Nachtrag - Ende gut, alles gut!
Heute wurden mir vom Insolvenzverwalter die 100 Euro des Gutscheins von a-i-d-u überwiesen. Somit kann ich abschließend sagen:
Trotz aller Turbulenzen im Vorfeld war es ein wunderwarer Urlaub mit 100% korrekter Abwicklung!
ab-zum-anwalt
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Urlaubstours -
UrlaubstoursUnser Portugal ist nun auch beendet, seit gestern sind wir wieder zurück, und es ist alles glatt gelaufen. Selbst der gebuchte Meerblick und der Hoteltransfer haben funktioniert.
Wie es aussieht, wurden und werden unter der Kontrolle des Insolvenzverwalters die Zügel straff angezogen. Wenn man für Urlaubstours nach seriösen Investoren sucht, bleibt eben kein Platz mehr für Gaunereien gegenüber dem Kunden.
Ich sehe daher auch für die anderen bereits gebuchten Urlaubstours-Reisen reichlich Grund für Optimismus, jedoch nicht für Naivität. Denn die Kommunikation seitens Urlaubstours ist nach wie vor miserabel. Fragen per E-Mail (zu korrekten Durchführung) wurden entweder gar nicht, nur teilweise oder mit dem Verweis auf mein Reisebüro (in meinem Fall die insolvente Reiseplattform ab-in-den-urlaub, mit der sich Urlaubstours die Büroadresse und sogar die Telefonnummer teilt) beantwortet.
Auf mich wirkt das Verhalten der Urlaubstours-Mitarbeiter irgendwie widerborstig und unmotiviert, so als wäre der Kunde stets ein Gegner oder gar ein Feind. Was immer diese Mitarbeiter von einem Thomas Wagner gelernt haben mögen, es hat nichts mit Kundenfreundlichkeit oder Service-Orientierung zu tun. Der zukunftige Aufkäufer wird hier noch mit einem eisernen Besen auskehren müssen.Als besorgter Urlaubstours-Kunde musste ich sowohl Flugunternehmen, Hotel und Transfer-Dienstleister kurz vor Erbringung der Dienstleistung anschreiben und/oder anrufen, um mich zu vergewissern, dass die bereits bezahlten Dienstleistungen auch wirklich erbracht werden. Dabei stellte ich sowohl bei der Billigfluggesellschaft, als auch beim 5*-Hotel und beim Transfer-Dienstleister erfreut fest, dass es außerhalb von Urlaubstours und Ab-in-den-Urlaub noch überall motivierte Mitarbeiter gibt, die gerne und verbindlich kommunizieren und denen ihre Arbeit und Ihre Dienstleistung um Kunden noch Spaß machen.
Auf Urlaubstours wirft es sicher kein gutes Licht, wenn man bei seinen Nachfragen überall auf den Grund für das Misstrauen gegen Urlaubstours zu sprechen kommt, der ja neben der Insolvenz auch in der Kommunikationsverweigerung und den unverschämten Gaunereien zur Erlangung einer überhöhten Anzahlung liegt.
Wie gesagt, die Durchführung des Urlaubs war korrekt, ob ich vom 100-Euro-Gutschein von ab-in-den-Urlaub etwas sehe, werde ich gerne posten (falls da je etwas kommt), und unter Urlaubsvorfreude stelle ich mir etwas ganz anderes vor.
Deswegen würde ich niemals wieder bei irgend einer dieser Unisterfirmen etwas abschließen, ja ich werde deswegen die nächsten Jahre ganz sicher keine Pauschalreise mehr abschließen. Das kann ich selbst besser und preiswerter. -
UrlaubstoursJa, kann ich nachvollziehen.
Aber Urlaubstours und speziell Thomas Wagner hatten ja stets eine sehr abenteuerliche Art, sich geltendes Recht hinwegzusetzen. -
UrlaubstoursHabe gerade mal die Versicherung angerufen, die den Sicherungsschein ausgestellt hat.
Deren Ausage lautet:- Meine bereits zu Jahresbeginn gebuchte Reise wird durchgeführt.
- Die demnächst fälligen 80% Restzahlung dürfen natürlich nicht direkt an Urlaubstours gehen, sondern auf eine Konto, auf das der Insolvenzverwalter zugreift, der die korrekte Abwicklung sicherstellt. Diese Kontonr. wird Urlaubstours den betroffenen Kunden in Kürze mitteilen.
Mir wäre wohler, die Urlaubsreise würde platzen. Ich hoffe mal, dass sich niemand bei Urlaubstours bei dieser Kontonummer vertippt. Bin mittlerweile äußerst misstrauisch, vor allem solange noch nicht das Ergebnis des DNA-Abgleichs der abgestürzten Passagiere vorliegt.
Thomas Wagner in der Opferrolle., ... das kann man sich nach allem, was bisher vorgefallen ist, kaum vorstellen. -
UrlaubstoursMam62:
"Hast Du den Vertrag unterschrieben und damit bestätigt, dass Du die AGB gelesen hast, oder wer?Damit dürfte alles klar sein."
Da ist gar nichts klar!
Nicht jeder Unfug, der in den AGB steht ist gültig, ganz egal ob die AGB anerkannt wurde.Vor allem, wenn sich Urlaubstours mittels AGB-Klauseln über die geltende BGH-Rechtsprechung hinwegsetzen will.
80 Prozent Anzahlung unmittelbar nach der Buchung, obwohl Reiseantritt erst in 4 Monaten, sind unzulässig. Nur in Ausnahmefällen dürfen mehr als 20% Anzahlung verlangen werden, aber dann muss der Veranstalter nachweisen, dass ihm tatsächlich auch selbst diese höheren Vorleistungen entstanden sind.
BGH(Bundesgerichtshof) am 09.12.2014 (TC Touristik: Az X ZR 13/14; Urlaubstours:Az X ZR 85/12; TUI: Az X ZR 147/13)
Und noch etwas zur Aufklärung: AGB sind nicht automatisch gültig, nur weil die Kenntnisnahme durch den Kunden bestätigt wurde. Hinterhältigkeiten und Überaschungen (selbst wenn diese nicht ausdrücklich vom BGH untersagt wurden) sind trotz Unterschrift nicht gültig, davor schützt uns das BGB:
§ 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
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UrlaubstoursMeine Anzahlung wurde nun von ursprünglich 80% auf 20% reduziert und heute in dieser Höhe korrekt abgebucht.
Entscheidend für diese friedliche Einigung war, dass ich in den letzten Tagen erstmals einen namentlichen Ansprechpartner bei Urlaubstours hatte, der sich detailliert mit dem Sachverhalt beschäftiger und eine faire Lösung herbeiführte.
Nun stellt sich tatsächlich erstmals Urlaubsvorfreude ein.
Für andere Betroffene kann ich noch folgende Hinweise geben:
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Es ist tatsächlich unzulässig, wenn das Unternehmen die Zahlung von 80 Prozent des Reisepreises unmittelbar nach der Buchung verlangt, obwohl die Reise über ein halbes Jahr später startet. Ein höherer Anzahlungsbetrag als 20 Prozent des Reisepreises darf nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Dies hat der BGH (Bundesgerichtshof) am 09.12.2014 (TC Touristik: Az X ZR 13/14; Urlaubstours: Az X ZR 85/12; TUI: Az X ZR 147/13) entschieden.
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Nicht alles darf in den AGB versteckt werden, hiervor schützt der §305 c, BGB.
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Die Mahnungen (bei mir waren es 3), auch wenn darin mit gerichtlichen Schritten gedroht wird, sollte man aussitzen, wenn man im Recht ist.
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Ob man im Recht ist, lässt sich am einfachsten in einer Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale klären.
Die Kosten dafür sind sehr fair und gehen angesichts des angenehmen Gefühls der Rechtssicherheit voll in Ordnung.
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UrlaubstoursWas die AGB betrifft, gibt es auch noch den §305 c BGB:
Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Ich denke daher, dass sich 80% Anzahlung nicht einfach in den AGB verstecken lassen.
Ich bin neu hier, und sehe mich - wie viele andere hier - ebenfalls als Opfer arglistiger Täuschung durch Urlaubstours bzw. ab-in-den-urlaub.
Urlaubstours nimmt weder zum Sachverhalt noch zur Vertragsanfechtung nach §123 BGB Stellung, sondern versucht es mit Mahnungen und Drohungen.
Zur Zeit lass ich eine rechtliche Einschätzung durch die Verbraucherzentrale vornehmen.Zu arlistigen Täuschung gehört auch das Verschweigen entscheidender Nachteile, und dazu würde ich 80% Anzahlung allemal zählen. Allein schon, weil dadurch die vom BGH für zulässig erklärte Höhe um ein Vielfaches überschritten wird. Und erst Recht, wenn der Anwalt von Thomas Wagner (Geschäftsführers von Urlaubstours) zugibt, "...dass durch das Strafverfahren die Unister-Gruppe in ihrer Existenz gefährdet worden ist", siehe Manager-Magazin:
www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/unister-gruender-thomas-wagner-droht-freiheitsstrafe-a-1077639-2.htmlDie Billigflüge, die bei mir gebucht wurden, machen nach eigener Recherche knapp 18% des Gesamtpreises aus. Da sorge ich mich natürlich und frage mich, wofür der größte Teil der Anzahlung wirklich verwendet wird.
Als fast schon bösartig empfinde ich, dass der Inhalt der Urlaubstours-AGB während des Buchungsvorgangs (über ab-in-den-urlaub) von der Server Software vorübergehend manipuliert wird, damit die AGB ausnahmsweise die Kategoriezuordnung anzeigen, die für das Erkennen der Anzahlungshöhe erforderlich ist.
Das geschieht nur in dieser Buchungsmaske! Innerhalb dieser Buchungsmasle, wo ja die spezifischen Details aufgelistet sind, gibt es keinerlei Hinweise zur Anzahlungshöhe. Ich glaube, das Wort Anzahlung wird noch nicht mal erwähnt, und es gibt erst recht keinen Hinweis darauf, dass man in diesem AGB-Link - und nur dort - ausnahmsweise mal die Kategorie findet. Man will die ungewöhnliche Anzahlungshöhe bewusst verheimlichen, da sonst vermutlich niemand buchen würde.
Wer also - wie ich - schon vor Buchung gründlich die "unverbastelten" AGB (über die Veranstalter-Links) geprüft und vergeblich nach klaren Angaben zur Anzahlung gesucht hat, stößt nur auf eine nichtssagende Zuordnung von Buchstaben und Prozentzahlung, die keinen Rückschluss zulassen. Also geht man davon aus, dass das wohl mit dem Zeitraum zwischen Buchung und Urlaubsantritt zu tun hat und verlässt sich auf den gesetzlichen Rahmen.
Wer geht schon davon aus, dass hier mit den AGB eine Art virtuelles Hütchenspiel zelebriert wird? Dass diese AGB sich kurz vor Buchung mal eben temporär verändern, um dort wichtige Infos zu verstecken, die möglichst niemand sehen soll?
Wozu also nochmal auf die AGB draufklicken, wenn man sie bereits kurz zuvor gelesen hat?"Offen und ehrlich" geht es erst nach der Buchung zu. Da bekommt man ganz offen die Kategorie bestätigt und natürlich auch die Höhe der Anzahlung. Als Zuschlag bekommt man noch die echten, unverfälschten AGB zugeschickt.