Konflikt um Storno/Geld
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Hallo, folgender Fall beschäftigt mich, ich hoffe das passt hier rein:
Mein Ex-Freund und ich hatten eine USA-Reise geplant.
Nun hat er sich kurz davor von mir getrennt und hat darauf bestanden
die Reise zu stornieren. Da ich zeitlich mehr Freiraum hatte, beschlossen wir,
dass ich mich um das stornieren kümmern werde. Ich ging davon aus, dass uns
die Versicherung die restlichen 50% Stornokosten erstatten wird.
Was nun jedoch nicht der Fall ist. Wir bekommen lediglich vom Veranstalter 50%.
Nun möchte mein Ex-Freund die 50% vom Veranstalter für sich alleine,
da er behauptet ich habe mich nicht richtig um das stornieren bei der Versicherung gekümmert
und es mein Verschulden ist.
Hat er darauf Anspruch? Ich denke, das Geld wird aufgeteilt? -
Sorry isabell, wenn ich das so ausdrücke. Aber was bist du denn für ein Herzchen? Lässt du dir vom holden Ex alles erzählen? Also von mir würde dieser Macho zur Strafe GAR NIX kriegen, fertig.
Gemeinsam gebuchte und stornierte Reise = jeder trägt die Hälfte der Ausfallkosten, das ist doch wohl klar!! Unglaublich sowas. Hätte sich dein Ex ja selber um die Storniererei kümmern können, wenn ihm dein Einsatz nicht in den Kram passt.
Lass dich bloss nicht unterbuttern. -
"...da er behauptet ich habe mich nicht richtig um das stornieren bei der Versicherung gekümmert..."
Eine Trennung ist ganz sicher kein versicherter Grund für einen Reiserücktritt, zeige Deinem Ex Freund die AGB des Versicherers.
Auf wessen Namen wurde die Reise gebucht?
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Ist mir klar. Nur er hat "angeblich" gesagt, wenn mehr als 100€ Stornokosten anfallen, soll ich es sein lassen mit dem stornieren.
Ich kenne diesen Sturkopf und denke fast nicht dass ich das mit ihm auf die Reihe bekomme.
Wie wird sowas geregelt wenn es eskaliert, für Gericht ist es ein zu kleiner Fall nehm ich an? -
bernhard707 wrote:
"...da er behauptet ich habe mich nicht richtig um das stornieren bei der Versicherung gekümmert..."Eine Trennung ist ganz sicher kein versicherter Grund für einen Reiserücktritt, zeige Deinem Ex Freund die AGB des Versicherers.
Auf wessen Namen wurde die Reise gebucht?
die AGB weiss er, nur wir hatten einen anderen Grund um zu stornieren wovon wir ausgegangen sind das es klappt. Die Reise wurde auf meinem Namen gebucht... -
Was soll da eskalieren isabell? Er bekommt die Hälfte und basta, wo ist das Problem? Brauchst du kein Gericht für.
Wenn er was zu meckern hat, kann ER ja vor Gericht ziehen und gut ist.Flööööööttttt und wenn die Reise eh auf dich gebucht ist, bekommt er GAR NIX
. Alles auf dein Konto und dann lass ihn randalieren. -
isabell111 wrote:
Ist mir klar. Nur er hat "angeblich" gesagt, wenn mehr als 100€ Stornokosten anfallen, soll ich es sein lassen mit dem stornieren.Sein lassen mit dem Stornieren?
Und dann, zusammen in Urlaub fliegen?
Ich kenne diesen Sturkopf
Sollte man meinen
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Hi,
was ist denn wenn du mit ner Freundin fliegen würdest? Dann braucht Ihr doch nur nen Namensänderung und ihr macht euch nen Spaß aus der Reise (nach dem Motto: Jetzt erst Recht) und dein EX wird dumm aus der Wäsche gucken

Viel Erfolg und lass dich net unterkriegen,
LG
Yvonne
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Hallo Isabell

Ich kann dich beruhigen.
Wenn die Reise auf deinen Namen gebucht ist, kann dein Freund sich auf den Kopfstellen.
Du als Reiseanmelderin bist diejenige die Haftet und entscheidet, was mit der Reise geschiet.Kannst dich also entspannen

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ich würde mir den urlaub keinesfalls entgehen lassen, flieg doch wirklich mit einer freundin oder kollege/-in. die namensänderung kostet nicht viel und du brauchst von diesem "Sturkopf" sicher erholung!!!

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Hallo,
richtig. Eine Namensänderung ist bei Linienflügen in aller Regel nicht möglich. Sollte es dennoch gehen, dann aus Kulanz der Fluggesellschaft, doch ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.
Auch ist klar, daß keine Versicherung für diesen Schaden aufkommen wird. Punkt.
Wenn von beiden jeweils die Hälfte gezahlt worden ist, dann sollte der Ex dieses Geld auch bekommen. Wenn er Zicken macht würde ich von Ihm auch erst einmal einen Nachweis einfordern, daß er überhaupt die Reise mitgezahlt hat. Könnte vielleicht interessant werden, wenn keine Überweisung erfolgte, sondern bar bezahlt wurde....

Vielleicht merkt er dann, daß man das auch anders regeln kann, als mit ungerechtfertigten Forderungen.
Einen Anspruch auf mehr als die Hälfte hat er aber allenfalls dann, wenn er auch nachweislich mehr als die Hälfte der Reise bezahlt hätte. Doch warum sollte die Buchung dann auf Deinen Namen laufen?
Gruß
Berthold
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Wird eine Buchung getätigt, auf der zwei unterschiedliche Familiennamen stehen, kann davon ausgegangen werden, dass zwei getrennte Reiseaufträge vorliegen. Somit kann jeder der beiden Buchungen getrennte Forderungen aufstellen oder mit Forderungen konfrontiert werden.
Allerdings: hat der Unterschreibender der Buchung auch - mit einer extra Unterschrift - bestätigt, dass er für die Erfüllung des Vertrages auch für die mitgebuchten Personen haftet, so gibt es nur einen "Ansprechpartner".
Somit hängt im vorliegenden Fall vieles davon ab, wer was unterschrieben hat.
Theoretisch könnte es sein, dass der Freund "Anspruch" auf seine Reise hätte und diesen auch ausüben will...
Solche Fällen können kompliziert sein, aber auch ganz einfach laufen, meint aus der Ferne
Peter
wenns möglich ist würd der garnichts von mir kriegen. Der spinnt doch wohl