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Umbuchung von Flusskreuzfahrt auf Busreise

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  • manfredlenkM Offline
    manfredlenkM Offline
    manfredlenk
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ein Busreiseveranstalter hat auch Flusskreuzfahrten in seinem Katalog, bei denen er als Vermittler auftritt und die langen Hin- und Rückfahrten mit Bus selbst übernimmt. Durch gesundheitliche Umstände sind wir veranlasst, auf eine Busreise mit nahem Ziel umzusteigen.
    In den Reisebedingungen sind für Umbuchungen bis zu einem bestimmten Termin, der hier keine Rolle spielt (4 Monate vor Beginn) Gebühren von 10 Euro pro Person festgelegt, "unabhängig ob Orts-, Gruppen-, Terminänderung oder Benennung einer Ersatzperson." ... "Umbuchungen können nur innerhalb der in diesem Prospekt genannten Reisen vorgenommen werden." Und dort stehen alle Kategorien drin. Ausnahmen sind nicht genannt; lediglich die Stornokosten sind unterschiedlich.

    Wie ist die Rechtslage? Grundsatz "Die AGB gelten!"; ... oder doch nicht?

    Manne

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    • Wombel777W Offline
      Wombel777W Offline
      Wombel777
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      zunächst wäre es interessant zu wissen, ob ihr wirklich auf eine der angebotenen kürzeren Busreisen "umsatteln" wollt. Dann wäre das doch kein Problem laut Deinen Angaben.

      LG

      Wombel777

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