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Umbuchung von Condor auf Air Via

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • ff165F Offline
    ff165F Offline
    ff165
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ist es einfach so rechtens , das wir auf dem Flug nach Bulgarien ungebucht werden.
    Bitte um schnelle Hilfe, da wir morgen früh losfliegen.

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    • Chris737C Offline
      Chris737C Offline
      Chris737
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bei Pauschalreisen kann sich die Fluggesellschaft in der Regel jederzeit ändern. Normalerweise behält sich der Reiseveranstalter einen Wechsel der Fluggesellschaft in den Reisebedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • delfiniD Offline
        delfiniD Offline
        delfini
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo!
        Wir sind von Condor auf Inter Airlines (Hinflug) und Blue Wings (Rückflug) umgebucht worden, auch die Flugzeiten haben sich geändert. Hatten aber leider keine Chance, etwas zu ändern. Bei Charterflügen ist das wohl gang und gäbe, schade, wobei unsere Flüge dann doch okay waren, vor allem der Rückflug mit einer ziemlich neuen Maschine mit großem Sitzabstand und sehr nettem und kompetenten Mitarbeitern.
        Guten Flug und schönen Urlaub
        Gruß Delfini

        Ich erhoffe nichts, ich fürchte nichts, ich bin frei

        N. Kazantzakis

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • dillenD Offline
          dillenD Offline
          dillen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hilft zwar auch nicht weiter, aber wir halten es so, dass wir bei keinem Veranstalter buchen würden, der Airlines auf unserer Strecke einsetzt, die wir nicht nehmen möchten.
          Condor auf AirVia würde ich nicht wollen, da es bei uns nur deutsche Flieger sein dürfen. Naja, was nicht heisst dass Via schlecht ist, ist halt nur nichts für uns...
          Wenn Katalogangaben nicht genau zu interpretieren sind, hilft ein Anruf- bisher hat es gefunzt 😄

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sonnenbluemchen3S Offline
            sonnenbluemchen3S Offline
            sonnenbluemchen3
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo, da könnt ihr leider nichts machen, vor allem da ihr ja schon morgen losfliegt. Ich kann euch nur bezüglich der Fluggesellschaft Air Via beruhiger. Wir kamen vor ein paar Tagen erst zurück. Neue Maschinen, netter Service, gibt auch was zu essen und wir hatten zwei sehr ruhige und schöne Flüge.

            Schöne Grüße

            Sonnenblümchen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Louis98L Offline
              Louis98L Offline
              Louis98
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "dillen" wrote:
              Hilft zwar auch nicht weiter, aber wir halten es so, dass wir bei keinem Veranstalter buchen würden, der Airlines auf unserer Strecke einsetzt, die wir nicht nehmen möchten.

              Das wird aber ein bisschen schwierig werden. Selbst wenn auf einer Strecke im katalog ausschliesslich eine Fluggesellschaft gelistet ist, kann eben diese dennoch geändert werden.
              Der Reiseveranstalter gibt nur eine mögliche Fluggesellschaft vor. Diese kann im Endeffekt immer von der im Katalog genannten abweichen, auch wenn diese andere Fluggesellschaft nicht im Katalog auf dieser Strecke steht.
              Das ist absolut normal, obwohl es nun wirklich nicht jeden Tag vorkommt. Kein Reisevarnstalter wird einem eine 100%ige Zusage bezüglich einer Fluggesellschaft machen, wenn es um Charterflieger geht.

              Steht im Neckermann-Katalog nun also Condor, ist die Wahrscheinlichkeit zwar hoch, dass mit denen geflogen wird, aber das Recht einer Änderung behält man sich immer vor.
              Und dieses Recht ist nun mal auf der Seite des Veranstalters.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nicht zuletzt deshalb, weil es mit jedem neuen Pauschalreise-Vertrag
                (mangels Alternative) bei der Einigkeit der Veranstalter von der
                Mehrzahl aller Reisenden ( die das nahezu alle als großen
                Nachteil ansehen) immer wieder akzeptiert wird/werden muß.

                Von der Macht der Verbraucher ist da bisher leider nicht viel zu merken, man könnte eher von Ohnmacht sprechen ....

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • wiener-michlW Offline
                  wiener-michlW Offline
                  wiener-michl
                  Verwarnt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich hätte eine Frage zu diesem Thema:
                  Es ist ja in Mode gekommen das man bei Pauschalreisen lt. Katalog für eine renomierte Airline mehr bezahlt als für eine Indianer-Airline.
                  Wie ist das jetzt wenn ich den Aufpreis bezahlt habe und muß aber bei noname einsteigen ? Kann man den Aufpreis geltend machen ?

                  Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Unter Umständen ja.

                    Dafür muß es aber im Katalog unterschidliche Preise für unterschiedliche Fluggesellschaften am gleichen Tag geben. Ansonsten könnte es ja auch ein Tagesabhängiger-Zuschlag sein. Bedingung ist natürlich auch, daß es sich definitiv um die Airline handelt, für die Du weniger bezahlt hättest.

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • wiener-michlW Offline
                      wiener-michlW Offline
                      wiener-michl
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich sag jetzt mal ein fiktives Bespiel:

                      2 Wo Kümköy AI - Flug Samstags mit Onur - kosten 199,- .
                      Aufpreis für Flug mit Condor 50,-

                      Ich zahle 249,- , am Flughafen steht aber ein Onur-Clipper.

                      Und nun ?

                      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • el_locoE Offline
                        el_locoE Offline
                        el_loco
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ michl

                        Wie auch immer....

                        NICHT EINSTEIGEN!

                        bei dem Preis ist "no return" in den AI-Leitungen eh schon inbegriffen..... 😆 😆
                        el_loco

                        Realität ist eine Illusion, die durch Mangel an Alkohol entsteht....

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • holzwurmH Offline
                          holzwurmH Offline
                          holzwurm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          "wiener-michl" wrote:
                          Ich sag jetzt mal ein fiktives Bespiel:

                          2 Wo Kümköy AI - Flug Samstags mit Onur - kosten 199,- .
                          Aufpreis für Flug mit Condor 50,-

                          Ich zahle 249,- , am Flughafen steht aber ein Onur-Clipper.

                          Und nun ?

                          Müssen zumindest die 50 Euro aufgrund nicht Erbringen der zugesicherten Eigenschaft/Leistung ( in dem Falle Condor) zurück bezahlt werden.

                          LG
                          holzwurm

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @wiener-michl

                            Sehe ich auch so wie Holzwurm.

                            Der Tipp "nicht einsteigen", wenn auch mit Smiley, ist erst einmal falsch. Zumindest muß Dir dann bewusst sein, daß Du die restlichen 199,- Euro nur dann zurückbekommen kannst, wenn Du nachweisen kannst, daß die vorhandene Fluggesellschaft nicht den Sicherheitanforderungen genügt.

                            Dies könnte in dem Beispiel sogar möglich sein, aber soweit ich weiß gibt es noch keinen entsprechenden Präzedenzfall vor deutschen Gerichten. Durch die Schwarze-Liste der EU ist dieser Nachweis auch nicht einfacher geworden.

                            Unabhängig von der rechtlichen Seite würde ich es aber in diesem Fall und heutigem Stand so machen wie el_loco, nämlich nicht einsteigen.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • wiener-michlW Offline
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                              wiener-michl
                              Verwarnt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Bedankt 😄

                              Es ging mir nur um die Aufzahlung.

                              Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                wiener-michlW Offline
                                wiener-michl
                                Verwarnt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Moin Berthold,
                                sorry falls ich nochmal nerve, aber mir ist da noch was zu diesem Thema eingefallen was mir noch nicht ganz klar ist.
                                Mal angenommen ich habe den Aufpreis bezahlt und muß trotzdem das Risiko nehmen in die Onur zu steigen.
                                Nun brauch ich ja irgend einen Wisch wo mir bestätigt wird das ich mit Onur geflogen bin, um mir den Aufpreis zurückzuholen.
                                Ohne irgend etwas schriftlichem geht da ja nichts.
                                Wo krieg ich den her ? Wer ist zuständig ? Abflughafen ? Zielflughafen ? Reiseleiter in Kümköy ?
                                Fragen über Fragen......... :?

                                Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ADEgiA Offline
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                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo wiener-michl,

                                  Du bekommst ja Tickets oder Bordkarten. In beiden findest Du immer auch die Fluggesellschaft als Kürzel und die Flugnummer. Beispiel hier: DE = Condor
                                  OHY = Onur Air.

                                  Ansonsten hilft auch ein Foto der Maschine, Bordmagazin oder Spucktüten weiter. Gehe aber davon aus, daß dem Veranstalter sicher auch bekannt ist, womit Du tatsächlich geflogen bist.

                                  Zuständig wäre hier der Veranstalter nach der Rückankunft in Deutschland (oder Österreich). In Deutschland besteht dann eine Reklamationsfrist von vier Wochen nach erfolgtem Rückflug.

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  p.s.: Du nervst überhaupt nicht. Die Fragen sind berechtigt, da die Antworten wirklich nicht an jeder Ecke im Internet zu finden sind.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    "ADEgi" wrote:
                                    Hallo wiener-michl,

                                    Du bekommst ja Tickets oder Bordkarten. In beiden findest Du immer auch die Fluggesellschaft als Kürzel und die Flugnummer. Beispiel hier: DE = Condor
                                    OHY = Onur Air.

                                    Ansonsten hilft auch ein Foto der Maschine, Bordmagazin oder Spucktüten weiter. Gehe aber davon aus, daß dem Veranstalter sicher auch bekannt ist, womit Du tatsächlich geflogen bist.

                                    Zuständig wäre hier der Veranstalter nach der Rückankunft in Deutschland (oder Österreich). In Deutschland besteht dann eine Reklamationsfrist von vier Wochen nach erfolgtem Rückflug.

                                    Gruß

                                    Berthold

                                    p.s.: Du nervst überhaupt nicht. Die Fragen sind berechtigt, da die Antworten wirklich nicht an jeder Ecke im Internet zu finden sind.

                                    danke Berthold,
                                    dann wird man wohl die Boardingkarten aufheben müssen und -nach hoffentlich glücklicher Heimkehr mit OHY 😉 - damit zum Veranstalter Tigern müssen.

                                    Denn auf den Tickets wird höchstwahrscheinlich DE stehen da ja das Fluggerät immer sehr kurzfristig getauscht wird und du die Tickets ja schon ein paar Tage vorher bekommen hast.
                                    Fotos Zeitungen und Kotzbeutel wären glaube ich in diesem Fall zu allgemein, zu wenig Beweiskraft.

                                    Sehe ich das so richtig ?

                                    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • ADEgiA Offline
                                      ADEgiA Offline
                                      ADEgi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo,

                                      ich würde eine diesbezügliche Reklamation erst einmal sogar ganz ohne Beweismittel einreichen. Die wissen schon, mit was Du geflogen bist!

                                      Außerdem wären ein Foto auf der Gangway oder sogar im Flieger wohl Beweis genug. Zumindest würde es sicher ausreichen die Beweispflicht umzukehren. Übrigens steht auf den Tickets fast immer die tatsächlich ausführende Gesellschaft.

                                      Gruß

                                      Berthold

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