen dann verbieten muss?

                  Leider zeigt die praktische Erfahrung, dass hier wohl ein Rechtsstreit unumgänglich scheint. Wichtig wäre es jetzte, einen auf Reise- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu finden!

                  Ich wünsche Euch alles Gute!
                  Gruß
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Sandra1971S Offline
                    Sandra1971S Offline
                    Sandra1971
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich nochmal...ich wollte Euch mal über den aktuellen Stand informieren..
                    Also, ich hatte ja bei der ERV Einspruch eingelegt und unser Hausarzt hat nochmal ein detaillierteres Attest ausgefüllt, bei dem verdeutlicht wurde, dass es wirklich nicht abzusehen war, dass sich der Zustand meines Vaters so sehr verschlechtern würde Ende des Monats. Dann wollten sie nochmal die Arztberichte bzw Nachweise über den KH-Aufenthalt--> bekamen sie von mir. Heute kriege ich dann Bescheid von der ERV, er wäre ja am 7.3 nochmal ins KH gekommen und es wäre ja DANN abzusehen gewesen,dass er sich bis zum Urlaubsbeginn nicht erholt! Ist natürlich alles relativ, mein Vater hatte 4,5 Jahre Krebs, da ist man NIE gesund, abgesehen davon war er selbst in der Zeit 2-3x im Jahr auf Fernreisen...
                    Ich habe mir jetzt einen Termin beim Anwalt geholt, mal sehen, was der sagt...
                    VG
                    Sandra1971

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • BellaninaB Offline
                      BellaninaB Offline
                      Bellanina
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das ist sicher eine gute Entscheidung, das einem Anwalt zu übergeben.

                      Alles Gute, dass sich die sache zu Euren Gunsten klären lässt!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • gutenmorgenG Offline
                        gutenmorgenG Offline
                        gutenmorgen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        ......., es ist natürlich nicht sehr klug von mir, jetzt, nachdem diese Schwierigkeiten aufgetreten sind, eine Meinung abzugeben, dennoch:

                        bei krebserkrankten Reisenden (oder chronischen Erkrankungen) holen wir uns die schriftliche Zusage der Versicherung. Erst dann schließen wir RRV oder KV für unsere Kunden ab. Triit ein Versicherungsfall ein, kann die Versicherung sich nicht rausreden!

                        Damit ist auch der kranke Urlauber versicherungsmäßig auf der sicheren Seite

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • schatzerleS Offline
                          schatzerleS Offline
                          schatzerle
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          das mit deinem vater tut wir leid, das ganez überhaupt.

                          dennoch hat die versicherung nicht ganz unrecht.
                          keine versicherung will von vorn herein ein großes risiko. sonst könnten sie auch nicht den preis halten.

                          wenn du beim anwalt bist dann wird der dir sicher helfen können.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • kim-sarah19K Offline
                            kim-sarah19K Offline
                            kim-sarah19
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            hallo sandra,

                            zuerst mal noch mein beileid. ich hoffe, es geht dir und deiner familie schon etwas besser.

                            doch nun zum sachverhalt:
                            bei krebserkrankungen ist schwierig zu sagen, wann letztendlich der versicherungsfall eingetreten ist. festzuhalten bleibt, dass das hoffen auf eine besserung des gesundheitszustandes nicht versichert ist. das deckt keine versicherung ab. sobald der versicherungsfall eintritt, muss die reise storniert werden. soweit ich weiß, deckt die erv auch das risiko einer "verschlechterung einer bestehenden erkrankung" ab. der weg zum anwalt zu gehen, ist in meinen augen auch der richtige weg.

                            wenn am 01-03 die gleiche erkrankung vorgelegen hat, wegen der letztendlich auch die reise später storniert wurde, dann hast du eher schlechte karten. das deutet dann eher auf das hoffen einer befundbesserung hin. ich würde nochmal eine ausführliche stellungnahme des arztes einreichen.

                            hoffe du erhälst einen positiven bescheid. schließlich ist die situation schon schwierig genug

                            gruß
                            kim

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • schatzerleS Offline
                              schatzerleS Offline
                              schatzerle
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ich hab jetzt bei den AGB aus 2004 gelesen:

                              wenn man wegen krebs innerhalb eines jahres vor versicherungsabschluss im KH war, dann ist ein schutz wegen dieser krankheit ausgeschlossen.

                              darum die frage: hast du mit der versicherung extra diesen umstand abgesprochen bzw habt ihr da geändert??

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Erika1E Offline
                                Erika1E Offline
                                Erika1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Nur so viel:

                                bei Reiserücktrittskosten- und Auslandsreisekranken-Versicherungen hat man in der Regel nur einfache Anträge mit Überweisungsformular, an dem die AKB hängen. Es findet i.d.R. kein Beratungsgespräch statt, es sei denn, der Kunde wünscht das und stellt gezielte Fragen.

                                Der Verkauf von Reiseversicherungen stellt im Reisebüro nur einen Nebenerwerb dar, qualifizierte Beratung darf man nicht erwarten - auch nicht nach der neuen EU-Vermittler-Richtlinie!

                                Jedem Reisenden, der einen Abschluss in Erwägung zieht, sollte die Bedingungen genau lesen, bevor er die Überweisung veranlasst, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt.

                                Reisende, die in einem Forum wie HC nachfragen, dürften auch in der Lage sein, Recherchen über den Versicherungsschutz einzelner Versicherer im Internet anzustellen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Sandra1971S Offline
                                  Sandra1971S Offline
                                  Sandra1971
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wo steht denn, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn man vorher schonmal wegen derselben Krankheit behandelt wurde? Das gilt normalerweise NUR für den Versicherten selbst, aber nicht für die Angehörigen, wegen denen die Reise storniert wurde! Mein Vater hat selbst auch immernoch für seine Reisen RRKV abgeschlossen, weil er sich ja auch das Bein hätte brechen können 😉 Sonst könnte man ja fast gar keine RRKV mehr abschliessen, irgendjemand in der Familie ist ja leider immer krank....

                                  Sandra1971

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • schatzerleS Offline
                                    schatzerleS Offline
                                    schatzerle
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @ erika : was regst du dich da immer so auf?? warum darf ich nicht schreiben was in den AGB steht?

                                    ich finde es eh nicht gut dass das reisebüro die versicherungen mitverkauft, denn es hat eben keine ahnung.

                                    trotzdem sollte man sich die bedingungen durchlesen.
                                    sie bedingungen sind 1 seite lang und in verständlicher sprache.
                                    so etwas ist sicher zuzumuten.

                                    und im allgemeinen: darum gibt es ja das forum damit man nachfragen kann. das soll ja auch so sein.

                                    übrigens beim verkauf von so einer versicherung verdient das reisebüro vielleicht ca 3 €. kein wunder dass es ihm dann egal ist.

                                    @ sandra

                                    ich habe es so verstanden, dass dein vater die reise gebucht hatte und es seine reise ist.
                                    ist es also so, dass er eh nicht mitgefahren wäre und ihr nur wegen ihm daheim bleiben musstet/wolltet?

                                    weil dann verstehe ich das von der versicherung auch nicht.

                                    Art 13 der europäischen
                                    
                                    1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten werden
                                    kann oder abgebrochen werden muss:
                                    1.3. plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von Familienangehörigen
                                    oder einer anderen persönlich nahe stehenden Person (diese muss bei Versicherungsabschluss
                                    im Versicherungsnachweis/in der Buchungsbestätigung des Reisebüros namentlich
                                    genannt werden; pro Buchung kann nur eine nahe stehende Person angegeben werden),
                                    wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist.
                                    Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend),
                                    die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister
                                    der versicherten Person;
                                    
                                    
                                    ich denke die versicherung wird sich auf dem "plötzlich" aufhängen
                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Sandra1971S Offline
                                      Sandra1971S Offline
                                      Sandra1971
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @schatzerle:
                                      Nein, wir haben die Reise gebucht und wollten fliegen (OHNE meine Eltern)....

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • gutenmorgenG Offline
                                        gutenmorgenG Offline
                                        gutenmorgen
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ..., @ schaetzerle, ein Reisebüro hat sehr wohl Ahnung vom Versicherungsverkauf. Die Versicherungen schulen nämlich die RBmitarbeiter und geben jede Überarbeitung oder Verändung sofort weiter

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • schatzerleS Offline
                                          schatzerleS Offline
                                          schatzerle
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @ gutenmorgen.

                                          ja, aber sie wissen meist nicht was "dahinter steckt"

                                          weiters verkaufen viele nur 1- 2 versicherungen. und nicht jede versicherung ist für den speziellen fall gleich gut.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag