Privatfahrzeug von Mietwagen unterscheiden
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Hallo,
Ich war zwar schon oft in der Türkei, und habe auch schon öfter einen Leihwagen gehabt, dabei habe ich auch nie Probleme gehabt.
Jetzt habe ich aber bei den Reisetipps gesehen, dass einige Leute über ein Mietwagenunternehmen einen Wagen geliehen haben, dann in eine Polizeikontrolle kamen. Dort wurde dann festgestellt, dass das Auto einer Privatperson gehört und nicht der Mietwagenfirma.
Wie kann ich mich davor schützen ? Kann man das irgendwo dran erkennen, ob es sich um ein Privatauto handelt ?
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Viele kleine Mietwagenfirmen mieten auch Autos von Privatpersonen. Hier wird ein Protokoll gemacht zwischen der Firma und dem Wageninhaber und dies ist rechtlich völlig ok. Ich kenne sehr viele die ihr Auto in der Saison einer Mietwagenfirma geben. Dieses interessiert die Polizei eigentlich wenig (Falls Versicherung und Papiere in Ordnung sind), wen es mehr interessiert ist das Finanzamt. Denn mit diesen Wagen wird Geld verdient und deswegen muss auch ein gültiger Vertrag zwichen der Mietwagenfirma und dem Kunden unterschrieben werden. Also immer auf einen Vertrag bestehen!!
@Hogit,
Autos von Autovermietungsfirmen haben ein ganz normales Kennzeichen wie andere Fahrzeuge auch. Also daran kann mans nicht erkennen
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N.B.
Was allerdings verboten ist, sein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug einem Türken zu überlassen.
Gilt glaube ich für alle Länder.
Dies betrifft ja nur wenige Urlauber, da die meisten hin fliegen.
Selbst darf man privat mit dem Auto eines Freundes fahren, aber die Versicherungssummen sind zu niedrig.
Wie hoch sind sie jetzt, Riviera?
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@juanito,
Ich weiss nicht welche du meinst aber die Haftpflichversicherung (trafik sigorta) ist generell niedriger als die Kaskoversicherung. Je nach Marke und Modell verschieden.PS. Seit 1.April 2008 gibt es im türkischen Strassenverkehrsgesetz eine neue Regelung. Wenn ein Unfall passiert können beide Parteien einen Unfallbericht schreiben ohne das die Verkehrspolizei hinzugerufen werden muss. Falls man aber darauf besteht kommt natürlich ein Verkehrspolizist (ausserhalb der Ortschaften ist Jandarmarie zuständig).
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hast Du da nicht etwas verwechselt?
Die Haftpflichtversicherung, die ggf. einen Millionenschaden abdecken muss, hat Deiner Ansicht nach eine niedrigere Deckungssumme als die Kasko, die maximal den Fahrzeug(-Zeit)-wert von - sagen wir mal - 20.000 Euro abdeckt?
wie das in der Türkei gehandhabt wird, weiß ich nicht.
In Deutschland und dem übrigen Europa kann ich mein Auto jedem überlassen, dem ich den Schlüssel anvertraue; es ist vollumfänglich versichert. Haftpflicht, Kasko und ggf. Rechtsschutz.
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Haftpflicht heisst in der Türkei -TRAFİK SİGORTASI- und ist, wie schon der Name sagt, für jedes Fahrzeug in der Türkei Pflicht. Hiermit wird nicht das eigene Auto sondern das in den Unfall verwickelte gegenüber Fahrzeug abgedeckt. Ohne diese -Trafik Sigorta- darf kein Fahrzeug auf die Strassen. Hier ist jedoch nur ein geringer Betrag abgesichert, alles darüber muss der Fahrzeuginhaber selber bezahlen. Deswegen machen viele noch eine private Kasko Versicherung. Mit dieser ist das eigene Auto (mit vollem Wert) mit den Insassen zusammen abgesichert, die Kasko ist aber nicht Pflicht. Die Trafik Sigorta (türkische Haftpflicht) zahlt nicht für Insassen da in der Türkei eine sehr hohe Quote von tödlichen Verkehrsunfaellen gibt.
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Musst mir über Versicherung nix erzählen, gar nichts ...
Du hast in Deinem Beitrag von heute, 21.33 h, schlicht die Deckungssummen für Haftpflicht und Kasko verwechselt...
Das zeugt von Inkompentenz. Falsche Auskünfte helfen nicht.
Dein Beitrag von 22.50 h ist wischiwaschi.
Bevor Du Ratschläge gibst, solltest Du Dich ein wenig schlauer machen...
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Liebe Erika1,
vielleicht solltest DU dich mal erkundigen was - ZORUNLU TRAFİK SİGORTA- ist und nicht gleich hier den grossen Held spielen. Du kannst ja bestimmt türkisch und internet hast du auch, also mach DU dich mal etwas schlauer.Da Du anscheinend sehr viel weisst erklaer mal was der Unterschied -Zorunlu Trafik Sigorta (türkische Haftplicht)- und Kasko ist!

