GERICHTSURTEIL: Reisebüro nicht haftbar für verlorene Urlaubszeit
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Gerade eben auf Spiegel online entdeckt:
"München - Wer über ein Reisebüro bucht, kann von diesem keinen Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit verlangen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Nur gegen einen Reiseveranstalter, der eine Reise in eigener Verantwortung organisiere, anbiete und erbringe, könne diese Forderung erhoben werden. Der ganze Artikel:"Spiegel online Reise
Quelle: spiegel online / reise /aktuell / 23.03.2009
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Das ist jawohl mal völlig selbstverständlich. Leute gibt´s

Viele Grüße.
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Das Urteil ist nachvollziehbar. Die Klägerin hat sich zwar bezgl. ihres Hotels und ihres Fluges im RB beraten lassen, aber da sie individuell alles selbst gebucht hat bzw. resp. buchen liess, war sie ihre eigene Reiseveranstalterin.
Sie muss sich anrechnen lassen, die Belegung des Hotels daher selber nachzufragen und diese Nachfrage u.U. ständig zu aktualisieren.
Das Urteil ist Wasser auf den Mühlen der Befürworter von Pauschalreisen und zeigt eindeutig eine Schwäche ( Risiko ) der Individualbuchung auf. Es ist eben kein Netz und kein doppelter Boden gespannt. Es bleibt offen, ob das Risiko akzeptabel bleibt und wie man ihm -in eigener Initiative- begegnen kann.
Gruss Gabriela
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Es ist weniger die Frage Pauschalreisen oder individuelles Reisen ja nein - mich erstaunt die Dreistigkeit bzw. die Gedankengänge von Menschen!
Es íst für mich nicht der erste "kuriose" Fall, in dem jemand etwas völlig Illusorisches fordert.
Aber etwas anderes ist wichtig im Zusammenhang mit mit diesem Urteil. Entgegen mancher (Fach)Meinung der letzten Jahre war ich immer schon der Ansicht, dass einzeln zusammen gestellte Reisebausteine, deutlich gekennzeichnet, wer dafür der Reiseveranstalter ist, in einem Reisebüro gebucht, keine Pauschalreise ist.
Es gab ja da das Portugal-Urteil, nach dem dann alle hysterisch wurden. Ich sehe mich in meiner Rechtsmeinung (wieder einmal) bestätigt, meint recht zufrieden
Peter
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##Ich sehe mich in meiner Rechtsmeinung (wieder einmal) bestätigt, meint recht zufrieden##
Großes Auf-die-Schulter-klopf!
Gruß
Manfred