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Rezeption gibt Dieb den Schlüssel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Nime114N Offline
    Nime114N Offline
    Nime114
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Community,

    vielleicht ist jemandem schon mal ähnliches passiert und hat jetzt einen Ratschlag für mich.
    Wir waren für einen Kurztrip in Paris und hatten nur eine Übernachtung gebucht. Mittags eingecheckt, Koffer abgestellt und mit dem City Bus die Stadt erkundet. Gegen 19 zurück in das Hotel zum frisch machen und umziehen =>Rezeptionist der gleiche wie mittags. Es sollte ein feucht fröhlicher Abend mit einem befreundeten Paar werden und da wir das Risiko von Taschendieben kannten, ließen wir den Schlüssel bei der Rezeption. Als wir gegen 1Uhr nachts zurück zum Hotel kamen war unser Schlüssel schon von jemandem abgeholt worden und als wir uns das Zimmer vom Nachtportier mit dem Ersatzschlüssel öffnen ließen waren auch alle unsere anderen Sachen geklaut. ALLES bis auf einen Kulturbeutel!
    Nach Aussage des Portiers kam gegen 23 Uhr ein Mann der unseren Zimmerschlüssel verlangte und diesen auch bekam:"Woher hätte ich denn wissen sollen das er nicht zum Zimmer gehört" (O-Ton Rezeption). Natürlich haben wir Anzeige erstattet, die Polizei kam und die Nacht über auf der Wache verbracht. Frage ist aber nun, ob ich Entschädigung vom Hotel verlangen kann, da es ja ihr Fehler war und wie ich das am besten mache ohne Anwalt?! Wie würde ich sowas formulieren und muss es in der Landessprache sein?

    Vielleicht habt ihr ja einen Ratschlag! Dankeschön im Voraus!

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Nime114,

      das ist schon arg ärgerlich. Allerdings wird es schwierig werden, Ersatz zu erhalten.

      In einem ähnlichen Fall auf Mallorca befanden die Richter (bei einer Pauschalreise war kein Schadensersatz durch den Veranstalter beanspruchbar),

      "dass der Portier bei der Herausgabe des Zimmerschlüssels an einen Gast nicht verpflichtet sei, nach Nennung der Zimmernummer zusätzlich zur Kontrolle auch noch nach dem Namen des Gastes zu fragen. Überdies müsse ein Portier , wenn er spät abends oder nachts die Rezeption kurzzeitig verlässt, diese weder verschließen noch für eine Vertretung sorgen.

      Diebstahl gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko und man soll seine Wertsachen nicht im Hotelzimmer liegenlassen. Hilfreich kann auch sein, den Hotelschlüssel bei sich zu tragen, da dann davon ausgegangen wird, der Gast sei auf dem Zimmer."
      OLG Düsseldorf Az. 18 U 193/02

      Ja, hinterher ist man dann immer schlauer. Bei Dir kommt ja auch noch die französische Gesetzgebung hinzu. Du kannst vermutlich auf die Schnelle nur etwas auf dem Kulanzwege erreichen. Vielleicht kannst Du Dich an die Europäische Verbraucherberatung in Kehl für Deutschland/Frankreich wenden. Zumindest könnten die dort einige Tipps geben.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Nime
         
        Hi,
         
        kann dir nur "sprachlich" helfen.
        Wenn du dich also nochmals ans Hotel wenden möchtest, schick mir deinen Brief per PN  (aber bitte nicht zuuuu lang 😉 ).
        Ich übersetze ihn dir, wenn du damit Probleme haben solltest.
         
        LG   Anne

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          wie hoch ist denn ca. der schaden?
          aufgrund der schwierigkeiten, welches recht nun angewandt wird (deutsches oder französisches?) würde ich einen rechtsanwalt konsultieren, wenn die schadensumme so hoch ist, dass sich eine konsultation lohnt.
           
          meines erachtens ist dem hoteleir bzw. protier ein verschulden anzulasten. inwieweit das im franz. recht so ist, weiß ich nicht.
           
          aber zum schluß:
          hast du eine hausratversicherung?
          frag mal höflich nach, ob deine versicherungsbedigungen bzw. dein versicherungspaket den trickdiebstahl mitversichert haben und ob dein fall dazu zählt.
          denn über die außenversicherung ist dein hausrat auf jeden fall im urlaub versichert.
          die frage ist nur, inwieweit hier ein versichertes ereignis eingetreten ist.

          • sollte es über die eigene hausrat klappen, dann nimm lieber die lösung. deine hausrat entschädigt den neuwert. eine evtl. haftpflichtversicherung des hotels entschädigt den zeitwert -

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • fraenniF Offline
            fraenniF Offline
            fraenni
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ....die frage ist nur, inwieweit hier ein versichertes ereignis eingetreten ist.

            Eben, denn es gibt Risiken die grundsätzlich nichtversichert werden. ....die vorsätzlich herbeigeführt werden.....einfache Diebstahlschäden durch Einschleichen in Wohnung oder Trickbetrug. Es muß ein Diebstahl mit Einbruch oder Gewaltanwendung oder -drohung vorliegen.

            "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @fraenni
              deswegen schrieb ich auch, der to soll mal höflich bei seiner/ihrer versicherung nachfragen.
              denn bei uns zählt das zum sogenannten trickdiebstahl, der in einem unserer pakete mitversichert ist.
              und wir sind nicht die einzigen.
               
              du schreibst:
              "Es muß ein Diebstahl mit Einbruch oder Gewaltanwendung oder -drohung vorliegen."
              das ist zwar auch richtig, aber eben nicht komplett.
              als diebstahl gilt zum beispiel auch, wenn jemand aus einem verschlossenen raum eine gebäudes sachen entwendet hat, nachdem er sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hat.

              und es zählen noch ein paar andere dinge dazu.

              Das "F" in Montag steht für Freude.

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              • daggy1D Offline
                daggy1D Offline
                daggy1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Den Tip, Kontakt mit der Hausratsversicherung aufzunehmen, halte ich auch für gut, vor allem, weil du Anzeige erstattet hast und somit belegen kannst, dass der Diebstahl kein Fake ist. Das hängt natürlich auch vom Umfang deiner Police ab.

                Einer meiner Söhne war als Teenager während eines Sportlehrgangs 1 Woche in einer Jugendherberge untergebracht, sein 4-Bett-Zimmer wurde fast komplett ausgeräumt. Wie der Täter da reinkam, wurde nie geklärt, es gab keine Einbruchsspuren. Den Zimmerschlüssel hatten sie an der Rezeption deponiert.

                Die Hausratsversicherung hat den Wert der ihm gestohlenen Sachen (rund 500€, Tennis- und Markenklamotten kosten halt) zügig und problemlos ersetzt, nur für Bargeld und andere Wertsachen hätte sie keinen Ersatz geleistet.

                LG
                Dagmar

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • woelfi47W Offline
                  woelfi47W Offline
                  woelfi47
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hausratversicherung ist schon ok. Das Hotel hätte den Schlüssel ohne Identität nicht herausgeben dürfen. In Deutschland zumindest ist das Hotel zu Schadenersatz verpflichtet.
                  Es passiert auch oft, das ein Gast zu seinem Hotelzimmer geht und vor der Tür feststellt, dass z.B. die Ehefrau die Schlüssel hat. Oft wird dann das in der Nähe tätige Zimmermädchen bemüht die Tür zu öffnen. Manchmal tun sie es, dürfen tun sie es aber nicht. Das Zimmermädchen ist stets gehalten, den Gast zu Rezeption zu schicken. Und hier wird und muß die Identität geprüft werden. Ergo: das Hotel haftet.

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                  • chriwiC Offline
                    chriwiC Offline
                    chriwi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    woelfi47 wrote:
                    Das Zimmermädchen ist stets gehalten, den Gast zu Rezeption zu schicken.
                    Stets? Immer? Weltweit? Glaub ich nicht.

                    Auch wenn's den Geschädigten natürlich nicht weiterhilft: Der von privacy geschilderte Richterspruch bestätigt mich darin, auch weiterhin niemals einen Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben. Weltweit. 😉

                    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                    Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Einen Zimmerschlüssel zu verlieren kann sehr unangenehme ( kostspielige ) Folgen haben, vor allen Dingen, wenn anempfohlen wird, den Schlüssel bei Verlassen des Hotels an der Rezeption abzugeben. Ich würde aber auch sagen, das es ein Unterschied ist, ob in einem Urlaubshotel bei 1000 oder mehr Gästen der Zimmerschlüssel ungeprüft rausgegeben wird, oder aber in einem Stadthotel -wie vom TO geschildert- bei einer viel überschaubareren Gästezahl.

                      Ich halte wie hier geschildert nach deutschen Recht das Hotel in der Haftung, muss aber zugeben, dass das möglicherweise in Frankreich anders sein kann. Auf jeden Fall sind alle Hinweise auf die Hausratsversicherung nützlich, denn unberechtigtes Eindringen muss nicht immer nur brachial erfolgen. Und es ist besser, der Versicherer setzt sich im Wege des Regresses mit dem Hotelier auseinander als das es der Geschädigte tun muss.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Gabriela,

                        kann dir mit den unangenehmen Folgen nicht ganz folgen 😉

                        Wenn es "nur" ein Zimmerschlüssel ist, steht der selbst bei einem teuren Schliess-System des Hotels an unterster Stelle. Dafür braucht kein Masterkey ausgetauscht werden. Oder was hattest Du so für Gedanken?

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maierG Offline
                          gabriela_maier
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo privacy:

                          korrekt was du in diesem Zusammenhang bemängelst, habe dabei zu sehr an Situationen einer Hausgemeinschaft in Deutschand gedacht. Aber es war ja auch nur eine allgemeine Behauptung.

                          Gruss Gabriela

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            mit 5€ Mehrbeitrag in der Privathaftpflicht kann ich getrost Schlüssel verlieren...... 😛

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • meckererM Offline
                              meckererM Offline
                              meckerer
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              daggy1 wrote:
                              Den Tip, Kontakt mit der Hausratsversicherung aufzunehmen, halte ich auch für gut, vor allem, weil du Anzeige erstattet hast und somit belegen kannst, dass der Diebstahl kein Fake ist. Das hängt natürlich auch vom Umfang deiner Police ab.

                              wenn man weiss wie oft gewiefte urlauber die polizei für eine anzeige belästigen, ohne dass überhaupt etwas abhanden gekommen ist, dann versteht man auch, dass die versicherungen mehr überprüfungspersonal als sonstige angestellte beschäftigen. auch hier wie über im urlaub - die einen wollen einfach alles für billig - reichts dann doch nicht muss noch ein diebstahl herhalten um die kasse aufzubessern... was aber nicht heissen soll in paris sei es so geschehen.

                              Meckern tue ich wenn es was zu meckern gibt!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                gabriela_maier wrote:
                                Einen Zimmerschlüssel zu verlieren kann sehr unangenehme ( kostspielige ) Folgen haben, vor allen Dingen, wenn anempfohlen wird, den Schlüssel bei Verlassen des Hotels an der Rezeption abzugeben.

                                Ich bin diese Vorgehensweise aber gewohnt. Ich nehm täglich meinen Haustürschlüssel mit, und geb ihn nicht beim Hausmeister ab. Und es kam noch nie vor, dass ich ihn verloren hätte oder dass man ihn mir geklaut hat.

                                Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @gastwirt:

                                  na dann verlier 3mal in 2 Jahren in einem Komplex mit 80 Wohnungen z. B. in München deinen kombinierten Haustür-/Wohnungsschlüssel. Könnte ja passieren, aber dann bist du mit € 5.-- nicht mehr dabei. Wetten ?

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Er meinte ja auch die jährliche Prämie, sind dann schon 10 Euro 😉

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • LexilexiL Offline
                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      gastwirt wrote:
                                      mit 5€ Mehrbeitrag in der Privathaftpflicht kann ich getrost Schlüssel verlieren...... 😛

                                      ❓  das kostet dich mehrbeitrag?
                                      in den meisten produkten bedingungsgemäß versichert.
                                      zumal deine privathaftpflichtvers. ja beitragsfrei in der betriebshaftpflichtvers. enthalten sein sollte.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        gabriela_maier wrote:
                                        @gastwirt:

                                        na dann verlier 3mal in 2 Jahren in einem Komplex mit 80 Wohnungen z. B. in München deinen kombinierten Haustür-/Wohnungsschlüssel. Könnte ja passieren, aber dann bist du mit € 5.-- nicht mehr dabei. Wetten ?

                                        Gruss Gabriela

                                        entweder es kostet mehrbeitrag, es einzuschließen, oder nicht.
                                        wenn die schadenquote auffällig wird, wirst du entweder heraus geschmissen oder aber es wird für die zukunft für solche schäden ein selbstebhalt vereinbart.
                                        unser kunde neulich hatte den dritten schaden gemeldet(in 3 jahren). und das war jeweils ein schlüssel einer schließanlage für ca. 1.800 eur.
                                        wurde anstandslos bezahlt.

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          meckerer wrote:
                                          wenn man weiss wie oft gewiefte urlauber die polizei für eine anzeige belästigen, ohne dass überhaupt etwas abhanden gekommen ist, dann versteht man auch, dass die versicherungen mehr überprüfungspersonal als sonstige angestellte beschäftigen. auch hier wie über im urlaub - die einen wollen einfach alles für billig - reichts dann doch nicht muss noch ein diebstahl herhalten um die kasse aufzubessern... was aber nicht heissen soll in paris sei es so geschehen.

                                          so einfach ist das ja nun auch nicht.
                                          einfacher diebstahl- nicht versichert
                                          einbruch diebstahl-versichert
                                          raub-versichert - es muß gefahr für leib und leben bestanden haben.
                                           
                                          dann gehe doch bitte mal zur polizei und beschreibe jemanden, der dich beraubt hat, wenn es gar nicht stattgefunden hat ❓
                                          trickdiebstahl- wie es in diesem fall vorliegen könnte, ist nur bei bestimmten produkten mitversichert und ist nicht gängig.

                                          Das "F" in Montag steht für Freude.

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