Bausteinbuchung / Sicherungsschein
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Hi,
habe trotz Recherche hier im forum nicht die passende Antwort auf meine Frage gefunden.
Wir haben dieser Tage, nicht wie sonst eine Pauschalreise, sondern auf Anraten des Reisebüros eine sog. Bausteinbuchung vorgenommen. Hotels und den Charterflug unabhängig voneinander gebucht. Die Zahlung für den Flug wird jetzt sofort nach Buchung zu 100% fällig, obwohl der Flug erst in 5 Monaten stattfindet.
Auf Nachfrage nach dem Sicherungsschein wird mir vom Reisebüro mitgeteilt, dass es diesen bei einer getrennten Buchung von Flug und Hotel nicht gäbe.
Bislang ging ich immer davon aus, dass der Sicherungsfond gerade für Fluggesellschaften eingerichtet wurde, um im "Fall der Fälle" die Kunden befördern zu können?
Ist das wirklich so richtig?
Danke für Eure Antworten.
an den Admin: sollte für diese Frage bereits eine Antwort im Forum vorhanden sein, bitte mein posting entsprechen verschieben.
Danke.
Gruß Sealord -
Ein Sicherungsschein besteht nicht aus einem Anteil an einem Sicherungsfonds, sondern ist eine explizite Versicherung eines Reiseveranstalters ( nicht einer Fluggesellschaft! )
Dein Reisebüro hat Recht, bei einer Bausteinbuchung gibt es keine Sicherungsscheine. Die gibt´s nur wenn alle Reiseleistungen z.B. bei einer Pauschalreise aus einer Hand von einem Reiseveranstalter kommen.
Viele Grüße.
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Hallo capitano, bei Deiner Auskunft berücksichtigst Du aber nicht diese
immens wichtigen rechtlichen Punkte:Sobald 2 massgebliche Reisebestandteile zu einem Reisepaket gebündelt
werden, ist auch ein Sicherungsschein auszustellen. Letztlich gilt u.U.
der Vermittler, hier das Reisebüro, sogar als Veranstalter dieser
für den Einzelfall zusammengestellten Reise.Hier klicken zum Thema Sicherungsschein auch bei Zusammenfassung von Bausteinen
Gruß privacy
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Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Flug und anschließendem
Hotelaufenthalt gegeben ist - so wie im obigen Fall - wird kein Gericht
die Erklärung akzeptieren, daß das Reisebüro (pfiffig wie es meint
zu sein) daraus keinen Komplettpreis gebildet hat. Zumal zum
gleichen Zeitpunkt gebucht. Es ist somit einwandfrei eine
"Pauschalreise", auch wenn einzeln berechnet.Im übrigen empfehle ich den Thread "Fehlender Reise-Sicherungsschein"
von Watnu. Dort kann man im Einzelnen nachlesen, welche Stellen sich
für solche Vorgehensweisen interessieren.Gruß privacy
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Hallo zusammen,
das ist nun so ein richtig "schöner" Grenzfall, den man so oder so sehen kann und da kann's bei der Bewertung auf absolute Kleinigkeiten ankommen:
Hat das Reisebüro Euch beides zusammen angeboten und verkauft, so stellt das Reisebüro eine Reise für Euch zusammen (mit gemeinsamer Rechnung und einem Gesamtpreis) und tritt quasi als Veranstalter auf. In diesem Fall wäre ein Sicherungsschein wohl fällig.
Habt Ihr selbst die getrennte Buchung des Hotels und dazu passend einen Flug gewünscht, sähe das schon anders aus. Ein Sicherungsschein wäre dann ggf. nicht erforderlich.
Nun steht da ja "auf Anraten des Reisebüros" ... insofern würde ich eher von dem ersten Fall ausgehen.
Wie sieht's denn mit dem Flughafentransfer am Zielort aus? Habt ihr den schon mitgebucht? Dann wären Flug + Transfer oder Transfer + Hotel nämlich auch schon wieder als zwei Leistungen zu bewerten und ein Sicherungsschein notwendig.
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Ob das letztlich ein "Grenzfall" ist, wage ich zu bezweifeln. Eher die
klassische Variante, setze ich jetzt mal voraus, nämlich Unwissenheit- und die schützt bekannterweise nicht vor Strafe.
Vorsätzliches Handeln unterstelle ich erst gar nicht.
Die neudeutsch "Dynamic Packaging" - Variante
hat ja um sich gegriffen. Natürlich möchte auch das klassische
Reisebüro von dem Boom partizipieren, ohne Nachteile
(aus Vermittlersicht) auf sich zu ziehen.Letztlich wird dem Reisekunden ein elementares Recht verweigert,
nämlich der Anspruch auf einen Reisesicherungsschein und er wird
somit unnötig der Gefahr ausgesetzt, im schlimmsten anzunehmenden
Fall sein Geld ohne Gegenleistung zu verlieren.Gruß privacy
- und die schützt bekannterweise nicht vor Strafe.
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genau deshalb tendiere ich ja selbst zu Variante 1 - also Gesamtpaket angeboten vom RSB, daher Sicherungsschein notwendig. In diesem Fall stellt das RSB quasi als Veranstalter Bausteine zu einer Gesamtreise zusammen.
Wenn der Kunde aber selbst nach zwei unabhängigen Buchungen verlangt, dann wäre das Variante 2.
So, in in diesem Fall kommt's deshalb meiner Meinung darauf an, was ganz genaudas RSB gesagt und angeboten hat (wie gesagt, wegen "auf Anraten des Reisebüros" tendier auch ich definitiv zu Variante 1).
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privacy wrote:
Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Flug und anschließendem Hotelaufenthalt gegeben ist - so wie im obigen Fall - wird kein Gericht die Erklärung akzeptieren, daß das Reisebüro (pfiffig wie es meint zu sein) daraus keinen Komplettpreis gebildet hat. Zumal zum
gleichen Zeitpunkt gebucht. Es ist somit einwandfrei eine
"Pauschalreise", auch wenn einzeln berechnet.Nee, ganz so einfach ist es nicht

Jedes Gericht wird es akzeptieren müssen. Wenn z.B. ein Reisebüro den Charterflug eines Veranstalters X und die Hotelleistungen eines Veranstalters Y zeitgleich und zum gleichen Reisetermin verkauft, aber für den Kunden zwei separate Rechnungen ( also eine je Leistungsträger )erstellt. Dann sind´s zwei getrennte Leistungen und das Reisebüro wird definitiv nicht als Veranstalter tätig und hat ergo auch keinen Sicherungsschein auszustellen. Fertig. ( Mal abgesehen davon, dass Reisebüros das in der Praxis in den allerwenigsten Fällen können ).Die Veranstalter X und Y geben auch keinen Sicherungsschein raus, da nur Einzelleistungen verkauft worden sind und keine Pauschalreise bzw. mindestens zwei zusammenhängende Hauptleistungen.
Fazit: Bei einer solchen Bausteinbuchung gibt es - zurecht - keine Sicherungsscheine!
Viele Grüße.
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@CaptainJarek & privacy...
Und genau deswegen, weil man da so herrlich unterschiedlicher Meinung sein kann, sage ich was von "Grenzfall". Es kommt nämlich ganz erheblich darauf an, wie das RSB die Reise angeboten (zusammen/ getrennt) und abgerechnet (eine oder zwei Rechnungen) hat. Und genau deswegen kann man pauschal auch nicht sagen, ob ein Sicherungsschein hier notwendig ist oder nicht.
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In diesem Fall kann man nach den Angaben des Threaderöffners tatsächlich nicht sagen ob´s notwendig war oder nicht.
Aber unterschiedlicher Meinung kann man da nicht sein.
Pauschalreise = Sicherungsschein
Bausteinreise mit getrennten Rechnungen pro Reisebaustein = Kein Sicherungsschein
Bausteinreise auf einer Rechnung = Sicherungsschein ( auch wenn diese Variante rechtlich völlig krank ist! )Viele Grüße.
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Sag ich doch

Und unterschiedlicher Meinung kann man doch eigentlich immer sein, auch wenn dann mindestens eine Meinung nicht zutrifft

Bausteinreise auf einer Rechnung = Sicherungsschein ( auch wenn diese Variante rechtlich völlig krank ist! )
Kommt aber dummerweise relativ häufig vor... und da schneiden sich die betroffenen RSBs dann eigentlich ins eigene Fleisch.
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Leider wissen viele Reisebüros ( bzw. deren Mitarbeiter die einen solchen Vorgang bearbeiten ) nicht um diesen Existenzbedrohenden Rechtsfehler seitens des Gesetzgebers ( nix anderes ist´s in meinen Augen ), wenn sie einen solchen Vorgang bearbeiten.
Und im Grunde passiert ja erstmal in 99,999 % der Fälle auch nix, aber da wo mal was passiert, hat das RB unverschuldet rechtlich die Torte im Auge und kann zumeist dichtmachen.
Viele Grüße.
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Da hast du allerdings recht. Erst hat Vater Staat die EU-Richtlinie mit erheblicher Verspätung umgesetzt und dann auch noch ziemlich, ähm, mäßig. In anderen EU-Ländern ist das deutlich besser geregelt.
Da die Versicherungen hier so ziemlich machen können, was sie wollen, ist es für jemanden, der sich neu niederlassen will, fast unmöglich, die Sicherungsscheine überhaupt zu bekommen (wer hat schon mal wenn er ein neues Geschäft gründet so mal eben einen fünfstelligen Eurobetrag nutzlos herumzuliegen, der nur als Kaution für die Versicherung dienen kann).
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An alle Antworter,
erst mal vielen Dank für Eure Infos.
So, jetzt habe ich mal gelernt was u. a. der Unterschied zwischen Pauschalreise und Bausteinreise rein rechtlich ist.
Bei uns dürfte wohl der Fall 1 zutreffen.
Ich wusste erst nicht, wie gravierend meine Formulierung ins "Gewicht" fallen kann. Ich meine mit meiner Aussage "auf Anraten des Reisebüros". Richtig ist, dass wir einen längeren Aufenthalt auf den Kanaren wollen, aber nicht unbedingt an einem Ort und dem gleichen Hotel. So suchten wir zwei verschiedene Ortschaften und zwei verschiedene Hotels, dann noch von zwei verschiedenen Veranstalter. Um dies buchen zu können, riet uns nun das RB zur Bausteinreise mit dem getrennten Flug. Wir haben tatsächlich auch drei Buchungen/Rechnungen.
Wir wurden aber nicht darüber aufgeklärt, dass es für diese Variante keinen Sicherungschein gibt. Gebe dafür dem RB aber auch keine Schuld, denn wir hatten wohl beide in diesem Moment nicht daran gedacht.
Erst ein paar Tage später nach der Buchung fiel mir der fehlende Sicherungsschein auf und dann meine Nachfrage, die dann wohl auch richtigerweise negativ beschieden wurde.
Trotzdem war ich erst darüber erstaunt.
Nun ja, so lernt man immer wieder dazu.
Danke für Eure Antworten
Grüße Sealord -
Und im Grunde passiert ja erstmal in 99,999 % der Fälle auch nix, aber da wo mal was passiert, hat das RB unverschuldet rechtlich die Torte im Auge und kann zumeist dichtmachen.
Das ist nicht korrekt.
Dynamik Packaging bsw. greift auf zwei Leistungen von zumeist unterschiedlichen Veranstaltern, die jeder für sich schon einen Sicherungsschein mitliefern.Das gilt für die Hotelleistung von Schauinsland oder FTI ebenso wie für den Flug von Tip oder Alltours.
In den meisten Fällen sind die zusammengebuchten Bausteine also bereits durch einen Sicherungsschein des jeweiligen Anbieters abgesichert und ein weiterer Sicherungsschein durch das "veranstaltende" Reisebüro ist völlig unnötig.
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Das ist nicht richtig. :?
Für eine einzelne Leistung gibt´s keine Sicherungsscheine bzw. ist es nicht nötig einen Sicherungsschein auszugeben.
Wenn bei Dynamic P. ein Anbieter aus zwei oder mehr Einzelleistungen eine Gesamtreise bastelt, dann wird er zum "Veranstalter" und gibt auch eigene Sicherungsscheine zwecks Kundengeldabsicherung heraus.Viele Grüße.
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Es scheint sich in manchen Köpfen festgesetzt zu haben, dass Baustein + Flug = Pauschalreise ist, im Sinne eines vor Jahren ergangenen Urteils in Portugal!
Das trifft aber nicht in Deutschland oder Österreich zu und ist auch von führenden deutschen Reiserechtsjuristen so erkannt worden
Weist eine vermittelndes Reisebüro deutlich lesbar auf den Veranstalter der Bausteinsteinleistung hin, so ist er nicht Veranstalter!. Ich selbst habe dazu eine kleine "Expertise" erstellt, die man auf meinen Reiserechtsseiten als PDF unter http://www.reisemosaik.at/Reiserecht/pdf/Reisevermittler_als_Reiseveranstalter.pdf abrufen kann.
In Portugal haben die (auch nur vermittelnden) Reisebüros eine anderen Rechtsstatus, nämlich grundsätzlich einmal jenen des Reiseveranstalters. Dies ist eine Sonderkonstruktion. Und dort hat ein Reisebüro Flug und einen Cluburlaub zusammen angeboten. Das Clubhotel ging daneben, der Kunde klagte, das (vermittelnde) Reisebüro wies die Klage als unzuständig ab, das Gericht stellte aber fest, dass das portugiesische vermittelnde Reisebüro aufgrund des rechtlichen Sonderstatus von Reisebüros in Portugal im Sinne der Pauschalreiseverordnung als Reiseveranstalter - IN PORTUGAL - zu sehen ist. Diese Ansicht bestätigte der EuGH im Sinne der portugiesischen Gesetze, nicht im Sinne deutscher oder österreichischer Rechtslage.
Wesentlich ist daher, ob ein Konsument ohne weiteres erkennen kann, wer der Leistungserbringer = Reiseveranstalter ist.
Ein einfaches Beispiel, das die Logik meiner und führender deutscher Rechtsexperten zeigt:
Kunde kommt in ein Reisebüro und möchte einen Flug nach X buchen.
Dieser Flug wird gebucht.
Kunde verlässt zufrieden das Reisebüro und trinkt einen Kaffee.
Kehrt zurück und will jetzt, weil er so zufrieden ist, ein Hotel auch noch buchen.
Hotel wird gebucht.Bitte schön, wo läge da jetzt eine Pauschalreise vor???
Den einzigen wirklichen Grenzwert, den es theoretisch in Deutchland gäbe - aber nochmals: nur wirklich theoretisch - wäre folgender:
Ein Kunde geht ins Reisebüro und sagt, er möchte gerne nach X fliegen, dort in einem schnuckeligen Hotel übernachten, sich nicht um die Transfers kümmern und möchte dafür ein Komplettangebot. Dann könnten Teile der Urteilsbegründung aus PORTUGAL insoferne greifen, als nicht der KUNDE die Auswahl getroffen hätte, sondern der VERMITTLER im voraus zusammengefügte "Bausteine" angeboten hätte, selbst wenn er diese getrennt machen würde. Aber wie mehrmals erwähnt, trifft dies aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen in Deutschland SO nicht zu!Daher sind Bausteine, die aus einer Leistung bestehen, nicht Sicherungsschein pflichtig.
Soweit in Kürze zu einem sehr komplexen Thema.
Gruß Peter -
Nicht Sicherungsscheinpflichtig bedeutet nicht, dass kein Sicherungsschein ausgestellt wird.Ich kennen keinen Online buchbaren Veranstalter, (bis auf Öger) der Einzelleistungen ohne Sicherungsschein ausstellt.Somit sind auch die jeweiligen Bausteine i.d.R. bereits versichert.