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Wie ist das mit der Flugsteuererhöhung?

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  • immlI Offline
    immlI Offline
    imml
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    wir haben im April gebucht und nun kommt eine Flugsteuererhöhung.
    Geht das einfach so?
     
    Vielen Dank vorab
    LG
    imml

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • barrigaB Offline
      barrigaB Offline
      barriga
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      die flugsteuererhöhung ist nur geplant.. aber noch nicht in kraft getreten.. also ändert sich garnichts..

      lg

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @barriga,

        Flugsteuererhöhung ist nur geplant...falsche Info !
        Geplant ist eine Luftverkehrsabgabein DE mit ca. 8 - 14 € je Ticket.

        @imml,

        ja Flugsteuererhöhungen können weitergegeben werden.
        Genaue Infos erhälst Du aus den AGB´s Deines RV.
        Auszug aus AGB NEC:
        4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be­förderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebührenentsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

        a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
        b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.

        .........
        Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
        Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • barrigaB Offline
          barrigaB Offline
          barriga
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          na dann nur doof das holidaycheck hier eine umfrage macht

          -->
          Ihre Meinung zählt
          Die von der Regierung geplante Flugsteuer macht Reisen teurer. Wie reagieren Sie?

          siehe rechte seite der startseite.. aber nunja -.-

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Auch HC lesen sollte einen nicht vom eigenständigen Einholen von Infos abhalten 😉

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • immlI Offline
              immlI Offline
              imml
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Vielen Dank an @
              lg
              imml

              1 Antwort Letzte Antwort
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