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  6. ?Wer kann mir sagen wie ich weiter verfahren soll? Reisemängel TUI mitgeteilt.

?Wer kann mir sagen wie ich weiter verfahren soll? Reisemängel TUI mitgeteilt.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
31 Beiträge 21 Kommentatoren 11.7k Aufrufe
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  • kerstinspK Offline
    kerstinspK Offline
    kerstinsp
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen,

    habe mich hier gerade neu angemeldet und wollte nun mal schauen ob mir vielleicht jemand weiterhelfen kann.

    waren vor knapp 8 wochen für zwei wochen auf hochzeitsreise nach lanzarote in ein 5-sterne hotel gefahren. leider stellte sich heraus, dass es kein fünf sterne hotel wie erwartet war. damit hätten wir noch leben können aber tagtäglich gab es erheblichem baulärm in diesem hotel. die sauberkeit ließ zu wünschen übrig.

    wir hatten es extra als hochzeitsreise gebucht und somit auch mehr dafür bezahlt und vor ort wusste man angeblich nichts davon. vor unserem zimmer war ein arbeiter den ganzen tag damit beschäftigt von morgens bis abends mit hammer und meissel den gegenüberliegenden schacht aufzuklopfen.

    das ganze haben wir per einschreiben mit beweisfotos, ideoaufzeichnungen und nem vierseitigen brief versucht der tui zu schildern. nun bekamen wir heute bescheid, dass sie uns einen reisegutschein in höhe von 120,00 € für zwei personen geben wollen.

    könnt ihr mir sagen ob es angebracht ist bei einem reisepreis von 2.250,00 € für zwei wochen hp auf lanzarote? oder ob wir evtl. doch einen anwalt einschalten sollten? mir als laie kommt das ziemlich lächerlich vor (?).

    für eure tipps wäre ich total dankbar.

    viele grüße
    kerstin sp.

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    • chepriC Offline
      chepriC Offline
      chepri
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo kerstin,

      dass mann/frau sich auf Hochzeitsreise auch tagsüber gelegentlich in ihrem Zimmer aufhalten ist ja verständlich 😉 Deshalb kann ich verstehen, dass du besonders verärgert bist.
      Die erste Frage bei solchen Gelegenheiten ist aber stets: Habt ihr vor Ort versucht, über den TUI-Vetreter die Mängel abstellen zu lassen? Wenn ja, was hat der/die gemacht? Wenn nein, sind die Aussichten schon ein wenig schlechter.
      Allerdings sehe ich als unbedarfter Laie hier schon einen Mangel, und würde keinesfalls einen Gutschein akzeptieren, sondern auf Rückerstattung eines bestimmten Betrags pochen. Die Höhe?????? Da sind andere besser informiert.

      chepri

      P.S. Habt ihr im RB oder direkt gebucht?

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      • Paul-UHP Offline
        Paul-UHP Offline
        Paul-UH
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wichtig wäre zu wissen, ob ihr um Abhilfe des/der Mängel gebeten habt.
        Was sollte bei der Hochzeitsreise extra angeboten werden ?

        Gruß Paul

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • kerstinspK Offline
          kerstinspK Offline
          kerstinsp
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          bei der ankunft im hotel bekamen wir unsere zimmerkarten zugewiesen und einen brief in dem vorab schon vom hoteldirektor mitgeteilt wurde, dass mit baulärm in den nächsten wochen zu rechnen sei. und wir hatten kurz vor antritt der reise extra nochmal im reisebüro angerufen und nachgefragt ob soweit alles gutgehen würde und auch keine baustellen dort wären. natürlich wäre alles i. o. versicherte man uns.

          die krönung waren die essensresten, die auf den fluren hinter seitentüren (die leider immer offenstanden) noch nach einer woche dort standen wie z. b. lachs oder andere köstlichkeiten. die tui schreibt jetzt das es ihnen alles sehr leid täte aber gerade in südlichen ländern die bauarbeiten nicht kontinuirlich stattfinden würden. als wir am vorletzten tag mittags im poolrestaurant sassen kam noch die krönung. ein mädchen von ca. 6 jahren stellte sich dort an die brüstung und fing an ihr kleines geschäftchen dort zu tätigen. kann ja passieren aber das personal ist nicht hingegangen und hat es beseitigt und das fanden wir eine unverschämtheit. bei der frage warum wir unser essen nicht aufessen würden und wir darauf verwiesen zuckte man nur mit den schultern und tat so als ob man unsere sprache nicht verstehen würde. ärgerlich. aber im nachhinein hätte es einem wahrscheinlicher weise sowieso niemand geglaubt.

          wir sind bestimmt sieben mal bei der reiseleiterin gewesen und haben immer wieder nachgefragt was denn mit unserer honeymooner überraschung wäre und dem gebuchten paket. den rest haben wir dort nicht angebracht da sie ja tagtäglich selber alles mitbekommen hat. ich weiss noch von urlauben zuvor das einem keine reiseleitung so etwas unterschreibt noch bestätigt. deshalb meine frage jetzt? sind die 120,00 € ok für zwei personen? mein mann meinte auch schon wir sollten uns wahrscheinlicher weise damit zufrieden geben.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ericmuE Offline
            ericmuE Offline
            ericmu
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            tut mir leid, dass eure Hochzeitsreise nicht traumhaft verlaufen ist,
            auch bin ich da von TUI entäuscht, dass nicht mehr erfolgte.
            Die Riesemängel sollte ihr schriftlich vom Reiseleiter bestätigt haben.
            Zum RA, habt Ihr eine Rechtschutzversicherung, da kommen
            nicht unerhebliche Kosten noch dazu.
            Die Sache sollte im vorhinein als aussichtsreich geklärt werden.
            Vielleicht hilft ein wenig ' Säbelrasseln' und dann ein Vergleich ?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Paul-UHP Offline
              Paul-UHP Offline
              Paul-UH
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              120 Euro sind definitv zu wenig. Eine Reisepreisminderung von 10-30 % ( also 225 Euro - 675 Euro ) halte ich hier eher für angemessen. Ihr habt vllt. keine unterschriebene Mängelliste vom RL aber ihr habt ja noch andere Beweismittel...

              Ein gang zum Anwalt finde ich hier ( sonst recht selten ) als angebracht.

              2 Mängel liegen hier vor:

              • Nichterfüllung des extra gebuchten Hochzeitpacketes ( ? )
              • Bauarbeiten
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @paul-uh
                ich bin mir gar nicht so sicher, dass es ein extra gebuchtes hochzeitspaket gab.
                mir scheint es, als sei bei der buchung nur unter bes. bemerkungen "honeymooner" eingetragen worden.
                das ist zwar eine nette info, verpflichtet aber das hotel noch lange nicht dazu, irgendwie tätig zu werden.
                auch wenn die te einen videobeweis hat, muß man dem hotel doch vor ort die möglichkeit geben, den mangel beseitigen zu können.
                da der mangel aber von der te nicht angezeigt wurde, sehe ich die sache nicht ganz so von erfolg gekrönt.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ADEgiA Offline
                  ADEgiA Offline
                  ADEgi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  also ich finde die Frage erst einmal interessant, was Euch denn vor Ort von der TUI angeboten wurde. Anderes Hotel? Anderes Zimmer? (wohl eher nicht) oder was auch immer. Ich kann mir kaum vorstellen, daß Die TUI so gar nichts getan hat. Das wäre doch recht untypisch.

                  Welches Hotel war es denn?

                  Gruß

                  Berthold

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • carstenW.C Offline
                    carstenW.C Offline
                    carstenW.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @kerstinsp
                    schade das die Eltern dieses kleinen Mädchens nicht so viel Anstand hatten u. das Geschäft selbst entfernten.
                    Du sagtest, daß Ihr 6-7 mal bei der Reiseleitung wart wegen Eurem Honeymoonerpaket??? Nichts desto Trotz hättet Ihr doch trotzdem mal nachfragen können bzgl. einer Bestätigung oder Ersatzlösung ❓

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • maximaxM Offline
                      maximaxM Offline
                      maximax
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Das sind mal wieder die typischen Kommunikationsdefizite twischen Reise- büro, Veranstalter und Hotel. Ihr habt extra vor Antritt der Reise nachgefragt, ob mit Baulärm zu rechnen ist und bekommt dann die Antwort: keine Sorge, es geht alles klar. Ich möchte wetten, daß kein Mensch vom Reisebüro oder vom Veranstalter im Hotel angerufen und sich erkundigt hat. Man kennt ja diese miserable Kommunikation auch von den
                      Überbuchungen her.

                      Ansonsten sieht das nicht so rosig aus für Euch. Wenn Ihr Euch die Beanstandungen nicht vor Ort habt bestätigen lassen und/oder die Reklamation schon von dort aus zum Veranstalter gefaxt habt, nachdem Ihr vergeblich Nachbesserung verlangt hattet, besteht zumindest rechtlich kein Anspruch auf eine Vergütung entgangenen "Urlaubslust-Gewinns". Ihr könnt dann nur auf eine freiwillige Leistung des Veranstalters hoffen. Ich würde in diesem Fall auch auf eine juristische Aufarbeitung verzichten. Das kostet nur Euer Geld und bringt nix!

                      Suaviter in modo, fortiter in re.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MarionRM Offline
                        MarionRM Offline
                        MarionR
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Liebe Kirstin !
                        Es ist kein betrag (120) den ihr euch gefallen lassen müsst . Schau doch mal im Net unter der Frankfurter Tabelle nach . Da werdet Ihr sehen das euch mehr zusteht ! Und akzeptiert keinen Reisegutschein ! Schreibt nochmal hin und beruft euch auf die Frankfurter Tabelle .
                        Liebe Grüße Marion !

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,

                          die Frage ist doch einmal was zum Beispiel das Honeymooner Paket gekostet hat. Wenn nichts erbracht wird, dann muß dies auch voll zurückgezahlt werden. Unabhängig von den anderen Ansprüchen.

                          Dann wäre als nächstes natürlich die Frage, wie hoch denn Eure Forderung war. Was wolltet Ihr zurück?

                          Die dritte ist dann, ob und wie Ihr reklamiert habt und was Euch die TUI eventuell vor Ort angeboten hat? Auch vielleicht, die Frage, warum Ihr auf eigenen Faust nicht das Hotel gewechselt habt.

                          Gruß

                          Berthold

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Sina1S Offline
                            Sina1S Offline
                            Sina1
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ADEgi wrote:
                            also ich finde die Frage erst einmal interessant, was Euch denn vor Ort von der TUI angeboten wurde. Anderes Hotel? Anderes Zimmer? (wohl eher nicht) oder was auch immer. Ich kann mir kaum vorstellen, daß Die TUI so gar nichts getan hat. Das wäre doch recht untypisch.

                            kerstinsp wrote:
                            wir sind bestimmt sieben mal bei der reiseleiterin gewesen und haben immer wieder nachgefragt was denn mit unserer honeymooner überraschung wäre und dem gebuchten paket. den rest haben wir dort nicht angebracht da sie ja tagtäglich selber alles mitbekommen hat. ich weiss noch von urlauben zuvor das einem keine reiseleitung so etwas unterschreibt noch bestätigt.

                            Ein Reiseleiter ist verpflichtet, zumindest schriftlich zu bestätigen, daß ihm "Mängel" gemeldet worden sind. Ob sich nun jemand beschwert, daß der Gärtner grüne Gummistiefel trägt oder ein wirkliches Problem hat, tut in dem Fall nichts zur Sache.
                            Die Unterschrift des Reiseleiters ist allerdings nur als Kenntnisnahme und vor allem als Nachweis dafür, daß der Gast vor Ort ein Abhilfeverlangen beim Reiseleiter vorgetragen hat, zu werten und nicht als Bestätigung der vom Gast geschilderten Umstände.

                            Für eine Reklamation beim Reiseveranstalter ist der Nachweis, daß man vor Ort "Mängel" rechtzeitig (und nicht erst am letzten Tag) bei der Reiseleitung konkret und detailliert vorgetragen hat, zwingend erforderlich.

                            Im vorliegenden Fall liegt eine Bestätigung vom Hotel (Brief beim Check In) vor. Das reicht, um eine Baustelle nachzuweisen. Allerdings sagt es noch nichts darüber aus, ob die Gäste sich nun durch die Arbeiten gestört fühlten oder nicht. Da der Reiseleitung diesbezüglich auch nichts mitgeteilt wurde und nicht um Abhilfe gebeten wurde (Hotelwechsel o. ä.), besteht strenggenommen kein Anspruch. Eine über den kleinen Gutschein hinausgehende Kulanzlösung könnte m. E. wegen der besonderen Umstände (Honeymoon) eventuell noch gefunden werden, wenn Ihr den Veranstalter noch einmal anschreibt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke Sina,

                              das heißt also Ihr habt dann die Mängel überhaupt nicht beanstandet, weil Ihr der Meinung seid, daß das die Reiseleitung selbst sieht und weiß, daß Euch das stört.

                              Hatte ich vorher nicht richtig gelesen.

                              Somit bleibt die Erstattung des Paketes und weitere Ansprüche habt Ihr keine.

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • miriusM Offline
                                miriusM Offline
                                mirius
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Kirstin

                                Ich bin auch der Meinung ihr hättet gleich bei der Reiseleitung eure Beschwerden vorbringen sollen. Wir haben mit TUI in der Hinsicht sehr gute Erfahrungen gemacht.

                                Letztes Jahr auf Mallorca waren wir auch von Baulärm betroffen. Obwohl "höhere Gewalt" (eigentlich war während des Sommers Baustopp. Leider rutschte der Berg auf die Baustelle und es musste alles betoniert werden), wurde uns von der TUI Reiseleitung angeboten

                                a)in ein anderes Hotel umzuziehen- wollten wir nicht, da wir in einen anderen Ort gemusst hätten
                                b) einen Mietwagen für die Zeit - hatten wir aber schon
                                c) einen Entschädigung in Höhe von 20% der Hotelkosten (anteilig für die Lärmtage), die uns auch gleich in Bar von der Reiseleiterin ausgezahlt wurde.

                                Ich fand das sehr kulant, hatte gar nicht damit gerechnet

                                Grüße mirius

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • pützchenP Offline
                                  pützchenP Offline
                                  pützchen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  hallo,ich habe mich gerade aus aktuellem Anlass bei Holiday angemeldet.Wir waren Anfang Sept. in Santurin und haben ein sehr schlechtes Hotel bzw.Studio 4**** bekommen.Einzelheiten möcht ich Euch ersparen,es waren zu viele Ärgernisse.Wir haben uns direkt vor Ort bei der Reiseleiterin beschwert,die uns im vollem Umfang Recht gegeben hat.Sie hat uns ein anderes Hotel angeboten, was wir aber nicht wollten,da wir dann schon das 2.Mal innerhalb einer Woche umgezogen wären.Eine kleine Entschädigung hatte sie aber dann noch für uns "einen Romantik-Segeltoern"der aber ,wegen schlechtem Wetter ausgefallen ist.(Es wurde morgens ein Fax geschickt,aber uns nicht Bescheid gesagt!!! Als wir wieder zu Hause waren,hat mein Mann einen 3 seitigen Brief an TUI geschickt,mit Bildern! Heute nun bekamen wir einen Brief mit einem 50 Euro Reise-Gutschein.Ich finde das lächerlich,aber was kann man tun? Ich habe spontan gesagt "wir schicken den Gutschein zurück ,denn mit TUI fahren wir mit Sicherheit nicht mehr!
                                  Grüsse Pützchen

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Ronny87R Offline
                                    Ronny87R Offline
                                    Ronny87
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Pützchen,

                                    TUI ist meiner Meinung nach einer der Veranstalter, die Kulanz sehr groß schreiben. Das ging schon in SantOrin los, die Reiseleiterin hat euch eine Alternative angeboten, wobei ihr aber "zu bequem" gewesen seid diese anzunehmen. Warum war es schon der zweite Umzug in einer Woche gewesen? Und du müsstest vielleicht einmal die Ärgernisse hier niederschreiben. Die Reiseleiterin hat euch Recht gegeben, hat sie aber auch eine Mängelanzeige unterschrieben?

                                    LG

                                    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarek
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Das ZAK-System ( Zügige Abhilfe und Kulanz ) der TUI halte ich persönlich auch für relativ brauchbar. Mir ist es in all den Jahren nicht passiert das Kunden bei berechtigten ( oder auch unberechtigten ) Reklamationen nicht schon direkt vor Ort eine ausreichende Regulierung erhalten haben.

                                      Ich habe die Vermutung, dass hier noch nicht alle Fakten der Geschichte auf dem Tisch sind.

                                      pützchen wrote:
                                      hallo,ich habe mich gerade aus aktuellem Anlass bei Holiday angemeldet.

                                      Ist das "meckern ( wollen )" jetzt schon ein Grund sich bei Holidaycheck anzumelden. ❓
                                      Traurig!

                                      Viele Grüße.

                                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                                      • Petrajetset1P Offline
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                                        Petrajetset1
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,

                                        wir haben das ZAK-System der TUI auch schon in Anspruch genommen. Uns wurde an Ort und Stelle geholfen und wir waren rundum zufrieden. Mit TUI reisen wir jederzeit gerne wieder.

                                        Petra

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          Hallo,

                                          auch ich sehe hier schon einmal ein grundsätzliches Problem. Denn wenn ich eine Alternative ablehne, dann sollte ich dafür auch entsprechende Gründe haben.

                                          Folglich benötigen wir hier für eine Beurteilung die komplette Geschichte! Am besten noch mit dem/den Hotelnamen und allem was dazugehört. Bitte auch die Alternative und dem Grund, warum diese abgelehnt wurde. Denn meine Devise ist eigentlich immer: Wenn es wirklich so schlecht ist, dann ziehe ich um.

                                          Wird das nicht gemacht, so muß ich das schlüssig begründen können.

                                          Also bitte nochmals in aller Ausführlichkeit.

                                          Gruß

                                          Berthold

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