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  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    Ich bin auch ein stiller "Bewunderer" von Gabi. Sie hat immerhin auch die Größe, ein Missverständnis zuzugeben. Da gibt es in diesem Thread ganz andere Gestalten...

    Zum eigentlichen Thema: das haben wir im Sommer doch nun wirklich bis zum Exzess besprochen und beschrieben. Ohne Kündigung des RV gibt es schlicht keine Zahlungsansprüche gegen den Reisenden, weder so, noch so, oder so und schopn gar nicht aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag)!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    @DB1987: zu den rechtlich relevanten Fragen findest Du einige Beiträge ab Seite 45 in diesem Thread.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    FTI wirbt in ihrem Statement um... Verständnis? Verständnis wofür? FTI hat aus deren Sicht einen Fehler gemacht, nämlich die Verträge vor Ort nicht gekündigt. Dieser, alles entscheidende Punkt wird mit keinem Wort thematisiert.

    Die Folge ist, dass keine Erstattungsansprüche gegen Reisende bestehen. Warum gesteht FTI diesen Fehler nicht ein und bittet die Kunden, sich kulanterweise an den Mehrkosten zu beteiligen? Das wäre ein Zeichen von Größe! Die tatsächliche Höhe der Kosten müsste dann natürlich immer noch vernünftig belegt werden. Ich habe den begründeten Verdacht, dass FTI die Kostennachweise der Hotels und Airlines - aus welchem Grund auch immer - nicht führen kann; denn meine spezifische Nachfrage an FTI zur Vorlage der Rechnungen etc. wurde mit nichts sagenden Floskeln beantwortet. 08/15-Textbausteine, die sich zum Teil sogar wiederholten ohne jede inhaltliche Substanz. Immerhin aus deren Rechtsabteilung...

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    demi wrote:
    und auf keinen Fall die Rechnung in den Schrank legen, sondern bei berechtigten Zweifeln auf alle Fälle Widerspruch einlegen. 
    Ansonsten droht den Betroffenen ein Schufa-Eintrag als Folge einer kürzlich in Kraft getretenen Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Demnach ist die Übermittlung personenenbezogener Daten an Auskunfteien zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat ! (Quelle welt online 19.07.10 --->klick )

    Grüße
    demi

    Ich stimme Dir ausdrücklich zu, auch wenn ich die Meldung aus der Welt Online für etwas verkürzt halte. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät,... Sollte man vielleicht dort im Detail nachlesen. Aber noch einmal: Widerspruch ist richtig und richtig gut!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    Und wieder ein überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist. Nutze die Zitatfunktion bitte sinnvoll!
    Hey Sindy, nimm' Kontakt zu Shoto-Kan auf. Er führt eine Zeugenliste, in der Du Dich eintragen lassen kannst; dann erhälst Du eine Kopie mit allen Namen und Daten anderer "geschädigter Zeugen".

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
    Libe AntoniaW, wenn der RV so verfahren wäre, könnte er die Kündigung als solche und deren Zugang beim Gast jedenfalls problemlos beweisen. Das hat FTI aber gerade nicht getan. Ich meine ÖGER hat sich die Kündigungen schriftlich quittieren lassen. ÖGER hat gute Anwälte!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
    Lieber Meilenfuchs, das ist definitiv falsch. Der Vertrag muss gekündigt werden, sonst läuft er weiter. Und: keine Kündigung, kein Schadensersatz!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    Lieber shoto-kan,
     
    Du hast die Sache noch einmal schön auf den Punkt gebracht, genau wie Gabriela!
     
    An dieser Stelle auch ein ganz offizielles Dankeschön, dass Du Dir die Mühe mit der Zeugenliste machst.
     
    Vielleicht ist zunächst in der Sache alles wichtige gesagt und wir setzen unseren Gedankenaustausch fort, wenn die ersten Mahnbescheide oder Klagen ankommen. Ich bin wirklich gespannt, was die FTI-Anwälte so vom Stapel lassen. Vielleicht machen das die Spitzenkräfte aus deren Rechtsabteilung sogar selbst; dann wird es richtig vergnüglich!
     
    Bis dahin: javash, javash (falls richtig geschrieben: immer mit der Ruhe)

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    @muurku: Konkludent, besser gesagt schlüssig handelt, wer durch sein Verhalten den Willen seines Handelns zum Ausdruck bringt. Wenn der Gast also klar und unmissverständlich sagt, er habe die "Nase voll" und möchte sofort zurück nach Hause gebracht werden, sehen die Gerichte darin (unter Umständen) eine fristlose Vertragskündigung, auch wenn der Gast das Wort "Kündigung" gar nicht in den Mund genommen hat.

    Herrje, wenn Juristen etwas unmissverständlich erklären sollen!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    @chikitita: Das Zitat stammt aus dem "Palandt", wenn ich nicht irre. Der Palandt ist ein großer Handkommentar zum BGB. Dort wird dem Rechtssuchenden erklärt, wie gesetzliche Vorschriften (z.B. der § 631j BGB) ausgelegt und von den Gerichten gelesen, also angewendet werden.

    @Lexilexi: Danke, dass Du hier die Frage der Kündigung durch konkludentes Handeln thematisierst! Das gehört nämlich auch zur FTI-Argumentation. Man ist sich dort ganz offensichtlich seiner Sache so ganz und gar nicht sicher. Deshalb hilfsweise "Kündigung durch konkludentes Handeln". Ein großes Reiseunternehmen mit eigener Rechtsabteilung gesteht damit unbewusst ein, nicht in der Lage gewesen zu sein, die Kündigung der Reiseverträge ausdrücklich zu erklären!? Alle anderen konnten das ganz gut...

    Tut mir leid, dass es jetzt vielleicht ein wenig zu "rechtstechnisch" wird!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    @Lexilexi:
    "Die Kündigung bedarf keiner Form." Das ist tatsächlich einer der springenden Punkte! Wenn FTI nun aber selbstbewusst schreibt, die Kündigungen seien durch Aushang bzw. Aushändigung durch den Reiseleiter erklärt worden, dann müssten sie doch wenigstens auch sagen wann (Tag und Uhrzeit) und durch wen (Name des Reiseleiters). Genau diese Darlegungslast trägt FTI. Alles andere sind klassische Behauptungen "ins Blaue" hinein.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    AdvocatorA Advocator

    Liebe Gemeinde,

    ich möchte versuchen, das Thema ein weinig zu "versachlichen".

    FTI trägt in einem möglichen Prozess die sogenmannte Darlegungs- und Beweislast für die Kündigung an sich, deren Zugang beim Betroffenen und schließlich für die Höhe ihrer angeblichen Forderung. Sie müssen dem Gericht also ganz genau schildern wann und wie gekündigt wurde, dass der Reisende von dieser Kündigung Kenntnis genommen hat. Die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme - beim Aushang am "Schwarzen Brett" - reicht also nicht aus. Der Beweis für die fraglichen Behauptungen kann durch Dokumente oder Zeugen geführt werden. Das sieht in meinen Augen nicht gut aus für die Kameraden aus München!

    Die Kosten eines Rechtsstreits richten sich nach dem Streiwert (Höhe der angeblichen Forderung). Bei bis zu € 300,00 sind das € 193,50 und bei bis zu € 600,00 sprechen wir über € 312,36 (Gerichtskosten, eigener Anwalt und Gegenanwalt), die derjeniege zu tragen hat, der den Prozess verliert. Sollte mündlich verhandelt werden - was in solchen Fällen die absolute Ausnahme ist - erhöhen sich die Gesamtkosten auf € 253,50 bzw. auf € 420,36.

    Zuständig ist das Amtsgericht, eine Berufung ist bei Streitwerten bis € 600,00 nur möglich, wenn vom Gericht zugelassen; das dürfte in diesen Fällen praktisch nie vorkommen.

    Auf meine Anfrage bei FTI, wann, wer, wie gekündigt haben will und zur spezifizierten Höhe der Zusatzkosten habe ich als Antwort ein Schreiben aus der Rechtsabteilung (!) erhalten, in dem mehr oder weiniger nichts sagende, floskelhafte Textbausteinen aneinander gereiht waren. Na, denn!

    Reiseveranstalter
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