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Gepäck wurde nicht transportiert - Anspruch auf Schadenersatz?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KatzenkratzbaumK Offline
    KatzenkratzbaumK Offline
    Katzenkratzbaum
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Es geht hier um keine Pauschalreise, das nur vorweg.
    Jemand buchte im Reisebüro einen Linienflug nach Afrika. Dort wollte er einen Jagdurlaub machen. Am Flughafen checkte er mit seinem Gepäck ein, das Gepäck kam am Zielflughafen nicht an.

    Die Flughafengesellschaft behauptet, es haben sich im Koffer verbotene Feuerzeuge befunden. Tatsächlich waren im Koffer 9 handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die man an jedem Kiosk kaufen kann. Diese sind aber offenkundig nicht verboten im Reisegepäck mitzunehmen.

    Der Jadgurlaub fiel somit ins Wasser, da der Reisende keine Munition (die war genehmingt und befand sich auch im Koffer), kein Fernglas, keinen Fotoapparat,..etc....dabei hatte.

    Hat er hier einen Anspruch auf Schadenersatz?
    Wenn ja, gegen wen? Den Flughafen am Abflugort oder die Fluglinie?

    Es ist hinzuzufügen, dass zwischen Einchecken und Abflug 3 Stunden lagen. Wären die Feuerzeuge tatsächlich verboten gewesen, hätte man den Fluggast problemlos über Lautsprecher ausrufen können.

    Wer weiß Bescheid?

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    • AgapanthusA Offline
      AgapanthusA Offline
      Agapanthus
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo

      Gemäss Info der Lufthansa ist der Transport von Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck generell verboten!

      Feuerzeuge

      Die Mitnahme eines Feuerzeugs ist gestattet, wenn es für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt ist

      Verboten ist die Mitnahme von:

      allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck

      sogenannten Zippo-Feuerzeugen

      mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen

      Feuerzeugbenzin

      Nachfüllpatronen(Quelle: Homepage der Lufthansa. www.lufthansa.de)

      Entgegen Deiner Ansicht ist jeglicher Transport von Feuerzeugen aller Art im eingecheckten Gepäck verboten!

      Heinz

      ///////////////*/
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      • UteEberhardU Offline
        UteEberhardU Offline
        UteEberhard
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wenn die Flughafengesellschaft wirklich so argumentiert, sollte der Pax. sich das schriftlich bestätigen lassen.

        Der Transport von Feuerzeugen im Koffer ist in der Tat untersagt. Die Argumentation kann nur sein, das nach der Kontrolle des Gepäcks ausreichend Zeit vorhanden war, den Pax. (Durchsage) zu informieren und zu seinem Gepäckstück zu holen.

        Frage: Welcher Flughafen und welche Airline ?

        Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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        • KatzenkratzbaumK Offline
          KatzenkratzbaumK Offline
          Katzenkratzbaum
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also, es handelt sich hier um handelsübliche Einweggasfeuerzeuge, nix Zippo, Benzin, oder ähnliches.

          Der Flughafen ist Frankfurt am Main und die Fluggesellschaft ist Air Namibia.

          Danke für die bisherigen Antworten!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AgapanthusA Offline
            AgapanthusA Offline
            Agapanthus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Bei den "verbotenen" Feuerzeugen im eingecheckten Gepäck spielt es eben gerade keine Rolle ob Benzin, Flüssiggas oder welches System auch immer.

            Sämtliche Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck sind verboten.

            Vielleicht weiss hier jemand von den Viel-Reisern, wie es gehandhabt wird, wenn verbotene Gegenstände "entdeckt" werden und - wie hier - noch genügend Zeit vorhanden wäre, den Zustand des Gepäckstückes zu bereinigen.

            Heinz

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            1 Antwort Letzte Antwort
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            • UteEberhardU Offline
              UteEberhardU Offline
              UteEberhard
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Habe mehrere hundert Flüge "erlebt". Bin bisher einmal ausgerufen worden, weil man in meinem Gepäck "etwas vermutete". Bin hin, Koffer auf und es wurde erkannt, dass alles legal war.

              Zweimal wurde bisher ein Koffer von mir geöffnet (nicht gewaltsam), der Koffer hatte am Zielflughafen einen Aufleber/Hinweis auf die Öffnung des Koffers. Aufkleber war vom BGS, beim zweiten mal vom Zoll. Keinerlei Beschädigung, es fehlte nichts. Ich habe es nur bemerkt wegen der Hinweiskleber.

              Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KatzenkratzbaumK Offline
                KatzenkratzbaumK Offline
                Katzenkratzbaum
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hier habe ich nochmal einen Hinweis einer Broschüre von Fraport eingescannt. Dort sind Einweggasfeuerzeuge nicht genannt:

                http://rapidshare.de/files/40636700/Info_Gepaeck.pdf.html

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AntoniaWA Offline
                  AntoniaWA Offline
                  AntoniaW
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ist es denn binnen 2,5 bis 3 Stunden auf dem Frankfurter Flughafen tatsächlich möglich, dass das Gepäck eingecheckt wird, zur Kontrolle transportiert wird, dort eine Weile in der Warteschlange verbringt, als vermutlich verbotene/gefährliche Ware beinhaltend identifiziert wird, vorerst ausgesondert und zur persönlichen Kontrolle weiterbefördert wird, wieder in die Warteschlange muss, endlich unter Zeugen manuell geprüft und final aus dem (Flug-)Verkehr gezogen wird und dann noch genug Zeit bleibt, um das ganze Geschehen protokollieren, den Passagier ausfindig zu machen, ausrufen zu lassen, auf sein Eintreffen, Einsehen und ggf. erneutes Einchecken zu warten?

                  An die Flugexperten: Hätte nicht dem Bundesgrenzschutz bei der Sichtung/Genehmigung der Waffen die verbotene Fracht auffallen müssen?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Katzenkratzbaum wrote:
                    Die Flughafengesellschaft behauptet, es haben sich im Koffer verbotene Feuerzeuge befunden. Tatsächlich waren im Koffer 9 handelsübliche Einwegfeuerzeuge, die man an jedem Kiosk kaufen kann. Diese sind aber offenkundig nicht verboten im Reisegepäck mitzunehmen.

                    Der Jadgurlaub fiel somit ins Wasser, da der Reisende keine Munition (die war genehmingt und befand sich auch im Koffer),

                    Hallo,

                    leider ist es so, daß Feuerzeuge jeder Art im Koffer verboten sind. Ich hatte auch schon welche, ohne Beanstandung dabei. Allerdings bei neun Stück und dann noch in Verbindung mit Munition, kann ich mir kaum vorstellen, daß hier irgendwelche Ersatleistungen in Anspruch genommen werden können.

                    Entsscheidend sind übrigens im Zweifelsfall die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften. Diese bestimmen, was an Bord darf und was nicht. So wirst Du im Jemen keine Probleme bekommen eine Pistole mit an Bord zu nehmen. Diese wird maximal dann in einen gesonderten Transportbehälter gelegt. Wenn überhaupt....

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AgapanthusA Offline
                      AgapanthusA Offline
                      Agapanthus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Katzenkratzbaum

                      Ich denke, Du beziehst Dich auf folgende Passage aus den EU-Bestimmungen über Gefahrgut:

                      Feuerzeuge, (z. Bsp. Bauart Zippo) die mit Benzin
                      gefüllt sind; solche ohne Benzin oder ohne
                      sonstige brennbarer Füllstoffe können jedoch
                      mitgenommen werden

                      Wenn Du das ganz exakt liest, so heisst es, dass Benzin-Feuerzeuge ausgeschlossen sind. Des weiteren: Nur Feuerzeuge ohne Benzin oder (ohne) sonstige brennbaren Füllstoffe können mitgenommen werden.

                      Die handelsüblichen Feuerzeuge sind jedoch m.W. mit Flüssiggas gefüllt, d.h. einem brennbaren Füllstoff und sind somit von der Beförderung ausgeschlossen.

                      Des weiteren sind m.E. die Fluggesellschaften frei (wie Berthold darauf hinweist) in Ihren Bestimmungen strengere Regelungen zu erlassen. Meines Erachtens handeln sie zudem klug, sämtliche Feuerzeuge auszuschliessen, da nur so unendliche Diskussionen über die Art der Feuerzeuge ausgeschlossen werden können. Mir sind zudem keine Feuerzeuge bekannt, die keine Flüssigkeiten enthalten. Die letzten dieser Art wurden wohl 1683 ausser Betrieb gesetzt, als es zunehmend schwierg wurde Zunderschwämme zu finden 😉

                      Heinz

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                      • soedergrenS Offline
                        soedergrenS Offline
                        soedergren
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Tja, ist leider so, auch "handelsübliche" Feuerzeuge gelten als Gefahrgut. Wenn wir alle Jahre wieder unsere Werbe-Feuerzeuge geliefert bekommen, dann erfolgt das per Kurierdienst mit Transportzuschlag, weil selbst die Deutsche Post diese nicht so ohne weiteres transportiert - von Fluggesellschaften ganz zu schweigen.

                        Insofern dürfte eine Schadenersatzforderung gegenüber der Airline keinen Erfolg haben. Die haben sich nur an die Regeln gehalten. Auch ein Ausrufen des Passagiers wäre nicht notwendig und in der Praxis auch bei 3 Stunden kaum durchführbar.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • UteEberhardU Offline
                          UteEberhardU Offline
                          UteEberhard
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Katzenkratzbaum,

                          noch eine Frage. Du schreibst im Koffer habe sich Munition befunden, dafür lag aber eine Genehmigung vor.
                          Wenn der Koffer kontrolliert worden ist, wo war denn die Genehmigung erkennbar. Und noch die Frage, hat Fraport schriftlich bestätigt, dass der Koffer wegen der Feuerzeuge nicht transportiert worden ist ?

                          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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                          • KatzenkratzbaumK Offline
                            KatzenkratzbaumK Offline
                            Katzenkratzbaum
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            UteEberhard wrote:
                            Hallo Katzenkratzbaum,

                            noch eine Frage. Du schreibst im Koffer habe sich Munition befunden, dafür lag aber eine Genehmigung vor.
                            Wenn der Koffer kontrolliert worden ist, wo war denn die Genehmigung erkennbar. Und noch die Frage, hat Fraport schriftlich bestätigt, dass der Koffer wegen der Feuerzeuge nicht transportiert worden ist ?

                            Es handelt sich hier um einen Bekannten von mir, so dass ich das mit der Genehmigung nicht 100% sicher weiß. Nur soviel, er hat dies bereits bei der Buchung im Reisebüro angegeben. Bei Aufgabe des Gepäcks hatte er wohl eine Bescheinigung über die Genehmigung der Munition.

                            Dass Fraport den Koffer wegen der Feuerzeuge nicht transportierte, habe ich schriftlich. Der Koffer wurde per Kurier an die Heimatadresse des Reisenden gesendet und befand sich bei dessen Rückkehr beim Nachbarn (dort wurde der Koffer abgegeben).

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              UteEberhardU Offline
                              UteEberhard
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke, informiere mich. Rückantwort kann aber 12-24 Stunden dauern.
                              Gruß
                              Hans

                              Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                UteEberhard
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Kratzenkatzbaum,

                                habe Dir einen PIN gesendet, mit den Infos. Wenn o.K. bitte um Info.

                                Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KatzenkratzbaumK Offline
                                  KatzenkratzbaumK Offline
                                  Katzenkratzbaum
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo!

                                  Vielen Dank an alle für die bisherige Hilfe! 😄

                                  Bin gerade in Eile und melde mich später noch einmal.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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