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Auslandskrankenschein

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  • selenS Offline
    selenS Offline
    selen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    wollte was fragen wenn ich in die türkei gehe, brauche ich da ein auslandskrankenscheiN?

    mfg

    grand kaptan 10august -24august

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    • HeikoKasselH Offline
      HeikoKasselH Offline
      HeikoKassel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Mindestens, aber zu empfehlen ist eine Auslandskrankenversicherung (pro Person ca. 10 Euro pro Jahr bei der UKV)

      Gruß
      Heiko

      11-13: Magic Life Sarigerme | 11/12: Iberostar Bávaro | 13: Thudufushi | 15: Beyond Khaolak | 15: Crystal Palace Luxury Resort | 18: Steigenberger ALDAU | 19: Iberostar Hacienda | 19: Steigenberger ALDAU | 20: Beyond Khaolak | 21: Steigenberger ALDAU

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      • selenS Offline
        selenS Offline
        selen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        meine freundin ist bei aok udn sie hat mir gesagt es wäre genug wenn man die krankenkarte nur mit nimmt und ein andere kumpel hat mir gesagt das die versicherungskarten nicht in der türkei geht weil die türkei kein eu land ist und daher man einen auslandskrankenschein bräuchte??

        wollte jetzt wissen welche aussagen stimmt?

        mfg

        grand kaptan 10august -24august

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        • sunflower2807S Offline
          sunflower2807S Offline
          sunflower2807
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also mit der Aok bin ich bis jetzt nicht gut gefahren....Da musste ich das Geld für eine Zahnarztbehandlung im voraus bezahlen und warte noch bis heute auf mein Geld(ist schon 4Jahre her)ttzz

          Seitdem schließen wie jedes Jahr eine Auslandskrankenversicherung über den ADAC ab....Super Service und man bekommt sein Geld schnell zurückerstattet.

          LG

          Christin

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          • HogitH Offline
            HogitH Offline
            Hogit
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Auslandskrankenschein wird, soweit ich weiß, nur in größeren Krankenhäusern akzeptiert. Beim Hotelarzt musst du meist Cash zahlen. Ich würde dir 'ne Auslandskrankenversicherung empfehlen, gibt's schon für 8€. Wir waren immer über die Mastercard abgesichert, da dort eine Reisekranken + Reiserücktrittversicherung dabei ist. Einmal brauchten sie wir, da mein Sohn beim Hotelarzt war. Wir mussten 80€ Cash zahlen, bekamen eine Rechnung, die haben wir zu hause eingereicht und der Betrag wurde ohne wenn und aber sofort überwiesen. Vielleicht habt ihr eh schon so eine Karte, beim größten deutschen Automobilclub gibt's das glaube ich auch. 😉

            Lg

            1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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            • caro65C Offline
              caro65C Offline
              caro65
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Der Auslandskrankenschein gilt nur für bestimmt Praxen und Krankenhausen mit denen die AOK Verträge abgeschlosssen hat es kann sogar sein. daß man zu einer örtlichen Krankenhkasse muß und dort einen türkischen Krankenschein abholen muß, besser in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung wir haben eine beim ADAC wir haben sie auch schon öften in Anspruch nehmen mussen und haben innerhalb 2-3 Wochen anstandlos das vorausbezahlte Geld zurück bekommen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • nachtwindN Offline
                nachtwindN Offline
                nachtwind
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Zum ADAC kann ich noch folgendes sagen,mußten im Juli auch mit dem Sohnemann ins Krankenhaus wegen einer Mittelohrentzündung.Dort mußten wir 255€ cash bezahlen.Ich war darüber etwas verärgert weil ich der Meinung war beim ADAC läuft alles bargeldlos.Hier zu hause war ich dann beim ADAC, habe die Rechnung eingereicht und habe auch direkt nach gefragt,warum ich in Vorkasse treten mußte.Mir wurde dann gesagt ,wenn ich in der Zweigstelle in Istanbul angerufen hätte,hätte der ADAC vor Ort alles gemanaget 😛 steht wohl auch in der Police die ich leider nicht vorher durchgelesen hatte. Hätte unsere Urlaubskasse also nicht berappen müssen ,aber egal.Nach 14 Tagen übrigens wurde gestern das Geld ohne nachfragen vom ADAC überwiesen.
                L.G.Andrea

                " Selbst wenn ich schwach bin, bin ich stark."

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                • schausel11S Offline
                  schausel11S Offline
                  schausel11
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Die normale Krankenkarte würde ich auch nicht alleine mitnehmen. Wir haben auch eine Zusatzversicherung über den ADAC mit Rücktransportversicherung. Gebraucht haben wir sie bisher nicht, aber es kann ja immer mal das 1. Mal sein.

                  10/2015 Paloma Pascha Resort-Özdere/03/2016 Dana Beach-Hurghada/ 06/2016 MS1, Norwegen m.Trondheim,03/2017 MS1 Singapore trifft Dubai
                  LG Anne

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                  • musiczickeM Offline
                    musiczickeM Offline
                    musiczicke
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Bei der AOK ist die Türkei mit drin. Da reicht wirklich die Krankenkassenkarte. Ich rate bei anderen Krankenkassen aber auch eher zu einer Auslandskrankenversicherung (z.B. ADAC) als einen Auslandskrankenschein.

                    12.01. bis 26.01.08: Alaiye Resort (RV: 1-2-Fly)
                    27.04. bis 18.05.08: Alaiye Resort (RV: ITS)
                    02.10. bis 23.10.08: Alaiye Resort (RV: Öger Tours)
                    17.04. bis 15.05.09: Alaiye Resort freu freu freu (RV: ITS)

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                    • AquarinaA Offline
                      AquarinaA Offline
                      Aquarina
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wer Kreditkarten hat sollte sich auch bei seinem Kreditkarteninstitut erkundigen welche Leistungen in einem Krankheitsfall gegeben sind, da viele Kreditkarten eine guten Leistungsschutz haben, da ist oftmals eine zustätzlich Auslandskrankenversicherung nicht notwendig.

                      Lg
                      Aqua

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HDR44H Offline
                        HDR44H Offline
                        HDR44
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Auch bei der AOK reicht nicht nur die Karte.Damit kannste nur ins Sozial-Krankenhaus gehn.Glaube nicht das es Dir da gefallen wird.Ich wurde mal da hingebracht.Weil keiner wußte das ich Privat Versichert bin.Nie mehr und schon garnicht in der Türkei in ein Sozial-Krankenhaus.Und wenn Du nur zum Arzt willst,bringt Dir die AOK Karte garnichts.Da,musst Du immer bar zahlen.Und in Deutschland wird dir was abgezogen von der bezahlten Rechnung.
                        Ich rate jeden zur einer Privaten-Auslandskrankenversicherung.Oder seine REise über 50% mit der Kreditkarte zuzahlen.Dann hat er auch seine Versicherungen mit drin.Die Reise muss aber mit über 50% mit der Karte bezahlt sein.Sehr wichtig. ❓ ❓

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AquarinaA Offline
                          AquarinaA Offline
                          Aquarina
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Bezüglich Kreditkarte würde ich auf alle Fälle direkt bei den ausstellenden Kreditkarteninstitut nachfragen, was vorher bezahlt werden muss, bei manchen reichts wenn sie einfach nur für eine Bezahlung verwendet wird, bei manchen muss die komplette Reise bezahlt werden auch sollt abgeklärt werden, wie weit die Familienmitglieder mitversichert sind.

                          Mit der Karte hat HDR vollkommen recht, kenn mich zwar nur im österreichischem Recht aus, dürfte aber schon in der Hinsicht sehr ähnlich sein, nur ein öffentliches Krankenhaus ist möglich und oftmals wird man ja in das nächstmögliche gebracht und das ist oftmals nicht öffentlich.

                          Es sollte eventuell auch bedacht werden, dass vor einer Reise auch noch etwas passieren kann.....also auch an Stornoschutz denken.

                          LG
                          Aqua

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                          • marina1084M Offline
                            marina1084M Offline
                            marina1084
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            hallo,
                            es kommt drauf an ob du zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt. Dies ist wirklich zu empfehlen da du mit dem Auslandskrankenschein lediglich Anspruch auf ein staatliches Krankenhaus hast. Ich kann dir die Auslandskrankenversicherung der SDK emfehlen die ist ganz günstig und da brauchst du nicht mal den Auslandskrankenschein der Krankenkasse. Bei der SDK Versicherung musst du auch keine Kosten vorschiesen wie bei vielen anderen. Ich kann das alles sicher sagen da mein Papa in der Türkei einen Schlaganfall hatte und er war durch die Versicherung wirklich gut versorgt.

                            Liebe Grüße Marina

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
                              ADEgiA Offline
                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              musiczicke wrote:
                              Bei der AOK ist die Türkei mit drin. Da reicht wirklich die Krankenkassenkarte.

                              Definitiv Nein!!!!

                              Es mag zwar richtig sein, daß man bei der AOK Behandlungen in der Türkei bezahlt bekommt, jedoch tritt die Kasse weder in Vorleistung, noch ersetzt Sie irgendwelche Behandlungen, die in Deutschland nicht bezahlt werden würden, oder ersetzt die Kosten für einen notwendigen / sinnvollen Rückflug.

                              Zwei kleine Beispiele, wie das ausgehen kann.

                              1. Mir ist eine Geschichte von jemandem bekannt, der in der Schweiz war. (zwar auch EU Ausland, aber nicht Krankenversicherungsechnisch) Dort hatte er einen sehr schweren Unfall und er lag mehrere Wochen in einem schweizer Krankenhaus. Die Kasse bezahlte zwar, jedoch nur die Leistungen, die sie auch in Deutschland bezahlt hätte. Vor Ort wurde aber wesentlich mehr gemacht. Nachdem der Herr wieder gesund und zurück war, war er auch finanziell ruiniert. Es wurde sogar ein Dorffest veranstaltet um Ihn zu unterstützen.

                              2. Ein liegender Rückflug aus einem Urlaubsgebiet, also im normalen Charterflugzeug, ohne besondere Ärztliche Betreuung, kostet ca. 10.000,- Euro auf der Kurzstrecke. Denn dafür muß eine Liege über den Sitzen angebracht werden und es fehlen etwa vier Sitzreihen, auf einer Seite. Je nach Flieger also zwischen acht und 12 Plätze, die bezahlt werden müssen.

                              Daher ist eine Auslandskrankenversicherung, nach meiner Meinung, das allerwichtigste, was benötigt wird. Und wenn es nur eine ganz einfache ist, die über verschiedene Banken meist unter 10,- € pro Jahr angeboten wird. Denn hier ist Sparen an der falschen Stelle wirklich nicht sinnvoll.

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HustepusteH Offline
                                HustepusteH Offline
                                Hustepuste
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich aret auch zu einer privaten Auslandskrankenversicherung.
                                Mein Sohn mußte in der Türkei zu einer OP ins Krankenhaus. Die Klinik hat alles direkt abgerechnet mit der Versicherung, somit wurde unsere Urlaubskasse nicht belastet.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • AquarinaA Offline
                                  AquarinaA Offline
                                  Aquarina
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Sparen ist hier grundsätzlich wirkich nicht angebracht, da die meisten Auslandsversicherungen wirklich einen sehr guten Schutz anbieten und vorallem der Heimtransport dann auch gut abgesichert ist, weil dieser nie seitens einer gesetzlichen Krankenversicherung (österreichisches Recht, denke aber das dies bei den deutschen Krankenkassen genauso gehandhabt wird) übernommen wird.

                                  Man glaubt garnicht wie teuer es werden kann.

                                  Man kann ja auch eine Reiseversicherung meistens bei den Reiseveranstaltern direkt buchen.

                                  Hier wäre generell Sparen an der falschen Stelle angebracht.

                                  LG
                                  Aqua

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • sonderpreis2000S Offline
                                    sonderpreis2000S Offline
                                    sonderpreis2000
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo zusammen,

                                    wenn man sich auf einen gesetzliche Krankenversicherung beruft, dann gilt für die Türkei, auch bei der AOK, folgendes:

                                    1. Auslandsreisekrankenschein (Vordruck T/A 11) dient als Nachweis für den Versicherungsschutz. Damit hat man Anspruch auf Behandlung *** nach türkischem Recht ***
                                    2. Mi dem Auslandsreisekrankenschein muß man nach Antalya (für die Region Side) zu einem Büro der Sozialversicherungsanstalt (S.S.K.) und bekommt dort eine "Gesundheitshilfebescheinigung"!
                                    3. Mit dieser Bescheinigung dürfen Sie sich dann in einer Einrichtung der S.S.K. behandeln lassen. Sollte man dabei in Vorlage treten müsen kann man sich wieder an die S.S.K. wenden, die dann die Ansprüche, nach türkischem recht, prüft.
                                    4. Sollten die Kosten nicht übernommen worden sein, dann muss man die Belege in Deutschland bei seiner Krankenkasse enreichen, die dann prüft wie viel erstattet werden kann.

                                    Wie sicher das Verfahren ist und vorallem auf wie viel Geld man selber sitzen bleibt, wenn man sich auf die gesetzliche Kasse verlässt sieht man eigentlich daran, dass selbst die AOK, auf Ihrer Hompage, empfielt, dass man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt.

                                    Diese gibt es bei vielen Versicherungen mit ähnlichen oder vergleichbaren Leistung. Bei einen Sparkasse ist Sie zum Beispiel bei der "Goldenen Mastercard" schon im Preis enthalten - und zwar für ein Jahr - unabhängig davon wie oft man Urlaub macht! Ich empfehle keine Angebote, die "nur" für 14 Tage laufen. Diese sind meistens Teurer und genau so teuer wie ein Jahresvertrag.

                                    Bei den Reiseveranstaltern zahlt man oftmals auch noch einen Topzuschlag.
                                    ADAC, ACE, Central Krankenversicherung Köln, Provinzial Versicherung und so weiter bieten güntige Pakete an. Ebenfalls, wie beschrieben, die Sparkasse mit der Mastercard Gold, American Express und viele Andere.

                                    Schönen und gesunden Urlaub

                                    Immer wieder FEBEACH!!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • AquarinaA Offline
                                      AquarinaA Offline
                                      Aquarina
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Sonderpreis:

                                      Bei Kreditkarten sollte aber darauf geachtet werden, was wie ich bereits oben erwähnt habe vorher gezahlt werden muss (manche verlangen die komplette Reise) und ob Familienmitglieder auch mitversichert sind.

                                      LG
                                      Aqua

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                                      • sonderpreis2000S Offline
                                        sonderpreis2000S Offline
                                        sonderpreis2000
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo Aquarina,
                                        bei der Mastercard unserer Sparkasse ist die Auslandsreisekrankenversicherung, egal wie man die Reise bezahlt hat, mit dabei. Dies gilt sogar für die Reiserücktrittversicherung und Reiseunfallversicherung. Das Versicherungspaket ist in der Kartengebühr enthalten, daher ein totales Schnäppchen.
                                        Bei der Kredikarte ist, wie bei allen Versicherungen, auf das Kleingedruckte zu achten.

                                        Schönen Urlaub!

                                        Immer wieder FEBEACH!!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HogitH Offline
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                                          Hogit
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Da gebe ich Sonderpreis vollkommen Recht,
                                          wir benutzen auch nur noch die Mastercard Gold. Wenn man vergleicht, was man als 4 köpfige Familie für eine Komplette Reiseversicherung mit allem was bei der MC dabei ist im Reisebüro bezahlt, hat man bei einer Pauschalreise mindestens schon die Gebühr für zwei Jahre gespart. Desweiteren zählt der Versicherungsschutz nicht nur für den Karteninhaben, sondern für alle mitgebuchten Familienmitglieder. Bei uns war es auch egal, ob mit der Karte die Reise bezahlt wurde oder nicht.
                                          Wie schon weiter vorne geschrieben, einmal mussten wir 'nen Arzt in Anspruch nehmen, die Erstattung erfolgte umgehend, nach dem Einreichen der Rechnung.

                                          Trotzdem wünsche ich dir einen Urlaub ohne Krankheit und Arztbesuch! 😉

                                          Lg

                                          1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                                          1 Antwort Letzte Antwort
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