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Userbeleidigungen

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  • ingridjohannaI Offline
    ingridjohannaI Offline
    ingridjohanna
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi @all, habt ihr gewusst???
    Wer sich beleidigend über jemanden (in einem Forum öffentlich) äußert, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.I-15 180/05) kann zur Rechenschaft gezogen werden. Im Wiederholungsfall kann dafür eine Geldstrafe bis 250000 Euro oder Ersatzweise sechs Monate Haft verhängt werden.
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
    Ich wusste ja das hier bei uns die Admins mit gelben und roten Karten bei Beleidigungen reagieren aber nicht das es dafür schon ein richterliches Urteil gibt.
    Also an manche Hitzköpfe besser aufpassen grins...
    Fand diese Info höchst interressant ,darum hab ich sie mal hier eingestellt.
    LG
    Spatzl

    warten auf den nächsten Urlaub!!

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    • pittpatt01P Offline
      pittpatt01P Offline
      pittpatt01
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hier das Urteil!!

      klick mich

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      • ingridjohannaI Offline
        ingridjohannaI Offline
        ingridjohanna
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke dir pittpatt01, das Ganze hatte ich nicht. Nur das Urteil stand in meiner Zeitung, aber höchst interressant.
        LG
        Spatzl

        warten auf den nächsten Urlaub!!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • DylanD Offline
          DylanD Offline
          Dylan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo ingridjohanna,

          leider muss ich Dich ein bisschen verbessern. Ich weiß jedoch nicht, wie es in Deiner Zeitung stand. Ich beziehe mich auf das Urteil, welches pittpatt mit seinem Link angegeben hat.

          ingridjohanna wrote:
          ...Im Wiederholungsfall kann...
          Ein Wiederholungsfall wird im ganzen Urteil nicht benannt.

          ingridjohanna wrote:
          Wer sich beleidigend über jemanden (in einem Forum öffentlich) äußert...
          ...Ich wusste ja das hier bei uns die Admins mit gelben und roten Karten bei Beleidigungen reagieren aber nicht das es dafür schon ein richterliches Urteil gibt...
          Dazu aus dem Urteil:
          Absatz 11: "Die Äußerung ist als Meinungsäußerung zu werten, auch wenn in ihr Tatsachenelemente enthalten sind."

          ingridjohanna wrote:
          ...Geldstrafe bis 250000 Euro oder Ersatzweise sechs Monate Haft verhängt werden...
          Dazu au dem Urteil:
          Absatz 34: "Der Kläger hat gegen die Beklagte lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 310,65 €."

          Ab Absatz 33 kannst Du nachlesen, wie das Urteil lautet.

          Schönen Sonntag!

          Gruß

          Dylan

          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SternediebS Offline
            SternediebS Offline
            Sternedieb
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das wäre natürlich auch ein Thema das an anderer Stelle ganz gut passen würde. 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • maximaxM Offline
              maximaxM Offline
              maximax
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch im HC-Forum wird schon mal verbal "gefoult", aber Beleidigungen solchen Kalibers, wie in dem Urteil angeführt, hat es meines Wissens hier noch nicht gegeben, zumindest nicht öffentlich im Forum.

              Was ist eigentlich eine Beleidigung? Wie weit darf man als User gehen bzw. nicht gehen? Ab wann darf sich ein User dieses Forums als beleidigt betrachten und ggf. auch die Justiz bemühen?

              Die subjektive Empfindung und die daraus resultierende Toleranzschwelle jedes einzelnen Menschen, was eine Beleidigung sei, ist bekanntlich sehr unterschiedlich. Sie reicht von dem User, der sich schon dann als beleidigt fühlt, wenn ihm jemand sachlich widerspricht, bis zu dem "hartleibigen Hund", der sich durch keinen noch so krassen Anwurf ihm gegenüber aus der Ruhe bringen läßt.

              Sicher liegt das alles im eigenen Ermessen, im Ermessen der Administaratoren und ggf. dann auch im Ermessen der Richter.
              Aber, gibt es eine allgemein verbindliche Richtschnur, die den Usern sagt: bis hier hin und nicht weiter?

              Suaviter in modo, fortiter in re.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • pittpatt01P Offline
                pittpatt01P Offline
                pittpatt01
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Dylan wrote:

                ingridjohanna wrote:
                ...Geldstrafe bis 250000 Euro oder Ersatzweise sechs Monate Haft verhängt werden...
                Dazu au dem Urteil:
                Absatz 34: "Der Kläger hat gegen die Beklagte lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 310,65 €."
                Dylan

                hallo Dylan

                hier geht es um eine Androhung für den Fall der Zuwiderhandlung.

                Auszug:Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 180/05

                " ....Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht im Falle jeder Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft von 6 Monaten verurteilt,es zu unterlassen, gegenüber Dritten nicht erweislich wahre Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, welche den Kläger beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen können ...."

                Bei der Kostenentscheidung hast Du richtig zitiert

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • DylanD Offline
                  DylanD Offline
                  Dylan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Zuwiderhandlung ist richtig.
                  Ein Wiederholungsfall liegt jedoch nicht vor.

                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • maximaxM Offline
                    maximaxM Offline
                    maximax
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Worin besteht denn nun der praktische Nutzen, dieses Urteil zu kennen?

                    Suaviter in modo, fortiter in re.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ingridjohannaI Offline
                      ingridjohannaI Offline
                      ingridjohanna
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Danke meine Besten!! 😘
                      Ich hatte es so verstanden, wenn man egal wie, jemanden, schriftlich, persönlich, forumsmässig angreift, beschimpft oder unwahre Sachen unterstellt (in einem Forum), derjenige zur Rechenschaft gezogen werden kann. Nicht nur das er gesperrt wird, sondern auch, das der Angegriffene sich gerichtlich wehren kann.
                      Den vollen Bericht von pittplatt hatte ich nicht. Es stand nur so wie ich zitiert hatte da.
                      Also was bedeutet das jetzt dann ??? ❓ ❓
                      (Dachte mir schon das ich den Thread evt am falschen Platz eingestellt habe, danke Sternedieb)
                      LG
                      Spatzl

                      warten auf den nächsten Urlaub!!

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                      • maran-08M Offline
                        maran-08M Offline
                        maran-08
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        In diesem Urteil geht es um einen Rechtsstreit zwischen einem

                        Kläger:
                        Mitbegründer und Vorstandsvorsitzenden eines eingetragenen Vereins, der die Bekämpfung von Kinderpornographie zum Satzungszweck hat, und

                        Beklagte:
                        der Inhaberin einer Internet-Domain. Diese Internetseite beschäftigt sich mit sexuellen Mißbrauch und Kinderpornographie.

                        Auf dieser Seite hat ein User "K" beleidigende Äusserungen gegenüber dem Kläger gemacht. Die Beklagte wurde verklagt, weil sie die Äußerungen auf ihrer Webseite verbreitet habe. Allerdings hat der Kläger im gleichen Forum den User "K" ebenfalls beleidigend angegriffen.

                        Was Meinung oder Beleidigung oder Diffamierung ist, hat das OLG am vorliegenden Beispiel erklärt. Auch wenn die Begründung 8 Seiten lang ist, ist es interessant zu lesen.

                        Das OLG hat das Urteil ausführlich begründet und insbesondere auch zu der Frage Stellung genommen, ob der Betreiber eines Meinungsaustausch-Forums für diffamierende Äusserungen von Usern belangt werden kann.

                        Insofern ist dieses Urteil in erster Linie interessant für den Inhaber eines Meinungsaustauschsforums.

                        Gruß, hardy

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • privacyP Offline
                          privacyP Offline
                          privacy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Auch in diesem Forum gibt es so Strategen.

                          Durch Unterstellungen wie "Meister der Halbwahrheiten" - was nichts anderes als halbe Lüge bedeutet oder auch "mein werter Freund und Kupferstecher" als pikanterweise abwertende Äußerung seinem Threadpartner
                          gegenüber.

                          Bisher schreitet bei solch subtilen, dem Mobbing nicht unähnlichen
                          Taktiken, bisher kein Moderator ein. Auch wenn es
                          in aller Form öffentlich bemängelt wird.

                          Schaun mer mal, wie sich das hier so weiter entwickelt.

                          Gruß privacy

                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                          Bertrand Russell (1872-1970)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • DylanD Offline
                            DylanD Offline
                            Dylan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ingridjohanna wrote:
                            Also was bedeutet das jetzt dann ??? ❓ ❓

                            Es bedeutet, dass das, was ab dem Absatz 10 im Urteil zu lesen ist, Geltung trägt.
                            Dazu findest Du im BGH-Urteil VIZR 20/01 folgende:

                            "Wertende, nicht mit unwahren konkreten Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik (...) ist in der Regel auch dann vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist; sie kann nur unter engen Voraussetzungen als unzulässige Schmähkritik angesehen werden.
                            .
                            .
                            .
                            Allerdings muss auch eine Meinungsäußerung und eine wertende Kritik am Verhalten anderer ihre Grenze dort finden, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder wo die Äußerung die Menschenwürde antastet"

                            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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