Laptop beim Zoll anmelden!?
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Hallo, ich fliege Freitag früh nach Ägypten / Sharm El Sheikh und würde gerne meinen Laptop mitnehmen, hierzu habe ich eine Frage:
Muss ich diesen beim Zoll anmelden oder kann ich den ohne Anmeldung und ohne dedenken dorthin mitnehmen?
Wie läuft das ganze ab, wenn eine Anmeldung nötig ist, wo muss ich mich hinwenden am Flughafen?Würde mich über schnelle Antworten freuen.
Gruß
Dominik
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...hallo, wir hatten unser Laptop in Ägypten ( Hurghada ) vor 2 Wochen dabei - ebenfalls in Kuba im Dezember - wir haben nie was angemeldet - sind einfach mit Laptop durch und hatten keine Probleme.
Keine Ahung ob das richtig oder falsch war - evlt. noch anderer Infos von Insidern ...?
Viele Gruesse und viel Spass im Urlaub !
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Hallo!
Müssen tust Du das nicht, würde ich aber empfehlen.
INF.3 heißt der Vordruck und ist ein Blatt zu Rückwarenregelung.
Damit beweist Du, daß das Laptop ordnungsgemäß ausgeführt und wieder eingeführt wurde.
Somit kann Dir natürlich auch niemand unterstellen daß Dein Laptop im Urlaub erworben oder gar geklaut hast.
Man weiß ja nie.
Bin beim Zoll und habe so manche kuriose Dinge erlebt.MfG
metrobaer -
Hallo, danke für die schnellen Antworten

Ich werde aufjedenfall mal eine Rechnung des Laptops mitnehmen, wo Seriennummer mit draufsteht, aber das mit dem Formular könnte streßig werden am Flughafen.
Eine Original Rechnung des Gerätes sollte reichen, oder?Gruß
Dominik -
Hallo Dominik,ich glaube auch das die Rechnung reicht.Wir nehmen unser Laptop schon seit 5 Jahren mit und uns hat noch nie jemand danach gefragt.Außerdem wer kauft sich ein Laptop in Ägypten? Die Preise sind fast genauso wie in Deutschland und die Tastatur ist auch etwas anders.
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...Du kannst die Rechnung mit nehmen, mußt es aber nicht, da es aufgrund der Seriennummer und der Version des Betriebssystem offensichtlich ist, daß Du diesen hier bereits erworben hast.
Und selbst wenn Du beim Zoll in D bei der Wiedereinreise dahingehend kontrolliert werden solltest und der Ort des Kaufes angezweifelt wird, dann kannst Du den Beleg noch immer im nachhinein bei Deinem zuständigen Zollamt nachreichen, schließlich besteht keine "Belegpflicht" in Deutschland sondern nur eine Ausweispflicht...

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Ich hatte im März sogar 2 Net-Books und die Rechnungen dafür dabei.
Als Geschenk für meine Freundin war ihres noch in der Verpackung.Allerdings habe ich mich bereits beim Vorabend-Check-in informiert, ob ich beide mitnehmen darf und mir wurde bestätigt, dass dies ohne Beanstandung/Probleme möglich ist.
Nach der Sicherheits-Kontrolle wurde als einziges Teil der neue Camcorder auf Sprengstoff untersucht und ich wurde darauf hingewiesen, den Zipp-Beutel mit den Flüssigkeiten aus dem Handgepäck zu nehmen und in den Korb zu legen.
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juanito wrote:
So?
mein text war weg
السلام عليكم ورحمة الله وبركاته
بسم الله الرحمن الرحيم
Suuper...über diesen link freue ich mich seehr...habe sowas schon lang gesucht...Dankeeee

Sorry für OT
Xanti
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Hallo,
so, nachdem ich mir jetzt die ganzen Infos durchgelesen habe, ist es ja anscheind kein Problem das Notebook mitzunehmen.
Aber wie sieht es überhaupt mit Elektronik aus ? Gibt es da eine Obergrenze vom Wert der Ware ?
Wenn man ja wie auch andere hier schrieben Camcorder, Notebook, Digitalkamera mit dabei hat, wird der Wert ja immer höher. Kann es dann da hinterher Probleme geben ?
Oder ist es theoretisch egal wie viel man mit nimmt ?
Wie habt ihr es mit der Sicherheit im Hotel gemacht ? Das Notebook passt ja eh nicht in den Safe ? Habt ihr es einfach offen liegen gelassen oder im Koffer eingeschlossen ?
Bei uns im Hotel Arabia Azur ist leider eh kein Safe auf dem Zimmer

vielen Dank !
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...wenn Du die Angaben Dir im allg. Hinweis-Thread durchgelesen hast, dann sollte die Frage eigentlich geklärt sein. Für persönliche Gegenstände gibt es keine Grenze, nur für Bargeld, Devisen und Geschenke.
Ich habe immer mein Netbook dabei sowie mehrere Kameras, Handys und mehr. Alles kein Problem. Die Netbooks passen übrigens auch in die Safes, sollte Deines nicht passen, dann schließe es im Koffer ein und gut ist...

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curiosus wrote:
...wenn Du die Angaben Dir im allg. Hinweis-Thread durchgelesen hast, dann sollte die Frage eigentlich geklärt sein. Für persönliche Gegenstände gibt es keine Grenze, nur für Bargeld, Devisen und Geschenke.War mir ja eben nicht sicher, weil auf der Zoll Seite dies steht:
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
andere Warenbis zu einem Warenwert von insgesamt 300 EuroFlug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro