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Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbieter ungenügend

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • stefan/1978S Offline
    stefan/1978S Offline
    stefan/1978
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hallo,

    ich habe heute erfahren, das unser gebuchtes hotel geschlossen ist. das hotel, welches mir das reisebüro als alternative angeboten hat, ist für uns keine alternative.

    ich habe dem reiseanbieter nun 4 vorschläge unterbreitet. ich bin dazu auf die seite des reiseanbieters und habe nachgesehen, was überhaupt noch zu buchen wäre und es sind nur noch 5 hotels. das was mir als alternative gab und 4 die für uns interessant wären.

    wie sind da die chancen bzw. was ist zu beachten? interessant ist auch, dass heute (dienstag) die info kam und am freitag der flug geht.

    danke für eure hilfe!

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    • lippiza2000L Offline
      lippiza2000L Offline
      lippiza2000
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Stefan,

      ich hatta ja ein ähnliches Problem mit meiner Reise. Um welchen Veranstalter handelt es sich bei dir?

      lg, lippiza

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • stefan/1978S Offline
        stefan/1978S Offline
        stefan/1978
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        mir gehts da mehr um die inhaltlichen sachen. da es ja für jeden veranstalter gelten müsste.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • lippiza2000L Offline
          lippiza2000L Offline
          lippiza2000
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          was genau wilst denn wissen? bei mir war es das Talanquera das geschlossen wird und wir konnten dann kostenlos stornieren weil kein Angebot da war das uns zusagte. Aber ich ab es auch schon vor zwei Wochen erfahren und konnte somit noch en anderes Hotel suchen( wären auch am 1 Mai geflogen)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AntoniaWA Offline
            AntoniaWA Offline
            AntoniaW
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            In solchen Fällen ist eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung möglich. Der Mehr- oder Minderpreis zum neuen Hotel bleibt aussen vor.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • hexleontourH Offline
              hexleontourH Offline
              hexleontour
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Neue Frage

              Hallo liebe Forumsgemeinde,
              ich habe eine dringende Frage!
              Habe vom 2.1.2010 eine 14-tägige Reise in die Türkei ,HotelVikingenQuality Resort&Spa gebucht,habe nun in einer Bewertunggelesen,das Hotel wäre am 1.12.09 geschlossen worden-Winterpause!
              Als1.Anruf beim Reiseveranstalter  xyz,die Dame an der Hotline wusste von nichts,versprach morgen nach Rücksprache rückzurufen,
              2.Anruf direkt im Hotel,dort bestätigte man mir"The Hotel is closed"
              2.erneuter Anruf bei der Hotline des Reiseveranstalters,grosseVerwunderung dort-obwohl das Hotel seit 1.12. geschlossen ist!!!!!
              Ich hinterfragte Alternativen,die da wären
               -ich bekomme ein neues hotel angeboten in der gleichen Preiskategorie...EINES!!!!!
               -gefällt es mir nicht,kann ich kostenlos upgraden,aber muss die Differenz zahlen
                -oder ich storniere kostenlos,
              dies wäre aber eine schlechte Alternative,da am 2. 1. kaum noch Flügeab Stuttgart bzw der Nähe zu bekommen sind,abweichende Termine sind mirberufsbedingt nicht möglich.

              Meine Frage nun-ist das alles rechtens so und b----was soll ich tun?

              vielen lieben Dank für eure Antworten schon mal,von einer totalentnervten Krankenschwester die sich auf entspannte Tage nach demFeiertagsdienst gefreut hat..schnieeeeef..... [](javascript:showPopUp('https://secure.holidaycheck.de/forum?action=composepostprepopup&topicId=97226"ePostId=1473299', 'forumcomposepostpopup') [Beitrag zitieren](javascript:showPopUp('https://secure.holidaycheck.de/forum?action=composepostprepopup&topicId=97226"ePostId=1473299', 'forumcomposepostpopup')[](javascript:showPopUp('https://secure.holidaycheck.de/forumpostaction.php?action=reportpostprepopup&id=1473299', 'forumpostactionpopup') [Beitrag petzen!](javascript:showPopUp('https://secure.holidaycheck.de/forumpostaction.php?action=reportpostprepopup&id=1473299', 'forumpostactionpopup')

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              • eva-mariaE Offline
                eva-mariaE Offline
                eva-maria
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                uns ist auch mal so ergangen. Wir hatten auf Ibiza ein Hotel gebucht und ca. 2 Wochen vor Abflug wurden wir von unserem RV über das Reisebüro informiert, dass das Hotel früher geschlossen wird als ursprünglich geplant. Wir haben damals (vor ca. 2 Jahren) ein erheblich besseres Hotel als Alternative angeboten bekommen oder wir hätten auch auf ein total anderes Urlaubsziel kostenlos umbuchen können.

                LG
                Eva

                eva

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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Schon x-mal geschrieben in der gleiche Problematik, aber das Thema ist doch anscheinend immer wieder aktuell:

                  der RV kann den Reisevertrag nicht einhalten, und ist daher schadensersatzpflichtig. Der harte Weg: Reise offiziell wg. des Vertragsbruches stornieren, die Anzahlung bzw. den komplett gezahlten Reisepreis zurück verlangen und den RV verklagen. Die Gerichte sprechen in diesem Fall den Urlaubern ohne grosses Hin- und Her 50% des gezahlten Reisepreises zu, wenn es nicht besondere Umstände geben sollte, die mehr als 50% rechtfertigen. Dazu gehört auch z.B. die Verpflichtung des RV, Umstände wie die Schliessung eines Hotel unverzüglich bekannt zu geben. Das hat das LG Frankfurt schon mal mit zusätzlich 15% bewertet. Parallel eine Alternative buchen, um die geplante Urlaubszeit nicht zu versäumen.

                  1. Möglichkeit: eine angebotene Alternative des RV annehmen, ein -denkbares- kostenmässiges upgrade aber nicht akzeptieren, und dann -bei Ablehnung durch den RV- wieder auf die 1. Möglichkeit zurückgreifen.

                  2. Möglichkeit: mangels Alternative ( weil z.B. kein Flug mehr möglich ist ), das angebotene Erwsatzhotel unter Vorbehalt annehmen, und bereits vor Antritt der Reise ankündigen, nach Rückkehr Schadensersatzansprüche anzumelden und gegfl. gerichtlich einzuklagen.

                  Nach aller Erfahrung werden die RV so oder so erst mal mauern, und vorab keine akzeptable Regelung anbieten. Man muss sich also für einen Weg entscheiden und diesen durchziehen.

                  Gruss Gabriela

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • hexleontourH Offline
                    hexleontourH Offline
                    hexleontour
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich bedanke mich für die Antworten,besonders Gabriela half durch Ihre sachlichen und fundierten Aussagen mein erhitztes Gemüt zu kühlen:-))
                    Ich warte ab,was mir der RV heute anbietet und entsprechend handele ich dann,vom Ausgang des ganzen werde ich berichten!
                    Kommt gut in die neue Woche,
                    LG I.Matthes

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • BulgarienfanB Offline
                      BulgarienfanB Offline
                      Bulgarienfan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ergänzung zu Gabriela:

                      Die 50 Prozent Schadensersatzt erhält man nur, wenn der Veranstalter kein gleichwertigesErsatzhotel am selben Ortanbietet.

                      Dieser Schadensersatz soll für unnütz aufgewendeten Urlaub entschädigen. Ein solcher liegt vor, wenn die Mängel mindestens 50 Prozent betragen. Dabei hat es das Landgericht Frankfurt mit 15 Prozent Schaden gewertet, dass der Urlauber erst an Ort und Stelle erfahren hat, dass er sein gebuchtes Hotel nicht beziehen kann.

                      Im konkreten Fall würde ich schauen, ob das angebotene Ersatzhotel dem gebuchten gleichwertig ist (Ausstattung, Lage usw.) und es sich am selben Ort befindet. Wenn dem so ist und man es trotzdem nicht haben möchte, bleibt nur die kostenlose Stornierung. Einen Schadensersatz wird man dann höchstwahrscheinlich nicht erhalten.

                      Gruß

                      Manfred

                      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        richtig. Gabriela's Ausführungen sind zwar sachlich, aber leider falsch. Denn ein Schadenersatz kommt nur in Frage, wenn durch eine solche Umbuchung der Urlaub ganz ausfallen muß, oder eben durch die Umbuchung die Reisemöängel enorm sind.

                        Grundsätzlich wird der Veranstalter immer nur ein Hotel als Ersatz anbieten. Gefällt dieses nicht, so kann man sich aus dem Katalog ein anderes aussuchen und dann dieses dem Veranstalter als akzeptable Alternative vorschlagen. Dabei sollte natürlich darauf geachtet werden, daß die Alternative nicht zu teuer gegenüber dem umgebuchten Hotel ist, da man ansonsten eine Ablehnung bekommen wird. Auch hilft die Begründung, warum man das angebotene Ersatzhotel nicht möchte.

                        Was ich nicht verstehe ist aber, warum Du selbst beim Veranstalter anrufst. Das würde doch eigentlich Dein Reisebüro für Dich erledigen und die könnten Dir in aller Regel auch mit der Umbuchung helfen.

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • hexleontourH Offline
                          hexleontourH Offline
                          hexleontour
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          guten Morgen Berthold,
                          danke für die Antwort!
                          Vorweg möchte ich richtigstellen,das die Priorität bei mir nicht auf möglichem Schadensersatz liegt,ich möchte nur nicht ,wie vom RV angekündigt eine mögliche Preisdifferenz zu einem von mir gewähltem Hotel zahlen,wenn das Ersatzhotel nicht gefällt.
                          und Reisebüro ...ist leider nicht,weil ich im ------Internet gebucht habe.Gestern war sonntag,ich hatte frei und Zeit und bin beim stöbern in den Bewertungen auf die Aussage gestossen Hotel seit 1.12 geschlossen,da rief ich kurzerhand die hotline des RV an und fragte nach,vorher stellte ich fest ,das dieses Hotel erst wieder ab Februar buchbar ist.Ergo wusste man dort ja bereits davon und es ärgert mich total das man dort meint von nichts zu wissen!
                          grüssle I.Matthes

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,

                            wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, wovon ich ausgehe, dann frage ich mich natürlich warum Du im Internet gebucht hast. Der Preis wäre ja wohl der gleiche gewesen nur hättest Du jetzt halt jemand, der Dir hilft.

                            Im Übrigen gibt es auch Reisebüros die am Sonnrtag geöffnet haben und Internetanbieter, die keine kostenpflichtigen Telefonnummern haben.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hexleontourH Offline
                              hexleontourH Offline
                              hexleontour
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ach Berthold...wie sagt man so schön...wenn der Hund nicht gesch.....hätte,gäbs kein Gestank..lach,aber Scherz beiseite,
                              ich arbeite an einer Klinik in 3 Schichten,da ist man einfach nur froh wenn es dieMöglichkeit des Internet gibt und man bequem von zu _Hause was erledigen kann...auch zu unüblichen Zeiten.
                              grüssle

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maierG Offline
                                gabriela_maier
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Na ja, ich hatte gedacht, die Branche würde endlich akzeptieren, was wir schon in div. threads besprochen haben. Aber es bleibt wohl -aus ureigenem Interesse bestehen- die Mär aufzubauen, das ein Urlauber ein Alternativangebot des RV akzeptieren müsste. Neee, braucht er nicht. Er hat mit dem RV einen Reisevertrag mit bestimmten fixen Kriterien geschlossen: Termin, Dauer, Abgangs- und Zielort ( Flughafen ) und Quartier in der gewählten Ausstattung. Variabel sind lediglich ( leider immer noch ) Flugzeiten, airline. Aber daran wird gearbeitet.

                                Jeder einzelne der Fixpunkte, den der RV nicht einhält, muss -wenn es der Urlauber will- gerichtlich geklärt werden. Der gewichtigste Grund ist unzweifelhaft das gebuchte Hotel, weil dieses allein vom zeitlichen Ablauf sich auf die Dauer des gesamten Urlaubes auswirkt. Und hier gibt es auch die grösste Rechtssicherheit, wenn man sich mal vergleichbare Urteile anschaut, wenn der RV dieses gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stellt.

                                Ein wichtiger Satz vorweg: solche Schadensersatzansprüche sind vergleichbar mit den Stornokosten der RV, wenn der Urlauber seinen Vertrag nicht einhält. Er kann sich zwar dagegen versichern, aber die Frage ist trotzdem erlaubt: warum versichert sich denn der RV nicht gegen dieses Risikos ? Was, wenn es eintrifft, ihn nicht davon abhält, alle finanziellen Folgen auf den Hotelier abzuladen. Aber das ist ein anderes Thema.

                                Die Entscheidung des Urlaubers, ein bestimtes Hotel zu buchen, ist eine subjektive Entscheidung. Er braucht die auch nicht zu rechtfertigen oder zu begründen, wie z.B. ich fahre seit 10 Jahren jedes Jahr dorthin, oder wir treffen uns dort immer mit vielen alten Urlaubsbekannten, oder dort bekomme ich immer mein gleiches Zimmer oder was man sonst noch alles angeben könnte.

                                Die subjektive Entscheidung hat folglich nichts oder nur sehr wenig mit objektiven Kriterien zu tun, und muss deswegen auch nicht diskutiert werden. Selbstverständlich hat das "subjektiv" gewählte Hotel auch "objektiv" zu bewertende Massstäbe, und niemand wird im Ernst bestreiten, das solche objektiven Kriterien durchaus zu vergleiche wären.

                                Aber der Urlauber muss nicht nachweisen, das er seine Wahl nach objektiven Gesichtspunkten getroffen hat. Er hat ein bestimmtes Hotel gewählt, was er jetzt nicht bekommt. Und deswegen ist und bleibt der RV schadensersatzpflichtig.

                                Gruss Gabriela

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ADEgiA Offline
                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  gabriela_maier wrote:
                                  Na ja, ich hatte gedacht, die Branche würde endlich akzeptieren, was wir schon in div. threads besprochen haben. Aber es bleibt wohl -aus ureigenem Interesse bestehen- die Mär aufzubauen, das ein Urlauber ein Alternativangebot des RV akzeptieren müsste. Neee, braucht er nicht. Er hat mit dem RV einen Reisevertrag mit bestimmten fixen Kriterien geschlossen: Termin, Dauer, Abgangs- und Zielort ( Flughafen ) und Quartier in der gewählten Ausstattung. ....

                                  Jeder einzelne der Fixpunkte, den der RV nicht einhält, muss -wenn es der Urlauber will- gerichtlich geklärt werden. Der gewichtigste Grund ist unzweifelhaft das gebuchte Hotel, weil dieses allein vom zeitlichen Ablauf sich auf die Dauer des gesamten Urlaubes auswirkt. Und hier gibt es auch die grösste Rechtssicherheit, wenn man sich mal vergleichbare Urteile anschaut, wenn der RV dieses gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stellt.
                                  Hallo,

                                  wieder sehr sachlich, aber fachlich, wie üblich, wieder hauptsächlich daneben.

                                  Der Kunde wird darüber informiert, daß das Gebuchte Objekt nicht zur Verfügung steht. Er hat die Wahl zu stornieren, oder anderweitig zu buchen. Das kann ein Hotel vom gleichen Veranstalter sein, oder auch ein anderes. Anspruch auf Schadenersatz hat der Kunde aber nur, wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Imaginären Schadenersatz gibt es nach meiner Meinung in der Rechtsprechung noch nicht.

                                  Dieser  Schadenersatz kann zum Beispiel entstehen, wenn der Veranstalter überhaupt keine Alternativen, oder nur sehr schlechte Alternativen anbietet. Hier müsste das Hotel aber wirklich katastrophal sein. Auch könnte es zu Schadenersatz kommen, wenn nachgewiesen werden kann, daß ein alternativ bei einem anderen Veranstalter gebuchtes Hotel zum Buchungszeitpunkt deutlich teuer ist, als es zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt  der ersten Reise gewesen wäre.

                                  Im anderen Fall reden wir immer von einer Reisepreisminderung, nicht aber von Schadenersatz. Das sind zwei paar Schuhe, auch wenn es manche hier nicht begreifen wollen.

                                  Akzeptiert ein Kunde ein Alternativhotel, so gelten natürlich auch dessen Leistungsausschreibungen. Ist hier etwas nicht in Ordnung, dann kann der Reisepreis gemindert werden. Ein Fall für Schadenersatz könnte sein, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel eine besondere Leistung anbietet, die auch bei keinem anderen Hotel in diesem Zielgebiet zu finden ist. Nur dann wäre das denkbar und selbst da muß es schon ein recht triftiger Punkt sein.

                                  Der Kunde muß natürlich kein Alternativhotel akzeptieren und natürlich muß er eine andere Wahl auch nicht begründen. In der Praxis sieht es aber so aus, daß sich der Veranstalter leichter tut eine vom Kunden vorgeschlagene Alternative zu akzeptieren, wenn man ihm sagt, warum sein Vorschlag nicht in Frage kommt.

                                  Denn eines scheinst Du immer noch zu vergessen, Der Kunde will ja schließlich in den Urlaub und nicht Geld vom Veranstalter zurück. Außerdem sind die meisten Alternativhotels wirklich besser (zumindest teurer) als die ursprünglichen. Daher lohnt es schon wenn man auch sagt, warum dieses nicht in Frage kommt.

                                  Und noch etwas ganz kurz zu dem leidigen Thema mit den Flugzeiten: Es gibt genügend Möglichkeiten seinen Urlaub mit festen Flugzeiten zu buchen. Wenn der Kunde dies nicht möchte, weil es Ihm zu umständlich, oder zu teuer ist, dann ist das seine Sache. Ich kann dieses ewige Gejammere aber nicht verstehen. Ich möchte nicht, und dagegen wehre ich mich vehement, daß mir irgendeiner (schon gar keiner der von den touristischen Abläufen kaum einen Schimmer hat) vorschreibt, ob ich feste Flugzeiten buchen will, oder ob ich auch anders zufrieden bin. So wie es jetzt ist, ist es für mich optimal, weil ich nach meiner Meinung dadurch viel Geld spare und eine wesentlich größere Auswahl habe. Da kannst Du machen was Du willst, das wird es nicht geben, so lange die Alternativen buchbar sind. Auch wenn Du immer wieder wie ein kleiner dreijähriger Junge mit dem Fuß auf dem Boden aufstampfst und trotzig "Ich will aber!" schreist. Dann buch es doch und beende diese ewige Leier endlich einmal. Es hindert Dich doch keiner daran, aber schreib bitte anderen nicht vor, was sie gut, praktisch und preiswert finden sollen!

                                  Gruß

                                  Berthold

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                                  • LouboutinL Offline
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                                    Louboutin
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    eva-maria wrote:
                                    .... Wir hatten auf Ibiza ein Hotel gebucht und ca. 2 Wochen vor Abflug wurden wir von unserem RV über das Reisebüro informiert, dass das Hotel früher geschlossen wird als ursprünglich geplant. Wir haben damals (vor ca. 2 Jahren) ein erheblich besseres Hotel als Alternative angeboten bekommen....
                                    ...... scheint ein " Ibiza - typisches - Problem " zu sein, denn ähnliche Erlebnisse wurden auch mir im letzten Jahr zuteil. Allerdings mit dem Unterschied, dass zum Reisezeitpunkt ( Ende April ) das gebuchte Hotel noch nicht geöffnet war.

                                    Haben dann statt 3 Sterne HP sogar ein 4 Sterne AI ohne Aufpreis erhalten.

                                    Danke Neckermann 😘

                                    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • gabriela_maierG Offline
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                                      gabriela_maier
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo ADEgi:

                                      welcome back aus der selbstgewählten Abstinenz. Bei der Gelegenheit: schaue doch mal bitte in den thread "Tourismus in der Krise" rein, vielleicht könntest du dazu noch was sagen in bezug auf deine Kommentare vor einem Jahr.

                                      Aber zum Thema:

                                      du wiederholst die Argumente der Rechtsabteilungen der RV, wenn diese Ansprüche abweisen wollen, die schon längst von den Gerichten absolut anerkannt werden. Warum ? Das dient doch nicht der Sachlchkeit.

                                      Es gab vor einiger Zeit ein Urteil -leider weiss ich im Moment nicht welches- das den hier nachgefragten Zustand meiner Meinung nach bestens beschrieben hat:

                                      mit der Buchung verbindet der Reisende bestimmte Emotionen und Erwartungen an die Reise. Und wenn sie u.a. an die Buchung an ein bestimmtes Hotel geknüpft sind, und durch die Verweigerung dieses Hotels nicht erfüllt werden sind die Erwartungen an die gebuchte Urlaubsfreude nicht erfüllt worden.

                                      Der Reisevertrag bindet beide Parteien an die darin festgelegten Kriterien. Kann ihn der Urlauber nicht erfüllen werden Stornokosten fällig. Kann ihn der RV nicht erfüllen werden auch für ihn ( und warum auch nicht ?? ) Stornokosten = Schadensersatzansprüche fällig.

                                      Das ist eine ausgewogene Balance aus den Vertragsbestimmungen. Als ich übrigens in einem anderen thread auf ein bestimmtes Urteil eines Amtsgerichtes in genau dieser Sache hingewiesen habe bekam ich dazu folgende im Sinne zitierte Antworten: ein Amtsgericht interessiert mich nicht, Richter am Amtsgericht sind minderwertig, ich akzeptiere nur Urteile von mindestens Landgerichten oder noch höher.

                                      Ich bleibe dabei: wer den Vertrag bricht ist schadensersatzpflichtig. Und das ist gut so und so sehen es auch die Gerichte.

                                      Gruss Gabriela

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • volrinV Offline
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                                        volrin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,
                                        bitte um Info/Aufklärung ob wir noch irgendwelche Ansprüche haben.
                                        Folgendes ist pasiert:
                                        Wir hatten für die Zeit vom 23.04. - 07. 05. das Hotel Lilyum in Side-Kumköy gebucht, bestätigt bekommen und bezahlt. In Antalya angekommen wurden wir von alltours Leuten zum Bus geschickt und nach 20 Minuten als der Bus voll war kam eine Dame und fragte nach den Gästen zum Lilyum. Wir gaben uns zu erkennen und die Dame meinte: Sie kommen ins Novum Garden Side, Hotel Lilyum noch zu.
                                        Es war 18 Uhr und ich hatte keinen Gedanken den Urlaub durch sofortigen Rückflug zu beenden. Am nächsten Tag bei dem Begrüßungstreffen erfuhren wir dann das es zahlreichen anderen Gästen die ebenfalls Freitag oder in der Nacht angekommenw aren genauso erging. Zum Ende des Gespräches erklärte die Reiseleiterin das am Sonntag 25.04. geöffnet würde und wer umziehen möchte kann dies und wer nicht könnte bleiben. Wegen des erneuten ein- und auspackens entschlossen wir uns zu bleiben und das Hotel war auch kein Horrorhaus.
                                        Mir geht es bei der Frage darum ob es nicht 1.) so hätte sein müsssen das wir bereits zuhause Info bekommen und uns selber eine Alternative aussuchen könnten, 2.) das Ersatzhotel lag nicht im gebuchten Kumköy sondern in Gündogdu und 3.)was uns hauptsächlich ärgert die Aussage: sie kommen ins....., keine Entschuldigung oder Erklärung, für die war das alles schon geklärt.
                                        RV war alltours-flugreisen

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                                        • LexilexiL Offline
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                                          Lexilexi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @volrin
                                          aus welcher situation heraus möchtest du einen anspruch herleiten?
                                          wo genau ist dir schaden in welcher höhe entstanden?

                                          Das "F" in Montag steht für Freude.

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