Guten Abend Freunde,
das mit dem Verklagen ist so eine Sache.
Man muß da folgendes beachten:
Ersteinmal seine Forderung beim Veranstalter per
Einschreiben geltend machen.
Die Fristen für Reisemängel sind sehr kurz.
Dann nachsehen, ob eine Rechtschutzversicherung
besteht, die den Reiserechtsschutz einschließt.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung schriftliche
Deckungszusag erbitten.
Wenn die Deckungszusage da ist, dann zum Anwalt
gehen.
Vorher alle Daten sammeln. Beweise sind zum Beispiel
Schriftstücke
Bilder
Zeugenaussagen.
Äußerungen im Internet sind keine Beweismittel.
Es kommt hier darauf an, dem Hotel grobes Fehlverhalten
nachzuweisen.
Der Reiseveranstalter haftet stellvertretend für das Hotel.
Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Feuerschutzein-
richtungen nicht funktioniern.
Auch das Löschen mit dem Wasser aus dem Pool gehört dazu.
Die Frankfurter Tabelle greift meines Erachtens hier nicht, denn
durch das Feuer und der anschließenden mangelhaften Betreuung
(das ist noch zu beweisen) und Nachsorgen ist der gesamte Urlaubs-
erfolg (Erholung) hinfällig.
Ich glaube, hier gibt es alles zurück.
Eine Sammelklage braucht es nicht. Es reicht, wenn einer mit
Rechtsschutversicherung klagt und dann das Aktenzeichen in
das Internet stellt.
Geklagt muß am Gerrichtsstand des Veranstalters.
Es sollte niemand klagen, der nicht eine Rechtsschutzversicherung
hat.
Jeder, der klagt muß sich auch bewußt sein, daß auch bei Klageerfolg
viel Arbeit und Nervenstärke erforderlich ist.
Wer diese Nervenstärke nicht aufbringt , der sollte das Klagen lassen
und sich mit einem faulen Vergleich abfinden lassen.
Abschließend noch eins, Berthold, mir hat man auch schon gedroht.
Ich hab da keine Probleme. Mich hat bisher niemand verklagt.
Ich bin auch nicht mit einem Bonus für einen Aufenthalt zu kaufen.
Ich stelle mir die Klage eines Reiseveranstalter gegen Cheree vor.
Da würde ich glatt hinfahren und die Presse mitbringen.
Den Bericht würde ich Dir dann zum Einrahmen schicken.
Nach dem, was ich hier im "Threed" gelesen habe, konnte Cheree
in gutem Glauben in die oberen Geschosse umziehen.
Sie mußte nicht an Ihrer Sicherheit in dem Hotel zweifeln.
Die Sorgfaltspflicht eines Urlaubers geht nicht so weit, daß er
als Urlauber alles in Frage stellt.
Der Uhrlauber muß nicht prüfen, ob alle Feuerschutzeinrichtungen
funktionieren.
Im Gegenteil, die Bewertung haben den Eindruck vermittel, daß man
hier in einem beschützenden Ramen einen schönen Urlaub verbringen
kann.
Also an die Geschädigten.
Tauscht per Mail Adressen und Photos aus, dann werdet Ihr
auch gewinnen.
In diesem Sinne
kurt