...der Nick bezieht sich auf die Mutter aller irreführenden Werbeversprechen, mit Geiz zu sparen und glücklich zu werden. Wer billig kauft, kauft zweimal...
...nicht geil!
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opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen? -
opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?Ich bin meiner eigenen Einschätzung ja gefolgt und habe auf den Unterschied zwischen strafrechlich relevantem Vorwurf des Betrugs und persönlich gefühlten Betrugs als von Art. 5 gedeckter Meinungsäußerung hingewiesen. Meine fehlende Angst vor Anwälten beruht auf 40 Jahren Berufserfahrung als Strafverfolger und 3 Jahren als Richter bei Strafgerichten in Deutschland.
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opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?"Betrüger in meinen Augen" ist eine Meinungsäußerung im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit gem. Art 5 GG und angesichts der hier vielfach berichteten Verbrauchererfahrungen mit OPODO und eDreams sogar zurückhaltend formuliert. Keine Angst vor Anwälten, wenn man sich üvervorteilt fühlt und das begründen kann. Dennoch sollten Begriffe mit strafrechtlicher Definition hier vermieden werden, um den sowieso schon großen Stress mit OPODO und eDreams nicht weiter zu eskalieren.
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opodo.de oder fluege.de ... Erfahrungen?@ilhan baylan: Ich habe bereits 2022 sehr ähnliche Erfahrungen gemacht und empfehle auch niemandem OPODO zu nutzen. Bei mir ging es soweit, dass die Muttergesellschaft eDreams in Madrid mir nach langem hin und her eine "vereinfachte Rechnung" genannte Spezifizierung von angeblichen Kosten für den Einzug der unerklärlichen Beträge schickte. Eine Auflistung von Tickets, Gepäck, Sitzplatzreservierung oder ähnlich Positionen der Flugbuchung erfolgte nicht. Ich nenne die *******, die Verweigerung einer transparenten Rechnung und den Nepp aber aus juristischen Gründen nicht Betrug gem. § 263 StGB , sondern fühle mich "nur" von OPODO und eDreams hinters Licht geführt und betrogen. Meine Meinungsäußerung ist von Art. 5 GG in Deutschland geschützt. Die Hinterleute der bvritischen LtD in Spanien und deren Anwälte machen mir gar keine Angst. Ich kann auch die massiven Abweichungen zwischen den Buchungsunterlagen und den Rechnungspositionen problemlos nachweisen. Da ändern auch die kleingedruckten AGB nichts dran. Und nein: Sie sind nicht selbst schuld, dass Sie das scheinbar seriöse Angebot von OPODO angenommen haben, sondern OPODO hat Sie in die Falle gelockt.