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Umbuchung / Stornierung NY-Flug mit AIR BERLIN

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
7 Beiträge 4 Kommentatoren 5.6k Aufrufe
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  • computerhirni2C Offline
    computerhirni2C Offline
    computerhirni2
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    als Pauschaltourist stehe ich nun ein wenig auf dem Schlauch.
    Wir hatten die Transamerikareise mit der AIDA gebucht.
    Nun buchten wir auf eine Karibik-Reise um.
    Leider buchten wir die Flüge separat über Air Berlin.

    Wir bezahlten ca. 600.-€ für die Rückflüge von NY nach Stuttgart.

    So habe ich es nun auf der Seite von Air Berlin verstanden:

    Umbuchung internationaler Flug auf internat. Flug 50.-€ Umbuchungsgebühr
    p. Person.
    Wenn wir stornieren gehen 20 % von den 600.-€ weg ( Flugdatum 13.09.09 ).
    Bekommen wir die 480.-€ wieder erstattet, oder ?

    Gruß Hartmut

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    • Stephan_KnopfS Offline
      Stephan_KnopfS Offline
      Stephan_Knopf
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      So ist es, du bekommst den Flugpreis abzüglich der Stornogebühr (pro Person/Ticket) zurück. Wenn du für den gebuchten Flug eine Rücktrittsversicherungabgeschlossen hast, übernimmt diese die Gebühren.
      Das kann auch der Fall sein, wenn du mit Kreditkarte gezahlt hast, bei meiner AMEX ist sowas mit dabei.

      *Zitat Airberlin:
      Spar-Tarif: Wird ein gebuchter Kurz- oder Mittelstreckenflug im Spartarif nicht angetreten oder storniert, bleibt der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft bestehen.
      Wird ein gebuchter Langstreckenflug (Entfernung zwischen Abflug- und Zielort mindestens 3.000 Meilen) nicht angetreten oder storniert, darf die Fluggesellschaft folgende Beträge berechnen:

      • bis 21 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Beförderungsentgeltes
      • bis 14 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Beförderungsentgeltes
      • bis 7 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Beförderungsentgeltes
      • bis 1 Tag vor Reiseantritt: 50 % des Beförderungsentgeltes
      • am Tag des Reiseantritts: 100% des Beförderungsentgeltes (netto).
        Weiterhin wird ein Bearbeitungsentgelt von 25 EUR pro Reiseteilnehmer und Buchung erhoben. Bitte beachten Sie, dass die Service Charge nicht erstattungsfähig ist.*

      Flex-Tarif: Eine Stornierung ist bis zum Abflugtag möglich. Diese muss vor Reiseantritt telefonisch oder schriftlich bei airberlin eingegangen sein. Die Tickets werden Ihnen voll erstattet, d. h. mit dem vollständigen Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren. Wird ein Flug storniert, der zuvor im Spartarif gebucht war, wird der Preisanteil des ursprünglichen Spartarifs bei der Erstattung des Flugpreises abgezogen. Bitte beachten Sie, dass die Service Charge nicht erstattungsfähig ist.

      Von wo geht die Kreuzfahrt denn jetzt los?
      Airberlin fliegt doch auch nach Florida evtl. buchen sie ja den Flug um und du musst nur eine Differenz zahlen.? Frag doch einfach mal an.

      Schöne Grüße...

      Stephan

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • merkaiiM Offline
        merkaiiM Offline
        merkaii
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Stephan_Knopf wrote:
        Wenn du für den gebuchten Flug eine Rücktrittsversicherungabgeschlossen hast, übernimmt diese die Gebühren.
        Das kann auch der Fall sein, wenn du mit Kreditkarte gezahlt hast, bei meiner AMEX ist sowas mit dabei.

        Das stimmt zwar, aber in dem Fall wird dir diese nicht viel helfen.

        Die springen nicht ein wenn man sich einfach für einen anderen Flug entscheidet und vom geplanten Flug zurück tritt.
        In solchen Fällen musst du die Kosten selber tragen.

        Wenn jetzt Krankheit oder so einen Reiseantritt nicht möglich machen, dann zahlt die Versicherung die Kosten.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ronny87R Offline
          Ronny87R Offline
          Ronny87
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Stephans Ausführungen sind nicht ganz korrekt.

          Die Reiserücktrittsversicherung wird bei Umbuchung aus eigenem Wunsch keinen Cent bezahlen.

          Grüße

          Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Stephan_KnopfS Offline
            Stephan_KnopfS Offline
            Stephan_Knopf
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja sorry, ich lass mich gern belehren...

            Hatte noch vergessen zu schreiben, dass er einen triftigen Grund (Krankheit) dazu braucht. Evtl kann man da ja was drehen mit dem Arzt seines vertrauens.

            Sollte doch gehen ?

            Schöne Grüße...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • merkaiiM Offline
              merkaiiM Offline
              merkaii
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Evtl schon, sicherlich...
              Aber ich glaub das ist nicht die Plattform um über, nun, Versicherungsbetrug zu reden 😉

              Also um das ganze hier im ordentlichen Rahmen zu halten, wird Hartmut in der Hinsicht wohl leider in den sauren Apfel beißen müssen

              😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Stephan_KnopfS Offline
                Stephan_KnopfS Offline
                Stephan_Knopf
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                OK, sorry...

                LG Stephan

                1 Antwort Letzte Antwort
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