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  • Airberlin Holidays /HLX
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    Bei Airline Holidays, früher Airberlin Holidays ist Vorsicht geboten : Während bislang früher gebuchte Pauschalreisen relativ gut verliefen, weigert sich Airline Holidays jedoch, entstandenen Gepäckschaden zu ersetzen. Zunächst wandten wir uns an die zuständige Fluggesellschaft, die den Schaden jedoch völlig unzulänglich mit lediglich 50 Euro beglich. Es handelte sich um einen hochwertigen Markenkoffer, ca. 5 Jahre alt, zu welchem wir nur leider keinen Kaufbeleg mehr hatten. Wiederbeschaffungswert 320 Euro! Lt. Paragr. 65a, ff., BGB ist neben der Fluggesellschaft auch der Veranstalter von Pauschalreisen für entstandenen Gepäckschaden haftbar. Nach längerer Korrespondenz schaltete Airline Holidays zu diesem Vorgang ( wir hatten zusätzlich zur Leistung der Flugges. von 50 Euro von Airline Holidays 100 Euro gefordert, um so insgesamt zumindest 50% des Neubeschaffungspreises zu erhalten) der erneut eine Ablehnung dieser gesetzlich vorgegebenen Schadensersatzpflicht darlegte. Als Fazit ist hier zu sehen, dass Airline Holidays offensichtlich als Grundsatz jedwede gesetzlich vorgegebene Leistung zu Schadensersatzansprüchen in einseitig übervorteilender Weise gegenüber dem Kunden abzulehnen versucht. Daher werden wir keine weitere Pauschalreise mehr bei Airline Holidays buchen.

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