Lastschrift eingezogen aber kein Sicherungsschein
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Nö, ist nicht ok. Hast Du bei der Buchung keinen ausgehändigt bekommen? Ggf. Post verloren gegangen.
Welche Veranstalter?VG.
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Veranstalter ist Schauinsland. Evt. kommen die Unterlagen ja bereits morgen? Bei der Buchung habe ich nur eine Buchungsbestätigung erhalten.
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Im Reisebüro gibt´s bei SLR direkt einen Sicherungsschein mit der Reiseanmeldung, wenn man Lastschrift als Zahlungsweise auswählt. ( Meine ich jetzt mal so im Hinterkopf zu haben )
... aber bei SLR musst Du Dir da glaube ich keine Sorgen machen, gehört zu den Big Playern in der deutschen Touristik und bis Anfang April werden die ganz sicher noch auf dem Markt sein.

VG
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"Keine Sorgen machen" ist auch ganz nett, aber offenbar stimmen hier die
Abläufe nicht. Und die Größe oder bisherige Seriösität eines Unternehmens
spielt da absolut keine Rolle. Und ob es ein bedauerlicher Einzelfall ist, der
dennoch gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt oder tägliche Praxis:Es ist einfach so nicht korrekt. Da müssen sie ihr Konto eben später auffüllen.
Frühestens dann, wenn dem Kunden der Sicherungsschein vorliegt.
In keinem Fall davorGruß privacy
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Und wenn morgen doch etwas mit SLR passiert und hf40 hätte erst dann mitgeteilt, dass man zwar Geld vom Konto abgebucht hat, aber er keinen Sicherungsschien erhielt, wär der Kommentar mit Sicherheit anders ausgefallen.
Deshalb @hf40, sofort mit dem RV in Verbindung setzen und nachfragen, wo der Sicherheitsschein ist.
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Mir stellt sich die Frage, wie gebucht wurde.
Im Reisebüro vor Ort? Dann wird der Sicherungsschein doch gleich mit den zu unterschreibenden Dokumenten ausgedruckt.
Im Reisebüro online? Dann kann ich mir die Überlagerung schon eher erklären: Banken sind schneller als Briefdienste. -
@antoniaw
Punkt 2: Klar, aber dennoch klarer Gesetzesverstoß.Wo zieht man die Grenze, bei Problemen ist selbst der Versicherer aus
der Pflicht und haftet nicht für die Anzahlung, bei kurzzeitigen Reisen
wie hier schon gar nicht für den KomplettbetragGruß privacy
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Gefunden auf der homepage von SLR:
- Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen
a) Der Veranstalter kann Zahlungen oder Anzahlungen auf den Reisepreis - insbesondere nach Ziff. 2a) - e) - nur dann verlangen, wenn dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist.
- Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen
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Guten Morgen,
wenn du die Reise online gebucht hast, ist es möglich, dass der Schein als PDF zugeschickt wurde und im Spamfilter hängengeblieben ist.
Ansonsten, einfach beim RV anrufen und nachfragen.
Gruß,
soedergren
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Da der Sicherungsschein ja kein kundenindividuelles Produkt ist, wäre doch eigentlich auch ein aus dem Katalog ausgeschnittener gültig?
Wie sollte der Veranstalter bei einer Onlinebuchung den zeitlich passenden Zugang des Sicherungsscheins sicherstellen? Beim PDF-Mailing ist die sofortige Lastschrift/KK-Belastung rechtens. Aber wie lange sollte wohl beim Postversand gewartet werden - ob eine Woche für jede Bank/Sparkasse und jeden Briefdienst in Mitteleuropa ausreicht?
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Hi,
doch, er muss persönlich für den Kunden ausgestellt werden.
Auch wenn's nicht Eins-zu-Eins den Gesetzestext widerspiegelt, würde ich selbst aber eine Überschneidung vone Postlaufzeit und Abbuchung nicht als tragisch ansehen.
Gruß,
soedergren
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Hallo,
das Hotel, das angeboten wird, liegt derzeit preislich ca. 100 Euro teurer als das alte Hotel. Das mag aber auch daran liegen, dass die Reise in den Osterferien stattfindet, da ist eh vieles ausgebucht, bzw. man bekommt kaum Flieger ab Nord- und Westdeutschland.
Vom Online-Reisebüro gab es wegen dem Sicherungsschein leider keine Entschuldigung. Lediglich eine Notiz, dass der Schein abgesendet wurde (er kam ja auch Freitag mit der Buchungsbestätigung an). -
@carstenw
Ostern hatte ich überlesen, da ist das natürlich nicht unbedingt so.Ansonsten: Jede Woche, die mit zaghaften Buchungen daherkommt,
erhöht den Druck auf die Anbieter. Wie schrieb schon CaptainJarek:
Er ist gespannt, wer zuerst einknickt. Ich auch.Gruß privacy