Der Kunde bekommt keine Stornogebühren, er bezahlt ja keine!
Ggf. kann er auf Erfüllung klagen, da der Vertrag aber fristgemäß geändert bzw. in der Folge wohl gekündigt wurde, sind weiterreichende Ansprüche schwerlich durchzusetzen.
Der Veranstalter musseine gleichwertige aufpreisfreie Alternative anbieten.
Wenn der Kunde die Alternative(n) ablehnt, hat er zumindest noch das Recht auf eine Stornierung bei voller Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
War das Ersatzangebot aus Sicht des Kunden nicht "gleichwertig", muss der er dies begründen und der Veranstalter ggf. nacharbeiten, um seinen vertraglichen Verpflichtungen zu genügen.
In der Darstellung von @schiri sieht das ein wenig anders aus, vielleicht lohnt es sich nochmal in den Ring zu steigen?