Gepäck 3 Tage zu spät erhalten....
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Hallo,
wir haben in unserem 1 wöchigem Urlaub unser Gepäck erst nach 3 Tagen erhalten.
Unser Reiseveranstalter hat uns jetzt einen Scheck in Höhe von 25% des anteiligen Reisepreises nur der 3 Tage geschickt. Ist dies eurer Meinung nach korrekt? Auf der ADAC Seite gibts einige Urteile, wonach es 25% des gesamten Reisepreises zurückerstattet gibt....Gruß
Chris -
25 % anteilsmäßigfür drei Tage ist schon eine ***********! Würde mich keinesfalls damit zufrieden geben!! Allein der Aufwand, sich die ganzen Dinge (Zahnputzzeug, Shampoo, Duschgel, Bikini, Badetüchter, Schuhe, Kleidung, U-Wäsche usw.usw.) kaufen zu müssen!!
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ich finde es überhaupt nicht richtig, dass man einen prozentualen anteil des reisepreises entschädigt.
es sollte ein pauschalbetrag sein.
denn:
der aufwand, sich für 3 tage ersatzsachen zu beschaffen, ist für eine 1000 eur reise genau so hoch, wie für eine 5000 eur reise.
will damit sagen: man bekommt die zahnpasta und toilettenartikel im geschäft ja nicht billiger, nur weil man eine billige reise gebucht hat.
und die sachen sind ja nicht teurer, wenn man eine luxusreise gebucht hat.
@chrime
ist der betrag denn nur eine entschädigung für die unannehmlichkeiten? oder für euren aufwand?
habt ihr die quittungen für euro kosten aufgehoben? -
Hat der Reisegast den Zielflughafen erreicht, sein Gepäck aber nicht, so gilt es zuerst zu klären, ob das Gepäck gänzlich verloren wurde, oder ob es nachgeliefert werden kann.
Tauchen die Koffer gar nicht mehr auf, so haftet die Fluglinie bis zur Höhe von 1200 Euro für den Schaden. Bei aufgegebenem Gepäck muss gezahlt werden, unabhängig davon, wer den Schaden verursachte. Beim Handgepäck muss der Fluggast das Verschulden nachweisen.
Hat das Gepäck einen anderen Flughafen angeflogen als sein Besitzer, so müssen die Koffer so rasch als möglich an den Fluggast nachgeliefert werden. Auch hier haftet die Fluglinie bis zu 1200 Euro.Quelle: tt.com
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@strawberryhill
weißt du denn auch, was eintreten muß, dass die fluglinie 1200 euro bezahlen muß?
eine "bis zu" angabe hilft hier ja nicht so gut. -
Das, was strawberryhill hier genannt hat, sind die Höchstsätze gem. Montrealer Abkommen. Nach 5 Tagen "Koffer vermisst" wird das bei etlichen Fluggesellschaften gleichbedeutend mit "Verlust des Gepäcks" angesehen. Bis zu ca. 1200 Euro (Währungsschwankungen) und die Voraussetzungen kann man in der EU-Verordnung nachlesen. (Details im nachfolgenden Link)
Die Schlichtungsstelle Mobilität hierzu:
Allerdings sollten Flugreisende beachten, dass das “Montrealer Übereinkommen“ nicht gilt, falls der Flug im Rahmen einer Pauschalreisestattfindet. Rollt das Gepäck in diesem Fall beschädigt oder gar nichtvom Förderband, muss der Schaden nicht nur der Fluggesellschaft,sondern zusätzlich dem verantwortlichen Reiseveranstalter gemeldetwerden.Und da es hier um eine Pauschalreise geht, hier noch zusätzliche Tipps dazu.
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Und wofür willst du dann noch Geld haben?
Gruß
Manfred
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Hallo!
Es kommt ja nicht nur auf die Zahnbürste, Zahnpasta uns Sonnenmilch an. Wenn ich im durchschwitzen stinkenden T-shirt im Hotelrestaurant oder Bar sitzen müßte, würde das mir persönlich schon den Urlaub vermiesen. Auch ständige nachfagen und suchen der Reiseleitung wegen des Gepäck nervt schon.
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Ja stimmt, und dafür gab es 25% des Tagespreises x 3 Tage. Bei Linienflügen sieht es allerdings deutlich besser aus.
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Lugansk wrote:
Hallo!Es kommt ja nicht nur auf die Zahnbürste, Zahnpasta uns Sonnenmilch an. Wenn ich im durchschwitzen stinkenden T-shirt im Hotelrestaurant oder Bar sitzen müßte, würde das mir persönlich schon den Urlaub vermiesen. Auch ständige nachfagen und suchen der Reiseleitung wegen des Gepäck nervt schon.
chrime schireb doch, dass der reiseleiter alle utensilien bezahlt hat.
der wird ja nicht für 90 euro zahnpasta gekauft haben. -
bernhard707 wrote:
Ja stimmt, und dafür gab es 25% des Tagespreises x 3 Tage. Bei Linienflügen sieht es allerdings deutlich besser aus.als entschädigung finde ich diese summe auch angemessen.
die restlichen tage seiner reise konnte der te ja wieder seine eigenen sachen benutzen.
ich finde:kein grund zur klage -
Da wurde nix zur Verfügung gestellt, man musste es sich schon selbst besorgen und gegen Vorlage der Belege wurden 90 Euro vor Ort erstattet. So habe ich es zumindest verstanden.
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Grundsätzlich wäre hier alles korrekt abgelaufen: der Kunde hat einen Betrag zum Kauf der notwendigsten Artikel erhalten (weder Fluglinie noch Reiseveranstalter müssen diese Dinge von sich aus zur Verfügugn stellen, sie müssen sie nur bezahlen).
Da die verspätete Gepäckauslieferung im Rahmen einer Pauschalreise einen Reisemangel darstellt, ist dieser nach dem Gewährleistungsbestimmungen zu entschädigen. Daher sehe ich in 25 % Anteil eines Reisepreistages durchaus eine korrekte Vorgangsweise.
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Beitrag hier eingefügt !
Jochen-Flamm wrote:
Hallo,folgender Sachverhalt: Flug am 03.11.11 mit Condor in der Premium Economy nach Santo Domingo. Dort die Info, dass nur Gepäck der Business Class angekommen ist, das der restlichen Maschine noch inFrankfurt sei, weil dort nur bis 22 Uhr geladen werden darf und es zeitlich nicht mehr reichte. Gepäck wird 3 Tage später ins Hotel geliefert. PIR Document über den Gepcäkverlust und alle sonstigenBelege (Gepäck-ID, Belege für das Nötigste, wie Badekleidung, Short, T-Shirt, Flip Flops etc9 liegen vor und wurden von mir kopiert und als Original nach dem Heimflug an den Kundenservice Condorgeschickt. Gesamtbetrag 192 US Dollar. Dieses Geld muss die Airline lt. Fluggastrechte von Montreal ersetzen. Umschlag gab es in Frankfurt von der Condor Mitarbeiterin. Nun habe ich seit 3 Wochenkeinerlei Antwort. Ich habe schon aus dem Hotel 2 mails an Condor (werden vertreten von Thomas Cook Kundenservice-geht aus der Bestätigungsmail über email Erhalt hervor) und zu Hause nochmal 1 mailgeschrieben. Ausser einer Bestätigung über den email Eingang und die Zusage "mein Anliegen so schnell wie möglich" zu bearbeiten, kam nichts. Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Ist das normal? Sollich gleich zum Anwalt? Bitte um Tipps.
Viele Grüße -
@Jochen.Flamm
Du kannst die EU Menschenrechtskommission anrufen, oder einfach noch etwas Geduld aufbringen - je nach Belieben!
