Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Reiseveranstalter
  5. Anzahlung für Urlaub 2009
  6. Anzahlung für Urlaub 2009

Anzahlung für Urlaub 2009

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
42 Beiträge 15 Kommentatoren 15.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • PatweiP Offline
    PatweiP Offline
    Patwei
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    letzte Woche habe ich für meinen Sohn und einen Freund eine Jugendreise bei RUF zum Frühbucherpreis gebucht. Heute kam die Bestättigung und ich habe mich echt geärgert. Die Verlangen doch tatsächlich eine Anzahlung von 40 %! In meinem Reisebüro sagte man mir das wohl heute viele Veranstalter 40 % Anzahlung verlangten. Ich kenne es von meinen Buchungen bei Th. Cook, Neckermann und TUI in den letzten Jahren nur mit 20 %. Ich fragte dann noch telefonisch bei RUF nach und dort sagte man mir das die Frühbucher ja einen günstigeren Preis bekämen und deshalb 40 % zahlen müßten. Ich finde es einfach unverschämt.

    Wer hat bei anderen Veranstaltern die gleiche Erfahrung gemacht. Es würde mich wirklich interessieren wer hier noch so zuschlägt.

    Viele Grüße

    Patti

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • gabriela_maierG Offline
      gabriela_maierG Offline
      gabriela_maier
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Der trend geht wohl ohne Zweifel in diese Richtung, das also die Anzahlungen erhöht werden. Das ist erstmal formal nicht zu beanstanden, wenn es in den AGB expliziert so genannt wurde, denn niemand zwingt dich, einen solchen RV mit diesen Zahlungsbedingungen zu wählen.

      Wie es aussieht wollen wohl alle RV sich hohe Liquidität verschaffen. Meiner Meinung nach wird das früher oder später vor dem EUGH landen, da es dazu in Europa sehr unterschiedliche Auffassungen bzw. Handhabungen gibt.

      Es bedarf also einer Klage gegen diese Bestimmung der AGB des RV und den normalen Rechtswegen bei uns in Deutschland, bevor es u.U. zu einer Änderung kommt. Anzahlungen von 20% wurden ja schon für rechtens erklärt, aber höhere Anzahlungen stehen dann erstmal nur in den AGB der RV und sind juristisch offen.

      Gruss Gabriela

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        .....mich echt geärgert ?
        Wieso ? ❓
        Auszug aus den AGB´s von RUF:
        2. Bezahlung
        Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheinssind die Zahlungen der eventuell abgeschlossenen Versicherung und eineAnzahlung in der Regel 20% des Reisepreises fällig, zahlbar binnen zweiWochen. Bei gesondert gekennzeichneten Specials wird eine Anzahlung von40 % des Gesamtreisepreises fällig.

        Klick hier dort gibt es bereits einen Thread u.a. über höhere Anzahlungen bei versch. RV.

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • juanitoJ Offline
          juanitoJ Offline
          juanito
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Man muss schon mal ein bisschen konzentriert lesen und auch schreiben 😆

          Wie heisst die Überschrift? ❓

          Anzahlung für Urlaub 2009

          gepostet  am 15. 12.2009

          😛

          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ❓

            ...wieso bekommst Du jetzt noch einen Frühbucherpreis und mußt nur 40% anzahlen. Üblich sind bei kurzfristigen Buchungen die Zahlung des gesamten Reisepreises.

            Im übrigen verlangen sogar für 2010 einige RV Anzahlungen von 40%, da dieses alles andere als unüblich ist, liest Du Dir denn nicht vor der Buchung die AGBs und Zahlungsbedingungen durch? 😱 Auch TUI verlangt inzwischen mehr als 20% Anzahlung und zudem bereits mehr als 4 Wochen vor Reiseantritt die Restzahlung. Auch der Reisemarkt ändert sich halt und was hier "unverschämt" ist sollte eigentlich jeder selber erkennen... 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • fraenniF Offline
              fraenniF Offline
              fraenni
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              ....2009war nicht zu überlesen,
              ändert aber auch nichts an meiner Antwort, denn die AGB´s gelten 2009 + 2010 ! 😛

              "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • juanitoJ Offline
                juanitoJ Offline
                juanito
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                patwei wollte sicher für 2010 buchen. 😆

                Daher: Aufmerksam die Buchungsbedingungen lesen und (hier und sonst) -schreiben.

                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • izulI Offline
                  izulI Offline
                  izul
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wir haben vor drei Wochen unseren Urlaub für September 2010 bei Alltours gebucht und 15% anzahlung geleistet.

                  mfg

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarek
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    im letzten Jahr waren es bei Alltours auch noch 10% 😉

                    Ich verstehe aber die Aufregung nicht so ganz. Das Geld muss man früher oder später eh loswerden, einen relevanten Zinsvorteil für den Einzelnen vermag ich nicht zu entdecken und einen Reisepreissicherungsschein hat man als Verbraucher ja auch. Von daher ist also alles erdenkliche getan.

                    VG.

                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • plackererP Offline
                      plackererP Offline
                      plackerer
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Anzahlung hin oder her, bezahlen muss man den Urlaub doch eh.

                      Am besten erst buchen**, wenn man das Geld hat** , und dann der Reihe nach den Zahlungsauforderungen folge leisten.

                      Habana--irgendwie geht alles.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es gab und gibt eigentlich auch heute noch ein ehernes Kaufmannsgesetz im Handel:

                        erst die Ware, dann das Geld.

                        Was sollte es für Gründe geben, eine solche Vorfinanzierung ohne nicht spezifizierte Gegenleistung zu verlangen ? Die Antwort ist einfach: es ist der profit !! Man wird nicht darüber streiten, das sofort abrufbare Leistungen, die aber auch in die Zukunft reichen, wie z.B. Streifenkarten für öffentliche Verkehrsmittel, oder Monats- oder Dauerkarten, aber zahlen für nothing ist inakzeptabel. Selbst für Strom und Wasser muss man nur Abschlagszahlungen leisten.

                        Die Branche hat hier in diesem forum noch nicht offen gelegt, warum diese Vorauszahlungen notwendig sind. Und wer rechnen kann, na, der soll sich mal mit dem Volumen von grossen Zahlen beschäftigen. Und die Reisebüros kriegen doch auch nichts davon ab.

                        Hatten wir das übrigens nicht schon mal in einem anderen thread ?

                        Gruss Gabriela

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarekC Offline
                          CaptainJarek
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Die "Branche" wird das auch nicht tun. Die RB´s werden es nicht tun, weil das System von Anzahlungen und Restzahlungen eine Sache der Reiseveranstalter ist. Und die Reiseveranstalter haben keine Notwedigkeit sich hier überhaupt mal zu äußern.
                          Träum weiter! ( ... wie immer also! )

                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Patwei,

                            ausgerechnet RUF. Die haben gerade erst "eins auf den Deckel bekommen" vom Landgericht Dortmund. Bis dahin sahen deren AGB's nämlich eine Anzahlung von 15 Prozent des Reisepreises, aber mindestens 175Euro pro Gast vor.

                            Das Landgericht Dortmund hat daraufhin geurteilt, dass der Urlauber dadurch unangemessen benachteiligt war. Bei Reisepreisen von zum Beispiel 350 Euro pro Person entspreche die Mindestanzahlung damit immerhin 50 Prozent.

                            Zwar habe der Bundesgerichtshof (BGH) bisher nicht entschieden, bis zu welchem Prozentsatz eine Anzahlung noch zulässig sein kann. Jedoch sei durch den BGH festgelegt worden, dass es keine AGB-Klauseln geben darf, durch die der Reisende**«wesentlicheTeile des Reisepreises» bereits lange Zeit vor dem Beginn der Reise**zahlen muss. Genau dies sei bei diesem Veranstalter jedoch der Fall gewesen.

                            Also unabhängig von der gesetzwidrigen Festpreisregelung ist auch bei einer 40 %  - Regelung für die Anzahlung "**ein wesentlicher Teil" des Reisepreises

                            • nicht nur aus meiner Sicht, wie die steigenden Beschwerden zeigen -** erreicht und vermutlich auch prozentual sogar deutlich überschritten.

                            Interessant wird das ganze ja auch durch die Argumentation in bereits geschlossenen Threads, wonach es sich ja durch "Dynamic-Packaging" um erhöhte Vorkosten des Veranstalters handle. Hier geht es aber im Wesentlichen um Bustouren. Da kann ich diese Berechtigung der Anzahlungshöhe von zuvor 15 auf jetzt 40 Prozent schon gar nicht erkennen.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • fraenniF Offline
                              fraenniF Offline
                              fraenni
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Deine Argumentationen kann ich schon nachvollziehen, jedoch differenziert RUF in den AGB´s die Anzahlungshöhe.
                              Auszug:
                              2. Bezahlung
                              Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins sind die Zahlungen der eventuell abgeschlossenen Versicherung und eine Anzahlung in der Regel 20% des Reisepreises fällig, zahlbar binnen zwei Wochen. Bei gesondert gekennzeichneten Specials wird eine Anzahlung von 40 % des Gesamtreisepreises fällig.

                              Vllt. wurde ein "gesondert gekennzeichnetes Special" (was immer das auch sein mag 😄 ) gebucht, aber dazu müsste sich Patweimal äußern. 😉

                              "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • goldiG Offline
                                goldiG Offline
                                goldi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich habe im September2009 für 12 Personen Mallorca Flüge bei AB gebucht,mit Abflug Ende Juni 2010. Einen Tag später ist der gesamte Flugpreis bereits abgebucht gewesen......

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Schon klar, Fraenni. Aber "schwammige Bedingungen" in Verbindung mit offenbar nicht zulässigen Anzahlungshöhen ergeben unter dem Strich immer noch ein Problem. Es geht ja hier auch nicht um die 20-Prozent-Regel, sondern die Sonderregelungen. Die aber dadurch auch nicht, egal ob bei Ruf oder branchenweit, gesetzeskonformer werden.

                                  Gruß privacy

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • privacyP Offline
                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @goldi
                                    Es geht hier um Pauschalreisen, nicht um Flugbuchungen. Vermutlich hättest Du Deine Flüge, gebucht über ein Reisebüro, auch zunächst nur anzahlen müssen. 😉

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      privacy wrote:
                                      ........ Aber "schwammige Bedingungen" in Verbindung mit offenbar nicht zulässigen Anzahlungshöhen ergeben unter dem Strich immer noch ein Problem. Es geht ja hier auch nicht um die 20-Prozent-Regel, sondern die Sonderregelungen. Die aber dadurch auch nicht, egal ob bei Ruf oder branchenweit, gesetzeskonformer werden.

                                      Gruß privacy
                                        Das ist mal wieder typisch privacy! Wenn ich schon : "offenbar nicht zulässige Anzahlungshöhen .." lese....
                                      Don Quichote reitet mal wieder! Ich würds Leuten überlassen über "gesetzeskonform oder nicht" zu reden, die was davon verstehen!
                                      Bei Dynamic-Packaging ist das sogar mehr als begründbar: Die Flugkosten machen meist um die 40 % des Reisepreises aus. Die sichert sichert sich der Veranstalter ab!
                                      Ganz ähnlich liegt die Kiste bei Specials oder kurzfristigen Buchungen: Die Flüge sind da fix gebucht.

                                      Mit solchen nebulösen Bemerkungen verunsicherst Du höchstens User, aber keine Veranstalter!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • privacyP Offline
                                        privacyP Offline
                                        privacy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Wer sonst außer dem BGH wird von der Sache etwas verstehen. Aber es erweckt den Anschein, daß höchstrichterliche Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland in manchen Kreisen offenbar nicht sonderlich ernst genommenwerden. Wie sonst ist es zu erklären, dass verbindliche Urteile des deutschen Bundesgerichtshofs, wonach es nicht zulässig ist,****«wesentliche Teile des Reisepreises»

                                        bereits lange Zeit vor dem Beginn der Reise einzufordern, augenscheinlich und vielleicht sogar vorsätzlich zur Gewinnoptimierung missachtet werden ?

                                        Ohne sich festzulegen, wo fängt der "wesentliche Teil" eines Reisepreises an?

                                        **Erst bei 50%, wie schon beanstandet oder doch schon bei 40% oder auch schon bei 21 % ? In der Tat, sehr nebulös ...**Gruß privacy

                                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                        Bertrand Russell (1872-1970)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • goldiG Offline
                                          goldiG Offline
                                          goldi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Privacy hat wohl nicht ganz den Durchblick...habe nicht gesagt das ich bei Air Berlin direkt gebucht habe, auch im Reisebüro sind die Bedingungen der AB wohl kaum anders.Ich habe mich auch nicht beschwert, sondern wollte nur sagen was bei anderen Usus ist.Wenn bei Ruf ein Special halt gebucht wurde und von dem Veranstalter die Flüge oder sonstiges sofort zu bezahlen sind, dann ist das halt so.Du tust bei nahe so, als wenn das  zinslose Kredite für Veranstalter sind.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 1 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag