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Reiserücktrittsversicherung - Darf eine Versicherung eine Ärztliche Bescheinigung verlangen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Peter_K59P Offline
    Peter_K59P Offline
    Peter_K59
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    hatte eine Reise geplant, diese aus Krankheitsgründen aber leider nicht antreten können. Daher war ich beim Arzt, der mir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, die ich dann der Versicherung eingereicht habe. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in dem eine ärztliche Bescheinigung verlangt wird. Im Schreiben wird formuliert: "Die eingereichte Bescheinigung der Einstellungsuntersuchung reicht leider für die Regulierung Ihres Schadensfalles nicht aus." Die ärztliche Bescheinigung enthält auch eine "Schweigepflichtentbindung".

    Ich bin jetzt natürlich etwas verwundert, warum die Versicherung sich verweigert und eine so genaue Ausführung meines Arztes (Krankheit, Vorerkrankungen usw.) haben möchte. Ist dies rechtens?

    Gruss,
    Peter

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Lange Frage, kurze Antwort: Ja!
      Wo ist Dein Problem?

      Life is too short to limit your vision ... indeed

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • TraumzeitT Offline
        TraumzeitT Offline
        Traumzeit
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ja. Weil eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) nicht gleichbedeutend ist mit einer Reiseunfähigkeit.
        Es kommt auf die Art der Erkrankung an und wie schwerwiegend sie ist, dass man urplötzlich nicht mehr die Reise antreten kann.
        Zum Beispiel kann man auch mit einem versorgten Arm-oder Beinbruch reisen.
        Deswegen möchten die Versicherungen es wissen. So steht es auch in den Klauseln und Bedingungen.

        Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen...
        Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @peterk
          da die versicherung deine stornokosten übernhemen soll, wäre es doch auch fair, dass sie genau weiß, was du hast bzw. woran du erkrankt bist, oder?
          du mußt deinen arzt von der ärztlichen schweigepflicht entbinden, damit er der versicherung auskunft geben darf.
          der arzt bekommt dann einen fragebogen, wo die entscheidenden fragen gestellt werden.
          das honorar des arztes wird von der versicherung dann auch übernommen.
          das ist alles rechtens so.
           
          würde eine einfache krankschreibung ausreichen, würde jeder mal eben, der seine reise aus welchen gründen auch immer, nicht antreten will, einfach was simulieren.
          dem soll natürlich vorgebeugt werden.
           
          ich denke, dass du da nichts zu befürchten hast.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • eva-mariaE Offline
            eva-mariaE Offline
            eva-maria
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Zusammen,
             
            habe ein ganz grosses Problem. Wie wir vor kürzerer Zeit erfahren haben, ist mein Bruder todkrank und wir müssen jeden Tag mit einer Verschlechterung rechnen, die seinen Tod zur Folge hat. Natürlich besteht auch die Hoffnung, dass er noch einige Zeit weiterleben darf, was wir natürlich alle sehr hoffen.
             
             Natürlich tragen wir uns momentan mit dem Gedanken, die kurz bevorstehende Reise (Antritt in 2 Wochen) abzusagen, aber wenn ich die Versicherungsklauseln unserer Reiserücktrittversicherung (TUI-Card) richtig deute, dann haben wir in diesem Fall keine Möglichkeit, die bereits bezahlten Reisekosten zurückzuerhalten bzw. die Versicherung haftet erst nach dem Eintritt des Todes. Ist dies korrekt so? Kennt sich hier jemand aus?  Vielen Dank für Eure Hilfe.
             
            LG
            Eva
             
            PS. Ich habe leider keinen anderen Thread gefunden - bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt im Falschen gepostet habe.

            eva

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • poly3P Offline
              poly3P Offline
              poly3
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @eva-maria
               
              Das ist nicht korrekt. Sie bezahlt natürlich schon bei Erkrankung eines
              Familienangehörigen, wenn man dadurch den Urlaub absagen muß.
              Habe ich schon zweimal erlebt.
               
              Poly3

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • eva-mariaE Offline
                eva-mariaE Offline
                eva-maria
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Poly3,
                 
                danke für Deine rasche Antwort. In diesem Fall müsste vermutlich eine Bestätigung des Arztes meines Bruders als Beleg für die Versicherung gelten oder?
                 
                LG
                Eva

                eva

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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @eva-maria
                   
                  Lies doch mal HIER nach: TUI-Card, pdf-Datei, S. 2, 2a)
                   
                  Dein Bruder müsste unter die "Risiko-Personen" fallen.
                   
                   
                  P.S.: Habe - falls du es schon gelesen hast - meinen letzten Beitrag gelöscht, da es dort um andere RV / Fluggesellschaften ging.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • eva-mariaE Offline
                    eva-mariaE Offline
                    eva-maria
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Anne,
                     
                    danke für Deine Hilfe. Ja ich denke, dass mein Bruder auf jeden Fall unter die Risikopersonen fällt.
                     
                    LG
                    Eva

                    eva

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • poly3P Offline
                      poly3P Offline
                      poly3
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      eva-maria,
                       
                      Du mußt erstmal der Versicherung melden, daß Du nicht reisen kannst, wegen
                      den und den Gründen.
                      Dann sendet die Versicherung Dir einen Fragebogen zu, den musst Du ausfüllen,
                      bzw. ausfüllen lassen (vom Arzt)
                      und zurückschicken. Und abwarten. Die Vers. meldet sich dann wieder.
                       
                      PS: Wenn Du in einem Reisebüro gebucht hast, übernimmt dies alles das
                      Reisebüro - hast Du selbst gebucht, mußt Du selbst arbeiten.

                      VG Poly3

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @eva-maria
                        vor allem solltest du dich schnellstens an deine versicherung wenden.
                        du hast nämlich auch eine sogenannte schadenminderungspflicht.
                        man muß den "schaden" unverzüglich melden.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Sandra1971S Offline
                          Sandra1971S Offline
                          Sandra1971
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Eva,
                          ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur raten, Eure Reise SCHNELLSTMÖGLICH zu stornieren! Wir standen vor 3 Jahren vor einer ähnlichen Entscheidung, damals allerdings wegen meines Vaters. Im Endeffekt gingen wir bis vor´s Gericht mit der RRKV, weil es darum ging, WANN die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes eingetreten ist und wann wir hätten stornieren müssen. Den Prozess haben wir verloren und damit über 4000 Euro...

                          Alles Gute für Euch,
                          Sandra

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • strawberryhillS Offline
                            strawberryhillS Offline
                            strawberryhill
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            hallo eva,
                             
                            ich musste heuer im jänner ein paar Tage vor unserer Punta-Cana Reise auch die reise stornieren, aber nur weil sich mein freund die hand gebrochen hat. wir haben automatisch bei visa und master cards eine reiserücktritt dabei. meldeten dies sofort, arzt stellte uns eine bestätigung aus, bekamen die stornorechnung vom RV und bekamen alles zurück von der visa.
                            dein fall ist natürlich voll krass dagegen. ich denke, wenn der arzt euch eine ärztl. bestätigung schreibt, u.a. dass der bruder unbedingt pflege und hilfe braucht , werdet ihr es doch hoffentlich alles retour bekommen.

                            08.01.-22.01.2018 DomRep
                            Juni 2018 Gardasee
                            Aug. 2018 Ibiza
                            Sep. 2018 Mallorca
                            Januar 2019 Punta Cana

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • eva-mariaE Offline
                              eva-mariaE Offline
                              eva-maria
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Zusammen,
                               
                              zunächst einmal recht herzlichen Dank für Eure Stellungnahmen und Tips. Danke.
                               
                              Strawberryhill - wir hatten dieses Problem auch schon mal und damals haben wir wegen meines gebrochenen Beines einen Urlaub drei Wochen vorher stornieren müssen und die Kosten hat die RRV voll ersetzt.
                               
                              Zwischenzeitlich haben wir auch mit dem RB Verbindung aufgenommen und uns kundig gemacht. Die Sache ist die, dass mein Bruder natürlich noch Wochen und Monate leben kann und hoffentlich auch noch länger leben darf. Bei Krebserkrankungen weiss man nur nie genau, wie der Krankheitsverlauf weitergeht. Zwischenzeitlich fährt er mal wieder Auto und erfreut sich an der Welt. Aber natürlich steht die nächste Chemo schon bald wieder vor der Tür.
                               
                              Wir haben deshalb auch nach Absprache mit dem RB die Reise nicht storniert sondern gehen momentan davon aus, dass wir sie ohne Probleme antreten können. Gesetzt den Fall, dass sich die Lage sehr verschlimmert, müssten wir die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen. Da mein Bruder zum Zeitpunkt unserer Reisebuchung noch nicht erkrankt war, sollte es hier keine Probleme geben, sofern wir die Statuten richtig verstanden haben. Was ich natürlich auf keinen Fall machen würde, wäre eine neue Reise buchen.
                               
                              LG
                              Eva

                              eva

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @eva-maria
                                 
                                Ich drücke euch ganz ganz fest die Daumen...  für alles... 😘
                                 
                                LG    Anne

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  eva-maria wrote:
                                  ....Gesetzt den Fall, dass sich die Lage sehr verschlimmert, müssten wir die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen. Da mein Bruder zum Zeitpunkt unserer Reisebuchung noch nicht erkrankt war, sollte es hier keine Probleme geben, sofern wir die Statuten richtig verstanden haben. Was ich natürlich auf keinen Fall machen würde, wäre eine neue Reise buchen.
                                   
                                  LG
                                  Eva

                                  hallo eva-maria.
                                  ich hoffe, dass das alles für euch (und deinen bruder) gut ausgeht.
                                  es ist nicht besonders beruhigend, wenn man im urlaub ist und sich gedanken macht.
                                  mir ging es auch mal so.
                                  am freitag abend kam meine mutter ins krankenhaus und am samstag morgen ging mein flieger.
                                  ich bin wirklich unruhig in den flieger eingestiegen.
                                  ich hatte mir allerdings zur vorsicht alle möglichen flugverbindungen von meinem urlaubsort zum wohnort meiner mutter aufgeschrieben.
                                  das hat mich etwas beruhigt.
                                  und ich wußte, im falles eines falles bin ich schnell da.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • eva-mariaE Offline
                                    eva-mariaE Offline
                                    eva-maria
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Vielen vielen Dank für Eure guten Wünsche. Ja, wir haben uns natürlich auch ganz genau erkundigt, wann, welche Rückflüge vom Urlaubsort stattfinden - für den Fall der Fälle.... und jetzt hoffen und beten wir.

                                    LG
                                    Eva

                                    eva

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Sandra1971S Offline
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                                      Sandra1971
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Eva-Maria,
                                      ich würde da sehr vorsichtig sein, mit dem, was das RB Euch gesagt hat! Wir waren vor 3 Jahren in einer ähnlichen Situation:
                                      mein Vater war schon im 5. Jahr an Krebs erkrankt. Sein Zustand verschlimmerte sich aber unerwartet, so dass wir 3 Tage vor geplantem Reisebeginn die Reise stornierten. So, und da ja seine Krebserkrankung schon lange bekannt war, hätten wir laut RV gar keinen Anspruch, überhaupt Geld wieder zu bekommen von ihnen! Sie hatten uns "kulanterweise" den Anteil gezahlt, der zahlbar war, als er ins KH kam, also etwa 3 Wochen vor der Stornierung. Nach ihrer Meinung (und auch der des Gerichts) hätten sie uns gar nichts bezahlen müssen. Eine Krebserkrankung ist eine Erkrankung, bei der man jederzeit von einer Verschlechterung ausgehen muss.
                                      Ich wünsche Deinem Bruder alles erdenklich gute, aber ich würde mit den Infos des RB sehr kritisch umgehen...

                                      Sandra

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                                      • LexilexiL Offline
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                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @sandra
                                        der unterschied von eva-marias geschichte zu deiner geschichte besteht darin, dass ihr zum teitpunkt der buchung von der erkrankung deines vaters wußtet.
                                         
                                        eva-maria hat aber erst nach der buchung davon erfahren.
                                         
                                        für den allerschlimmsten fall (mag es gar nicht schreiben, was ich meine) ist ein storno sowieso kein problem.

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK Offline
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                                          #20

                                          Kann ich bestätigen.
                                           
                                          Kurz vor einer Geschäftsreise erkrankte die Schwester einer Kollegin an eben dieser Krankheit. Die RRV übernahm die Kosten für den zu stornierenden Flug.
                                           
                                          Bei der nächsten Reise ca. 8 Monate später übernahm die RRV (eine andere) die Kosten nicht, da die Krankheit zwar immer noch akut, aber ja schon zuvor bekannt war.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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