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  • FTI Teil II
    abu)A abu)

    Frage: Bedeutet jetzt die aktuelle Aussage vom auswärtigen Amt automatisch dass ich meine Reise für den 09.06.20 kostenfrei stornieren kann und auf die Rückforderung meiner geleisteten Anzahlung bestehen kann, wenngleich xFTI auf Basis der bestehenden AGBs kein kostenfreies Stornieren anbietet?
    Ich beziehe mit u.a. aufdiesen Link: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kostenfrei-stornieren-die-bundesregierung-macht-s-moeglich-a-f7c3fc48-d3eb-4584-b8fc-64ee98b433ee

    Reiseveranstalter

  • FTI Teil II
    abu)A abu)

    Ich habe auch eine Frage, wurde ggf. auch schon beantwortet aber ich blick nicht richtig durch:
    Hab ne Reise nach Mallorca mit xFTI bei Expedia gebucht. Reise ist am 09.06.20, am 10.05.20 wird die Restzahlung fällig.
    Frage: Hab gelesen, dass aktuell die Restzahlung für Reisen bis 30.05. nicht gemacht werden müssen. Gesetzt der Fall, diese Aussage wird sukzessiv immer weiter verlängert und betrifft dann auch meinen Abreisezeitpunkt gilt dann diese Aussage auch für xFTI?
    Es gibt aktuell keine konkrete Aussage zu diesen Datamixx Reisen, nur das sie nicht storniert werden können. Hinsichtlich der Aussage zur Restzahlung ist xFTI dann wieder Bestandteil der Firmengruppe?
    Ist mir nicht eindeutig klar, aber mal ehrlich: Wer ist hier so Zwangsoptimist und traut sich bei der aktuellen Lage keine klar Aussage bis mindestens Juni zu?

    Mein momentaner Stand: Ich möchte ungern am 10.05. weiteres Geld raushauen, dem ich ggf. später wieder nachlaufen muss. Der Zeitraum der Restzahlung ist glaub immer 4 Wochen vor Reise oder? Da sollte ja eine konkrete Aussage möglich sein.

    Reiseveranstalter
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